muss man nicht, aber da ich Juristen in der Familie habe kenne ich genug Geschichten wie es wirklich ist, ich würde sagen die Richterin hat das Urteil als politisches Statement gefällt, obwohl das demokratische Tunnesien Mitglied der UN Anti Folter Kommision ist. (Deutschland wird übrigens auch des öfteren von Amnestie International der Folter bezichtigt ...)
"Der beschuldigte ist auf freien Fuß, der tunesische Minister für Menschenrechte, Mehdi Ben Gharbi: Ich kann Ihnen versichern und ich kann garantieren: Bei uns gibt es keine Folter! Wir sind ein demokratischer Staat und unsere Gerichte handeln nach Recht und Gesetz. Diejenigen, die zu uns zurückkehren, werden demokratisch behandelt. Es ist absurd, dass ein deutsches Gericht behauptet, einem tunesischen Staatsbürger könnte hier Folter drohen." " die tunesische Parlamentsabgeordnete Mehrezia Labidi nicht verstehen. "Diese Entscheidung kann ich nicht nachvollziehen", sagte sie n-tv.de. Folter stehe in Tunesien unter harten Strafen. Die Regierung tue "alles in unserer Macht stehende, um die Menschenrechte zu wahren". Jährlich werde der Menschenrechtskommission des Parlamentes ein Bericht über die Zustände in den Gefängnissen vorgelegt. Seit der Revolution habe es zwar "Einzelfälle" von Folter gegeben, diese Vorkommnisse seien aber "dokumentiert" und würden "strafrechtlich verfolgt".
Die Frage ist wie es nun weitergeht, bisher hat auschließlich die Richterin des Verwaltungsgericht festgelegt, das IHR persönlich all das nicht reicht, das ist IHRE persönliche Entscheidung, es gibt keine festgelegt Vorschrifft was in diesem Fall reicht oder nicht !
- heute wurde nur gerichtlich festgestellt, das durch dieses Urteil die Abschiebung nicht hätte erfolgen dürfen
ABER: wenn nun keiner Weitermacht und alles so läßt wie es ist und er zurückkommt dann ist das für mich Politikversagen, Punkt! |