Das hört sich doch interessant an, könnte auch für uns wichtig sein, bedingt!
Ab dem 15. August 2012 gibt es mehr Geld für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Die Änderungen und Neuregelungen im MAP betreffen sowohl den Förderteil der Investitionszuschüsse, der über das Bafa vergeben wird als auch den KfW-Teil für große Anlagen.
Bei Solarkollektoren bis 40 m2 Kollektorfläche sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung werden neue Mindestförderbeträge eingeführt. Davon profitieren die Anlagen, die üblicherweise in Einfamilienhäusern eingesetzt werden: Sie erhalten damit eine bis zu 400 Euro höhere Förderung. Die Basisfördersätze, die in Abhängigkeit von der Größe der Anlage gewährt werden, bleiben unverändert. Gefördert werden nur Anlagen in Bestandsbauten.
Auch die Bonusförderung, die besonders innovative Techniken oder die Kombination förderwürdiger Techniken belohnt, wird ausgebaut: Für die gleichzeitige Errichtung einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe mit einer Solarkollektoranlage zur reinen Warmwasserbereitung gibt es einen Bonus von 500 Euro.
Neu ist auch ein Effizienzbonus für den Einsatz von Wärmepumpen in gut gedämmten Gebäuden. 500 Euro pro Anlage erhalten Kunden, die Wärmepumpen mit einem neuen Pufferspeicher einer Mindestgröße aufweisen.
Die Innovationsförderung für große Solarthermieanlagen (ab 20 m2) in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m2 Nutzfläche ist jetzt auch für Neubauten möglich.
Die Errichtung beziehungsweise Nachrüstung von Anlagenteilen zur Emissionsminderung und/oder Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen im Gebäudebestand wird mit 750 Euro je Anlage belohnt. Für den Einsatz im Neubau gibt es erstmals eine Förderung (850 Euro).
Änderungen gibt es auch beim KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium. Die Tilgungszuschüsse für große Solarkollektoranlagen im KfW-Teil (ab 40 m2) betragen nunmehr bis zu 50 Prozent (vorher 30 Prozent) der Investitionskosten für Prozesswärme oder solare Kälte. Große Wärmepumpen ab 100 kW Leistung sind nun auch im Neubau förderfähig. Biogasleitungen können in bestimmten Anwendungen (Biogaserzeugung nach dem EEG 2012) wieder gefördert werden.
Die Fördermöglichkeiten für Tiefengeothermie werden ausgeweitet: Zukünftig können nicht mehr nur Anlagen zur thermischen Nutzung gefördert werden, sondern in geringerem Umfang auch stromerzeugende Anlagen. Für Wärmenetze und Wärmespeicher, die von der verbesserten Förderung nach dem am 19. Juli 2012 in Kraft getretenen novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz profitieren, ist künftig keine Förderung mehr vorgesehen. Die neuen Förderrichtlinien gelten vom 15. August 2012 an. Quelle: BMU / pgl
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