Die Informationen hier auf Ariva sollten ausreichen, um sich ein konkretes Bild machen zu können.
Vor Allem für diejenigen User, die mich durch mehrere Insolvenz-Threads hindurch begleitet haben...der Ablauf ist wegen der Insolvenzordnung sehr oft sehr sehr ähnlich...Danke.
Da ich von deiner Seite keinen Respekt erkennen kann und meine vielen Informationen hier auf Ariva für sich selbst sprechen, beende ich das hier mal bei Global PVQ und poste nur noch aus eigenem Antrieb.
Wirklich schade, das Ariva derart Diskussion zulässt.
Ich sehe das Ende dieses Unternehmens kommen...
Kritik steht im Vordergrund. Und nur meine Meinung.
Du verbreitest hier den Anschein, daß bald nach §394 FamGB gelöscht werden könnte und da ich Dich mehrfach darauf hinwies, daß dem nicht so sein kann ( wahrscheinlich ) weil es mindesten 2 direkte Töchter gibt, die Global PVQ Beteiligungs GmbH und die Global PVQ Vermögens GmbH die in der Bilanz von 2016 über Kapital verfügen, bin ich respektlos ???
1. Eine AG i.I. kann gelöscht werden, sobald das Insolvenzverfahren beendet und alle veräußerbaren Vermögenswerte liquidiert wurden,. Und zwar nach §394 FamFG. dejure.org/gesetze/FamFG/394.html
daß Sie nicht noch weitere Gesetzestexte aus der Insolvenzordnung hier reinstellen, die wären ja auch gültig ? Dann könnte es noch weiter gehen mit dem BGB, dem HGB, der STVO, usw. usw. vielen, vielen Dank Herr eh, was sind Sie doch gleich ???
und interessant. In der Diskussion hier im Forum auf Seiten 35 / 36 ( #862 - #889 ) wurde speziell von winter53 das Thema Betriebsübergang und Wert der Konkursmasse beleuchtet. Also ganz von der Hand zu weisen sind seine Argumente wahrscheinlich nicht, oder ?
tbhomy
: Sollte hier irgendwann "Game Over" lauten...
"Das 2012 eröffnete Insolvenzverfahren ist abschlussreif, der Schlusstermin wurde auf den 27.08.2015 festgelegt. Verfügbar ist per 31.12.2014 ein Massebestand von immerhin ca. 207 Mio. Euro, die hierfür zu berücksichtigenden Forderungen betragen jedoch über 1,5 Milliarden Euro !"
a) kein Geld zum Verteilen an die Aktionäre da ist und
b) der Schlusstermin bereits war und damit kein Insolvenzplan mehr angenommen wird
Beweis siehe §218 Insolvenzordnung: "Ein Plan, der erst nach dem Schlußtermin beim Gericht eingeht, wird nicht berücksichtigt." https://dejure.org/gesetze/InsO/218.html
Ich weiß nur von einem verfahrensbegleitenden Insolvenzplan, der die Befriedigung der Gläubiger zum Ziel hat.
"Möglich wurde dies durch einen verfahrensbegleitenden Insolvenzplan, den der Insolvenzverwalter ausgearbeitet hat und dem die Gläubiger mit großer Mehrheit zugestimmt hatten."
...Sie kennen sich mit dem Insolvenzrecht und den unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten eines Insovlenzverfahrens und auch eines Insolvenzplans aus ?
in #1409 schreiben Sie: b) der Schlusstermin bereits war und damit kein Insolvenzplan mehr angenommen wird....
Meines Wissens besteht ein Insolvenzplan wohl immer aus zwei Teilen, so meine ich habe ich einmal gelesen, aber dafür möchte ich nicht meine Hand ins Feuer legen. Als ich dies mal gelesen hatte, dachte ich mir so, naja so ist es auch wenn man einen Bebauungsplan aufstellt, da gibt es Teil A und Teil B...
Bitte keine Gegenfragen und keine Ablenkung: Einfach beweisen, wenn Sie anderer Meinung sind. So wie ich gezeigt und mit Quellen belegt habe, was meine Meinung ist.
Ich denke, dass hilft uns Ariva-Lesern am besten weiter in dieser Diskussion zur insolventen Global PVQ SE.
wenn ich einen Bebauungsplan einreichen möchte und dieser besteht nur aus einem Teil, also A oder B, so wird er überhaupt nicht angenommen, geschweige denn genehmigt, weil er muß aus beiden Teilen bestehen. Und hier im Falle eines Insolvenzplanes wird es nicht anders sein.
3 Jahre hat zwar nicht geklappt, aber vlt. ist der Insolvenzverwalter ja Ende 2018 fertig mit dem Insolvenzverfahren ?
Aber es wurde seitens des Insovlenzverwalters gute Arbeit abgegeben.
"Zudem liegt nach aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes die durchschnittliche Quote bei Insolvenzverfahren bei weniger als drei Prozent."