Deutsche Bank - sachlich, fundiert und moderiert

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eröffnet am: 21.05.14 21:59 von: Nightmare 6. Anzahl Beiträge: 43638
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03.11.14 13:52
1

2915 Postings, 4188 Tage neuhofen999eben

Die DB hat 358 Mio EUR Steuern gezahlt in Q3
Das passt ja nicht zu dieser rückstellung in Q3

würde eher mal sagen, dei strafzahlung an die SU wegen Libor oder
Kirch passt eher zu dieser Summe
(real bezahlte Strafen, steuer-zahlung durch Kürzung der rückstellung)

Für Rückstellung werden eben keine Steuern bezahlt, erst bei Auflösung
dieser, für was das Geld verwendet wurde.

Wenn man sowieso immer Steuern zahlte bei bildung einer Rückstellung
wäre es doch sinnlos überhaupt eine Rückstellung zu bilden, kann man das Geld
auch in der Kasse liegen lassen  

03.11.14 13:56
2

2915 Postings, 4188 Tage neuhofen999so sieht es aus

http://www.lexware.de/buchhaltung-und-steuern/...gestaltungsspielraum

--------------------------
Mit Rückstellungen können Sie nicht nur den Gewinn Ihres Unternehmens gezielt mindern und Steuern sparen. Sie können damit....

***Erst bei Auflösung ist die Steuer fällig !!!***
müssen Sie diese **gewinnerhöhend** wieder auflösen. Sonst wird das Finanzamt auch die Bildung weiterer Rückstellungen anzweifeln oder kürzen und Ihnen unterstellen, dass die Rückstellungen nur als Instrument zur Steuerersparnis eingesetzt werden.  

03.11.14 13:59
4

19240 Postings, 6801 Tage RPM1974neuhofen

noch einmal, jede Rückstellung die Steuerrechtlich nicht anerkannt wird.
Dazu gehören die Q3 2014 Rückstellungen, schmälern nicht deinen zu versteuernden Gewinn.
Du bist auf den Wert vor Rückstellung voll steuerpflichtig.
Besagte 358 Mio Steuer auf 1,3 mrd Gewinn = 27,5% durchschnittliche langfristige Steuerquote der DeuBa.
 

03.11.14 14:07
1

2915 Postings, 4188 Tage neuhofen999wer

sagt das ?  Das weiss man doch vor einer "Vereinbarung" gar nicht.
Es ist einfach eine Rückstellung (die neue)
wegen ungewisser "Eventualitäten" in die Zukunft.
Eine Strafe steht noch gar nicht im Raum (wechselkurse , Gold)
die Behörden haben sich noch nicht mal gemeldet.
also kann da nicht real von einer Rückstellung ausgehen, die
strafrechtlich relevant ist, also ohne steuerlichen Bezug bis jetzt
das FA kann ja nicht nach  Gerüchten Steuererklärungen ausstellen

kirch:
925 Millionen, wenn man auch noch Zinsen und Nebenkosten einrechnet.
Das passt auch zu 358  

03.11.14 14:21
3

19240 Postings, 6801 Tage RPM1974@ neuhofen

die Steuerbehörden wissen ganz genau, was sie anerkennen und was nicht.
Warum denkst Du gibt es zwischen den Themen
HGB Abschluss (Wirtschaftsprüfer legen die Rückstellung fest) Niederstwertprinzuip
IFRS Abschluss (Wirtschaftsprüfer legen die Rückstellung fest) Fair Value Prinzip
Steuerechtlichen Abschluß, die Differenzposition latent Steuer. (Steuerprüfer legt fest, was an Rückstellung ausgewiesen warden darf) und der läßt in diesem Fall keine Rückstellungen zu, da die Steuerhinterziehung darstellen würden.
Und wenn die Strafe fällig wird, darf die auch nicht vom Gewinn abgezogen werden.
Imparitätsprinzip Steuerrecht zu IFRS und HGB  sagt dir was? Steuerrecht = Vermeidung von Gewinnverschleierung, Handelsrecht = Gläubigerschutz.
Das liegt daran, das die in der Steuer P&L ausgewiesene Steuer, die einzige ist, die wirklich in den Kosten stehen darf und muß. Die muß ja auch bezahlt werden ans Finanzamt.
Meine Meinung
 

03.11.14 14:28
1

19240 Postings, 6801 Tage RPM1974Kirch war

eine Vergleichszahlung neuhofen.
War ja auch ein Zivilprozess. Da können nur Schadenersatzzahlungen rauskommen.
Die Themen Manipulationen sind allesamt Strafprozesse und können Strafzahlungen oder gütliche Einigungen nach sich ziehen.
Je nachdem was raukommt. Siehe Eccelstone. Der wurde strafrechtlich verfolgt und machte eine Vergleichszahlung an einen guten Zweck.
Meine Meinung  

03.11.14 14:35

2915 Postings, 4188 Tage neuhofen999ich

sehe nur keinen Sinn  für eine Rückstellung

wenn man für diese Rückstellung (nehmen wir mal an, ist ist für Strafe)
sowieso vorab Steuern bezahlt !
wieso wird diese dann überhaupt gemacht ??

wie oben schon geschrieben: Geld kann man dann auch liegen lassen
 

03.11.14 14:43
1

19240 Postings, 6801 Tage RPM1974Frag die Wirtschaftsprüfer

was für einen Sinn die sehen.
Rückstellung ist ja kein Thema des Steuerrechts, sondern ein Thema von IFRS und HGB.
Also in beiden Systemen Gläubigerschutz.
Als CoBa 6 Mrd Eigenkapital auswies und ihre IFRS Bilanz 10 Mrd über Marktwert stand, musste sie in HGB 10 mrd Rückstellung vornehmen, um zu zeigen, das sie gemäß Vorsichtsprinzip pleite war und vom Staat gerettet werden mußte.
Hatte Null mit der Steuerzahlung zu wo ja sogar in der Steuerbilanz ein Verlust von 5 Mrd ausgeweisen wurde, obwohl die Rückstellung in der Steuerbilanz nicht erschien. Was zu Steuerforderungen in Höhe von 1,5 Mrd führte.
Steuerbilanz war es egal ob die Griechenlandanleihen am Markt wertlos waren, solange sie nicht von Griechenland als Default bewertet wurden.

   

03.11.14 14:44
2

11708 Postings, 4581 Tage BÜRSCHENSo Ihr zwei genug Philosophiert !

Wie wärs mal mit was neuem zur Aktie. Wo gehts hin ?  

03.11.14 14:47

2620 Postings, 4161 Tage kohlelangbesser man braucht sie nicht :-)


Das Missverständnis scheint mir darin zu liegen, dass die GL nicht nach Gutdünken Rückstellungen bilden darf.

WP muss das "genehmigen".

Tut er dies, sind die Rückstellungen bis zu einet evtl  Aufösung nicht zu versteuern

Sonderthema: Rückstellung für zu erwartende Strafzahlungen.  

03.11.14 15:51
2

19240 Postings, 6801 Tage RPM1974WP haben mit dem Ansatz in der

Steuerbilanz nichts zu tun.
Wirtschaftsprüfer können das und ich wiederhole mich nur bei lokalen Rechnungslegungen für die Gläubigerbilanzen entscheiden.
Steuerbilanz entscheidet allein der Steuerprüfer.
Die übernehmen das meistens, weil zu faul zum prüfen oder keine Zeit.
Wenn es aber um Themen in der Größenordnung geht (300 Mio Öcken) dann entscheiden die das sehr wohl eigenständig für die Steuerbilanz und setzen in diesem Fall das Paritätsprinzip aus.
Das ist deren Recht und ja auch der Grund warum es Handelsbilanzen und Steuerbilanzen gibt.
Ansonsten kannst ja die eine oder andere sofort abschaffen, wenn alles gleicher Ansatz wäre.
Meine Meinung  

03.11.14 18:26
1

2915 Postings, 4188 Tage neuhofen999Schnarch

..also ich weiss nicht, wer bei diesem Alltime-high noch in  den Dow geht.
(mit fast sicherer Zins-Erhöhung Mitte 2015)

Ich jedenfalls nicht, wenn sie merken, die Aktien-umsätze brechen weiter so ein
und es ist nach oben nichts mehr zu holen, dann bringen sie den
Markt runter , Gründe gäbs genug.

Mein Geld geht in den Markt nicht mehr ohne starke korrektur  

04.11.14 00:30
1

783 Postings, 4350 Tage KoP2014RPM

Einfach klasse Deine Beiträege und absolut richtig .
Gruß
KoP
 

04.11.14 07:49
3

2718 Postings, 5483 Tage TTMichaelschon verwirrend

DB reduziert seine Eventualverbindlichkeiten aus Strafen auf 1,5 Mrd EUR im Geschaeftsbericht in Q3 und JPM schreibt von einer Strafe fuer den Devisenskandal von bis zu 5,9 Mrd USD. Ist DB zu optimistisch oder realitaetsfern? Normalerweise muesste der Devisenskandal (UK + US) in den Eventualverbindlichkeiten drin sein, da schon einige Banken in Q3 Rueckstellungen gebildet haben und man in naechster Zeit die ersten Vergleiche erwarten kann.

JPMorgan rechnet mit einer hohen Strafe im Zusammenhang mit dem Devisenskandal. Im Quartalsbericht ist von möglichen Strafzahlungen in Höhe von $5,9 Mrd die Rede. Das sind $1,3 Mrd mehr als zuletzt angegeben.
. .
vor 40 Min (07:03) - Echtzeitnachricht

HSBC rechnet im Zusammenhang mit dem Devisenskandal mit einer signifikanten Strafe und legt $378 Mio zurück.
. .
3.11. 09:39 - Echtzeitnachricht

Das ist nur fuer UK. US kommt noch dazu.

Devisenskandal: Einem Medienbericht zufolge streben die Banken Barclays, HSBC, Royal Bank of Scotland, UBS, JPMorgan und Citigroup einen milliardenschweren Vergleich mit der britischen Finanzaufsicht FCA an. Sie seien bereit, insgesamt rund £2 Mrd zu zahlen, berichtet Sky News.
. .
26.9. 12:38 - Echtzeitnachricht

 

04.11.14 07:55

2718 Postings, 5483 Tage TTMichaelund ein wenig detaillierter

J.P. Morgan stellt sich auf hohe Strafe im Devisenskandal ein

Von Emily Glazer

Die US-Bank J.P. Morgan geht offenbar von einer hohen Strafe im Devisenskandal aus. Die US-Regierung habe eine strafrechtliche Untersuchung ihres Devisenhandels eingeleitet, geht aus einer Mitteilung an die Börse hervor, die die Bank am Montag veröffentlichte. Die Rückstellungen für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten erhöhte die US-Großbank um 1,3 Milliarden US-Dollar.

Das US-Justizministerium arbeite mit anderen Ermittlern zusammen, hieß es von mit den Vorgängen vertrauten Personen. Zuletzt haben Banken und Behörden in den USA und Europa intensiver über eine Beilegung der Devisenmarktermittlungen verhandelt.

J.P. Morgan, die gemessen an den Aktiva die größte Bank der USA, teilte mit, die Ermittlungen konzentrierten sich auf den Devisenhandel und Kontrollen dieser Aktivitäten. Die Bank kooperiere weiterhin mit den Ermittler und diskutiere mit den Aufsehern und zivilrechtlichen Behörden. Es sei nicht sicher, ob diese in Vergleichen münden würden.

Die Bank geht allerdings davon aus, dass sie die Rechtsstreitigkeiten insgesamt teuer zu stehen kommen. Die Kosten könnten die Rückstellungen um bis zu 5,9 Milliarden Dollar übersteigen, geht aus der aktuellen Mitteilung an die Börse hervor. Vor drei Monaten hatte die Bank hier 4,6 Milliarden Dollar genannt.

Es ist nicht klar, wieviel des zusätzlichen Betrags in Verbindung mit den nun intensiveren Verhandlungen im Devisenskandal stehen.

Auch bei der Citigroup sind wegen mutmaßlicher Manipulationen der Devisenkurse viele Ermittler unterwegs. In einem Quartalsbericht an die Börse ist die Rede von Kartellwächtern sowie zivilrechtlichen Ermittlern des US-Justizministeriums sowie unter anderem Ermittlern der US-Finanzmarktaufsicht CFTC und der britischen Finanzbehörde FCA.

Die UBS aus Zürich hatte in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass sie mit den Ermittlern des US-Justizministeriums verhandele.

Vergangenen Monat hatte J.P. Morgan mitgeteilt, dass die Ausgaben für Rechtsstreitigkeiten im Vergleich zum Vorquartal um rund 400 Millionen Dollar gestiegen sind. Zuletzt haben sich immer mehr große amerikanische und europäische Banken mit gewaltigen Rückstellungen für einen Vergleich im Devisenskandal gewappnet. Eine transatlantische Einigung mit den Aufsichtsbehörden rückt nämlich immer näher.

Die von J.P. Morgan am Montag veröffentlichten Schätzungen zu den Rechtskosten werden am Markt aufmerksam gelesen. Üblicherweise machen die Banken keine Angaben zu ihren Reserven.

J.P. Morgan hat in den vergangenen Jahren bereits Milliarden Dollar an Strafen gezahlt, unter anderem für umstrittene Hypothekengeschäfte.

Das Wall Street Journal hatte vor wenigen Tagen berichtet, dass im Devisenskandal eine große Lösung, bei der die Finanzfirmen sich nicht einzeln mit den Aufsehern vergleichen, sondern ein Gesamtpaket ausgehandelt wird, zunehmend wahrscheinlicher werde. Damit ließen sich die langanhaltenden Gespräche um eine Einigung bei den Devisenmarktermittlungen beilegen, die rund ein Dutzend Banken in den USA und Europa erfasst haben. Offenbar sind die Finanzhäuser inzwischen relativ optimistisch, einen globalen Vergleich mit den US-Behörden zu erzielen. Der Verhandlungsverlauf ändere sich stündlich, berichtete ein Insider.

Die Aufseher ließen einige Banken wissen, sie müssten mit Einzelvergleichen rechnen, die zwischen 500 Millionen und 1 Milliarde Dollar hoch ausfallen werden. Diese Ziffern könnten sich aber auch noch ändern, ist aus Kreisen zu hören.

Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

http://www.boerse-go.de/nachricht/...devisenskandal-ein,a3944426.html
 

04.11.14 09:26

19240 Postings, 6801 Tage RPM1974Bin auch gespannt, ob die

3 Mrd Rückstelllung und die 1,7 Mrd Eventualrisiken ausreichen um die DeuBa vor Verluste, bei der Eintreten der Strafen zu schützen. Nach der Aussage von JPM bin ich da auch seehhhr pesimistisch.
Versteh zwar nicht, warum Fitschen die Eventualrisiken Q2 3,5 Mrd nicht einfach um die rund 900 Mio eingestellten auf 2,6 Mrd reduziert hat, wenn die Verhandlungen in Summe für die Banken so negative laufen, sondern gleich auf 1,7 Mrd. Aber er muß ja den Kopf für die Berichte hinhalten.
Bin mir  jetzt aber unsicher. Waren es 1,7Mrd oder 1,5 mrd?
Meine Meinung  

04.11.14 09:35
4

2718 Postings, 5483 Tage TTMichaelRPM

es sind 1,7 Mrd. EUR

Hier mal die Aufstellung aller Risiken (Rechtsstreitigkeiten + Rueckkaufforderungen) aus dem Geschaeftsbericht Q3 mit den Kommentaren:

Teil 1:

Rechtsstreitigkeiten

Das rechtliche und regulatorische Umfeld, in dem sich der Konzern bewegt, birgt erhebliche Prozessrisiken. Als Folge davon ist der Konzern in Deutschland und einer Reihe von anderen Ländern, darunter den Vereinigten Staaten, in Gerichts-, Schiedsgerichts- und aufsichtsbehördliche Verfahren und Untersuchungen verwickelt, wie sie im normalen Geschäftsverlauf vorkommen. Die rechtlichen und aufsichtsbehördlichen Verfahren, für die der Konzern wesentliche Rückstellungen gebildet hat oder für die wesentliche Eventualverbindlichkeiten bestehen, bei denen die Möglichkeit eines zukünftigen Verlusts größer als unwahrscheinlich ist, werden nachfolgend beschrieben. Vergleichbare Verfahren werden zu einer Gruppe zusammengefasst, und einige Verfahren umfassen mehrere Ansprüche. Diese und andere Verfahren könnten signifikante finanzielle und andere Auswirkungen für die Bank nach sich ziehen. Die für diese Verfahren geschätzten Verluste wurden, soweit eine Schätzung möglich ist, nicht für einzelne Verfahren ausgewiesen, da der Konzern davon ausgeht, dass diese Offenlegung den Ausgang der Verfahren ernsthaft beeinträchtigen würde. Die Anhangangabe 29 „Rückstellungen“ des Finanzberichts 2013 beschreibt, wie der Konzern Rückstellungen und erwartete Verluste in Bezug auf Eventualverbindlichkeiten schätzt und welche Ungewissheiten sowie Einschränkungen prozessimmanent sind. Für diese und andere Verfahren, die für die Gruppe materiell sind und bei denen eine Schätzung möglich ist, schätzt der Konzern derzeit, dass sich zum 30. September 2014 mögliche zukünftige Verluste, bei denen die Möglichkeit eines Eintritts größer als unwahrscheinlich, aber kleiner als wahrscheinlich ist, insgesamt auf circa 1,7 Mrd € (31. Dezember 2013: 1,5 Mrd €) belaufen. Diese Zahl schließt Eventualverbindlichkeiten für Verfahren ein, bei denen der Konzern möglicherweise gesamtschuldnerisch haftet und erwartet, dass eine solche Haftung von Drittparteien übernommen wird.

Der Konzern kann gerichtliche und aufsichtsbehördliche Verfahren per Vergleich beenden, bevor ein Endurteil ergangen ist oder über die Haftung endgültig entschieden wurde. Er kann dies tun, um Kosten, Verwaltungsaufwand oder negative Geschäftsauswirkungen, aufsichtsrechtliche Folgen oder Nachteile für die Reputation aus einer Fortsetzung des Bestreitens einer Haftung zu vermeiden, auch wenn der Konzern der Auffassung ist, dass durchgreifende Einwände gegen die Haftung bestehen. Dies kann auch geschehen, wenn die möglichen Folgen einer negativen Entscheidung in keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten eines Vergleichs stehen. Außerdem kann der Konzern aus ähnlichen Gründen Gegenparteien deren Verluste auch in solchen Situationen ersetzen, in denen er der Auffassung ist, dazu rechtlich nicht verpflichtet zu sein.

Kartellrechtliche Verfahren zu Kreditausfall-Swaps. Am 1. Juli 2013 richtete die Europäische Kommission eine Mitteilung der Beschwerdepunkte („die Mitteilung“) an die Deutsche Bank, die Markit Group Limited (Markit), die International Swaps and Derivatives Association, Inc. (ISDA) sowie zwölf andere Banken. In dieser hat sie wettbewerbswidriges Verhalten gemäß Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie gemäß Artikel 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum („EWR-Abkommen“) behauptet. Die Mitteilung legt vorläufige Schlussfolgerungen der Europäischen Kommission dar, denen zufolge (i) Versuche bestimmter Unternehmen, im Geschäft mit börsengehandelten ungedeckten Kreditderivaten tätig zu werden, durch unzulässiges kollektives Verhalten im Zeitraum 2006 bis 2009 vereitelt wurden und (ii) das Verhalten von Markit, der ISDA, Deutsche Bank und zwölf anderen Banken eine einzelne und fortgesetzte Verletzung von Artikel 101 AEUV und Artikel 53 EWR-Abkommen darstellte. Sollte die Europäische Kommission letztlich zu dem Ergebnis gelangen, dass eine Verletzung vorgelegen hat, könnte sie die Verhängung von Bußgeldern oder andere Maßnahmen gegen Markit, die Deutsche Bank, ISDA und zwölf andere Banken anstreben. Im Januar 2014 gab die Deutsche Bank eine Stellungnahme ab, in der sie die vorläufigen Schlussfolgerungen der Europäischen Kommission anficht. Die Deutsche Bank und andere Banken, an die die Mitteilung ergangen ist, haben die Kernelemente ihrer Stellungnahmen bei einer mündlichen Anhörung im Mai 2014 vorgetragen. Anschließend hat die Europäische Kommission angekündigt, eine weitere Untersuchung des Sachverhalts durchzuführen. Der EU-Kommissar erklärte, er erwarte nicht, dass die Untersuchung der Europäischen Kommission 2014 abgeschlossen werde.

Zivilrechtliche Verfahren zu Kreditausfall-Swaps. Gegen die Deutsche Bank, zahlreiche andere Banken, die Kreditausfall-Swaps ausgegeben haben, sowie Markit und die ISDA sind derzeit distriktübergreifend als zivilrechtliche Sammelklagen bezeichnete Verfahren beim United States District Court for the Southern District of New York anhängig. Die Kläger reichten am 11. April 2014 eine zweite zusammengeführte und erweiterte Sammelklage ein, derzufolge die Banken mit Markit und der ISDA konspiriert hätten, um den Handel mit börsengehandelten Kreditausfall-Swaps zu verhindern und dadurch die Preise für außerbörslich gehandelte Kreditausfall-Swaps in die Höhe zu treiben. Die Kläger wollen natürliche und juristische Personen in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern vertreten, die vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2013 direkt Kreditausfall-Swaps von den Beklagten in den Vereinigten Staaten gekauft oder dort an diese verkauft haben. Die Beklagten beantragten am 23. Mai 2014 die Abweisung der zweiten zusammengeführten und erweiterten Sammelklage. Am 4. September 2014 hat das Gericht dem Antrag auf Klageabweisung teilweise stattgegeben und ihn teilweise abgelehnt. Das Beweisverfahren (Discovery) zu den übrigen Klagen wird fortgesetzt.

Kreditkorrelationen. Einige Aufsichtsbehörden untersuchen das Handelsbuch für Kreditkorrelationsprodukte der Deutschen Bank sowie bestimmte Risiken in diesem Buch während der Kreditkrise. So werden beispielsweise die Methoden zur Bewertung der Handelsbuchpositionen sowie die Stabilität der Kontrollen überprüft, die für die Anwendung von Bewertungsmethoden maßgeblich sind. Die Deutsche Bank kooperiert mit den Behörden hinsichtlich dieser Untersuchungen.

Untersuchungen und Verfahren im Devisenhandel. Die Deutsche Bank hat weltweit Auskunftsersuchen von bestimmten Aufsichtsbehörden, die den Devisenhandel untersuchen, erhalten. Die Bank kooperiert mit den Behörden hinsichtlich dieser Untersuchungen. Hierzu führt die Deutsche Bank eigene interne Untersuchungen des Devisenhandels weltweit durch. Im Zusammenhang mit dieser Überprüfung hat die Bank, sofern entsprechende Tatsachen oder Umstände vorlagen, disziplinarische Maßnahmen gegen Mitarbeiter eingeleitet und wird dies auch künftig tun. Die Deutsche Bank ist auch Beklagte in drei als Sammelklage bezeichneten Verfahren, die beim United States District Court for the Southern District of New York angestrengt wurden und in denen auf Kartellrecht basierte Ansprüche im Zusammenhang mit der angeblichen Manipulation von Devisenkursen geltend gemacht werden.

Hochfrequenzhandel. Die Deutsche Bank hat von bestimmten Aufsichtsbehörden Auskunftsersuchen in Bezug auf den Hochfrequenzhandel erhalten. Die Bank kooperiert mit den Behörden hinsichtlich dieser Auskunftsersuchen. Die Deutsche Bank war zunächst Beklagte in als Sammelklage bezeichneten Verfahren, in denen mit Blick auf den Hochfrequenzhandel Verstöße gegen die US-amerikanischen Wertpapiergesetze geltend gemacht werden. In der am 2. September 2014 eingereichten zusammengeführten und erweiterten Klage haben die Kläger die Deutsche Bank jedoch nicht als Beklagte benannt.

Interbanken-Zinssatz. Die Deutsche Bank hat von verschiedenen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden in Europa, Nordamerika und der Region Asien/Pazifik Auskunftsersuchen in Form von Subpoenas und Informationsanfragen erhalten. Diese stehen im Zusammenhang mit branchenweiten Untersuchungen bezüglich der Festsetzung der London Interbank Offered Rate (LIBOR), der Euro Interbank Offered Rate (EURIBOR), der Tokyo Interbank Offered Rate (TIBOR) und anderer Zinssätze im Interbankenmarkt. Die Deutsche Bank kooperiert mit den Behörden hinsichtlich dieser Untersuchungen.

Am 4. Dezember 2013 hat die Deutsche Bank bekannt gegeben, dass als Teil eines Gesamtvergleichs mit der Europäischen Kommission eine Vereinbarung zum Abschluss der Untersuchungen bezüglich des wettbewerbswidrigen Verhaltens im Handel mit Euro-Zinssatz-Derivaten und Yen-Zinssatz-Derivaten erzielt worden war. Im Rahmen des Vergleichs hat die Deutsche Bank zugestimmt, 466 Mio € für Euro-Zinssatz-Derivate und 259 Mio € für Yen-Zinssatz-Derivate, also insgesamt 725 Mio €, zu zahlen. Der Vergleichsbetrag war bereits zum Großteil in den bestehenden Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten der Bank enthalten, so dass keine weiteren wesentlichen Rückstellungen erforderlich waren. Die Vergleichssumme spiegelt den hohen Anteil der Deutschen Bank in einigen der von der Europäischen Kommission untersuchten Märkte wider. Die Deutsche Bank bleibt in Bezug auf diese Benchmarks zivilrechtlichen Verfahren und weiteren aufsichtsbehördlichen Maßnahmen ausgesetzt.

Die Deutsche Bank wurde von bestimmten mit der Untersuchung dieser Angelegenheiten befassten Behörden informiert, dass gegen sie unter Umständen Verfahren hinsichtlich einiger der zu untersuchenden Sachverhalte vorgeschlagen werden. Die Bank hat bereits Gespräche mit den Behörden über eine mögliche Klärung der Sachverhalte aufgenommen. Zurzeit kann für die in verschiedenen Untersuchungen und Verfahren behandelten Sachverhalte nicht mit Sicherheit prognostiziert werden, welches endgültige Ergebnis wann und mit welchen potenziellen Auswirkungen erzielt wird.

Zwischen Mitte 2012 und Herbst 2014 haben fünf Finanzinstitute zu jeweils unterschiedlichen Bedingungen Vergleichsvereinbarungen mit der britischen Financial Services Authority, der US-amerikanischen Commodity Futures Trading Commission und dem US-Justizministerium (Department of Justice – „DOJ“) abgeschlossen. Alle Vereinbarungen beinhalten hohe Geldstrafen und aufsichtsrechtliche Konsequenzen. So umfassten die Vergleiche dreier Finanzinstitute Vereinbarungen über die Aussetzung der Strafverfolgung durch das DOJ, wenn das entsprechende Finanzinstitut die jeweiligen Bedingungen der Vereinbarung erfüllt. Die beiden anderen Vergleichsvereinbarungen sehen vor, dass das DOJ auf Strafverfolgung gegen die Finanzinstitute verzichtet, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Zusätzlich haben verbundene Unternehmen von zweien dieser Finanzinstitute zugestimmt, sich vor einem US-amerikanischen Gericht eines Vergehens im Zusammenhang mit vorgenannten Vorwürfen für schuldig zu erklären.

Gegen die Deutsche Bank und zahlreiche andere Banken wurde eine Reihe zivilrechtlicher Klagen, einschließlich als Sammelklage bezeichneter Verfahren, beim United States District Court for the Southern District of New York (SDNY) eingereicht. Alle bis auf zwei dieser Klagen wurden für Parteien eingereicht, die behaupten, sie hätten auf US-Dollar lautende LIBOR-bezogene Finanzderivate oder andere Finanzinstrumente gehalten oder mit diesen gehandelt und aufgrund angeblicher Absprachen oder Manipulationen der Beklagten bei der Festsetzung des US-Dollar-LIBOR-Zinssatzes Verluste erlitten. Mit einer Ausnahme werden alle zivilrechtlichen US-Dollar-LIBOR-Klagen, die beim SDNY anhängig sind, in einem distriktübergreifenden Rechtsstreit (US-Dollar LIBOR Multidistrict Litigation) behandelt. Im März 2013 wies das Gericht die Ansprüche, die auf Bundes- und Landeskartellrecht sowie dem Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act (RICO) basieren, und sechs erweiterte Klagen im Zusammenhang mit bestimmten Ansprüchen ab, die auf bundesstaatlichem Recht basieren. Einige beim United States Court of Appeals for the Second Circuit eingereichte Klagen wurden als verfrüht abgewiesen. Der United States Supreme Court hat einem Antrag auf Zulassung der Revision stattgegeben, den Kläger in einem der Verfahren gestellt haben, und wird die Frage erörtern, ob sich der Court of Appeals nun mit der abgewiesenen Klage befassen soll. Zusätzliche Klagen wurden wegen des Vorwurfs der Manipulation des US-Dollar-LIBOR-Zinssatzes beim SDNY eingereicht, an das Gericht weitergeleitet oder verwiesen. Sie werden im Rahmen des vorgenannten US-Dollar LIBOR Multidistrict Litigation behandelt. Das Gericht hat im Juni 2014 eine Entscheidung bezüglich verschiedener Angelegenheiten getroffen, die zu diesem Zeitpunkt anhängig waren, und prüft nun die Anträge auf Bildung bestimmter als angebliche Sammelklagen bezeichneter Verfahren. Zahlreiche in eigenem Namen handelnde Kläger (d. h. nicht als Sammelklage bezeichneten Verfahren) haben erweiterte Klagen eingereicht. Die Parteien bereiten derzeit Anträge auf Klageabweisung vor. Eine einzelne zusätzliche US-Dollar-LIBOR-Klage ist beim SDNY anhängig. Über den Antrag auf Klageabweisung wurde noch nicht entschieden. Die Bank wurde darüber hinaus als Beklagte in einer im Central District of California anhängigen US-Dollar-LIBOR-Klage benannt. Ein Antrag auf Klageabweisung wird derzeit vorbereitet.

Gegen die Deutsche Bank und andere Banken wurde eine Sammelklage wegen des Vorwurfs der Manipulation des Yen-LIBOR und Euroyen-TIBOR eingereicht. Am 28. März 2014 hat der SDNY den Klageabweisungsanträgen der Beklagten auf Grundlage des US-amerikanischen Bundeskartellrechts und der ungerechtfertigten Bereicherung stattgegeben. Gleichzeitig wurden jedoch die Anträge der Beklagten in Bezug auf Ansprüche unter dem Commodity Exchange Act abgelehnt. Anträge auf eine erneute Überprüfung der Ablehnung sind noch bei Gericht anhängig. Dies gilt auch für die von der Deutschen Bank und bestimmten anderen ausländischen Klägern eingereichten Anträge auf Verfahrenseinstellung aufgrund fehlender persönlicher Zuständigkeiten. Das Beweisverfahren (Discovery) wurde ausgesetzt. Gegen die Deutsche Bank wurde ebenfalls ein als Sammelklage bezeichnetes Verfahren wegen des Vorwurfs der Manipulation des EURIBOR angestrengt. Das Gericht hat einem Antrag auf Aussetzung des Beweisverfahrens bis 12. Mai 2015 stattgegeben. Die Frist für eine Stellungnahme der Beklagten wurde vorbehaltlich einer Erweiterung der Klage ausgesetzt. Die Schadensersatzforderungen in diesen Rechtsfällen wurden auf verschiedene Rechtsgrundlagen gestützt, einschließlich der Verletzung des Commodity Exchange Act, kartellrechtlicher Vorschriften der Bundesstaaten und der USA, des Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act sowie anderer Bundes- und einzelstaatlicher Gesetze.

Kirch. Im Zusammenhang mit dem Kirch-Verfahren ermittelte und ermittelt die Staatsanwaltschaft München I weiterhin gegen mehrere ehemalige Vorstandsmitglieder der Deutsche Bank AG sowie gegen die aktuellen Vorstandsmitglieder Jürgen Fitschen und Dr. Stephan Leithner. Das Kirch-Verfahren umfasste mehrere zivilrechtliche Verfahren zwischen der Deutschen Bank AG und Dr. Leo Kirch beziehungsweise dessen Medienunternehmen. Die zentrale Streitfrage in den Zivilverfahren war, ob der damalige Sprecher des Vorstands der Deutsche Bank AG, Dr. Rolf Breuer, durch seine Äußerungen in einem Interview mit dem Fernsehsender Bloomberg im Jahre 2002 die Insolvenz der Kirch Unternehmensgruppe herbeigeführt habe. In diesem Interview äußerte sich Dr. Rolf Breuer zu der mangelnden Finanzierungsmöglichkeit der Kirch Unternehmensgruppe. Im Februar 2014 schlossen die Deutsche Bank und die Erben von Dr. Leo Kirch einen umfangreichen Vergleich, der sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien beendete.

Das Ermittlungsverfahren gegen Jürgen Fitschen und mehrere ehemalige Vorstandsmitglieder ist abgeschlossen. Anfang August 2014 hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Landgericht München erhoben. Die Staatsanwaltschaft hat die Anordnung der Nebenbeteiligung der Deutschen Bank in Bezug auf eine mögliche Ordnungswidrigkeit gemäß § 30 OWiG beantragt. Die Anklageschrift wurde den ehemaligen Vorstandsmitgliedern, Jürgen Fitschen und der Deutsche Bank AG Mitte September zugestellt.

Die Ermittlungen gegen Dr. Stephan Leithner dauern noch an.

Die Staatsanwaltschaft wirf den derzeitigen Vorstandsmitgliedern vor, versäumt zu haben, Tatsachenbehauptungen, die von den für die Deutsche Bank in dem Kirch-Verfahren tätigen Rechtsanwälten in Schriftsätzen an das Oberlandesgericht München und den Bundesgerichtshof vorgebracht wurden, rechtzeitig zu korrigieren, nachdem sie angeblich Kenntnis erlangt hatten, dass diese Ausführungen nicht korrekt gewesen sein sollen. Nach deutschem Recht haben die Parteien eines Zivilverfahrens die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass alle vor Gericht abgegebenen Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Die Verfahren gegen Jürgen Fitschen und Dr. Stephan Leithner werden geführt, weil ihnen – im Gegensatz zu ihren derzeitigen Vorstandskollegen – vorgeworfen wird, dass sie Spezialwissen oder -verantwortung im Zusammenhang mit dem Kirch-Verfahren gehabt haben sollen. Das Verfahren gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder beruht auf dem Vorwurf, dass diese vor dem Oberlandesgericht München falsch ausgesagt haben sollen.

 

04.11.14 09:35
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2718 Postings, 5483 Tage TTMichaelTeil 2

Der Aufsichtsrat und der Vorstand der Deutschen Bank AG haben Gutachten von einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei sowie von einem ehemaligen Präsidenten eines führenden deutschen Berufungsgerichts eingeholt. Diese kommen zu dem Ergebnis, dass für die strafrechtlichen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen Jürgen Fischen und Dr. Stephan Leithner keine Grundlage besteht. Die Deutsche Bank kooperiert vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft.

Verfahren im Zusammenhang mit Hypothekenkrediten und Asset Backed Securities und Untersuchungen. Die Deutsche Bank AG und einige ihrer verbundenen Unternehmen (zusammen in diesen Absätzen die „Deutsche Bank“) haben förmliche Auskunftsersuchen in Form von Subpoenas und Informationsanfragen von Aufsichts- und Regierungsbehörden erhalten, einschließlich Mitgliedern der Residential Mortgage-Backed Securities Working Group der US Financial Fraud Enforcement Task Force. Diese Auskunftsersuchen beziehen sich auf ihre Aktivitäten bei der Ausreichung, dem Erwerb, der Verbriefung, dem Verkauf von und/oder dem Handel mit Hypothekenkrediten, durch Grundpfandrechte auf Wohnimmobilien besicherte Wertpapiere (Residential Mortgage Backed Securities – RMBS), forderungsbesicherten Schuldverschreibungen (Collateralized Debt Obligations – CDOs), Asset Backed Securities (ABS) und Kreditderivaten. Die Deutsche Bank kooperiert in Bezug auf diese Auskunftsersuchen und Informationsanfragen in vollem Umfang mit den Behörden.

Die Deutsche Bank ist Beklagte in einer vom US-Bundesstaat Virginia erhobenen Zivilklage, in der Ansprüche wegen Betrugs und Verstoßes gegen den Virginia Fraud Against Taxpayers Act geltend gemacht werden, nachdem der Rentenfonds des Staates Virginia durch die Deutsche Bank emittierte oder garantierte RMBS gekauft hatte. Die Deutsche Bank ist eines von dreizehn als Beklagte benannten Finanzinstituten. In der Klageschrift werden die von den Beklagten jeweils geforderten Entschädigungssummen nicht detailliert angegeben, jedoch Schadensersatzansprüche von insgesamt 1,15 Mrd US$ geltend gemacht. Die Klageschrift wurde ursprünglich von einer Privatperson versiegelt eingereicht. Nachdem der Attorney General des US-Bundesstaates von Virginia beschlossen hatte, der Klage beizutreten, wurde sie am 14. September 2014 entsiegelt.

Die Deutsche Bank wurde als Beklagte in diversen zivilrechtlichen Verfahren hinsichtlich ihrer Rolle als Emittent und Platzeur von RMBS und anderen ABS benannt. Zu diesen Verfahren gehören als Sammelklagen bezeichnete Verfahren, Klagen von einzelnen Erwerbern der Wertpapiere, Klagen von Treuhändern im Namen von RMBS-Treuhandvermögen sowie Klagen von Versicherungsgesellschaften, die Zahlungen von Kapital und Zinsen einzelner Tranchen der angebotenen Wertpapiere garantiert haben. Obwohl sich die Vorwürfe in den einzelnen Verfahren unterscheiden, wird allgemein behauptet, dass die Angebotsprospekte der RMBS in wesentlichen Aspekten hinsichtlich der Prüfungsstandards bei Ausreichung der zugrunde liegenden Hypothekenkredite unrichtig oder unvollständig gewesen seien oder verschiedene Zusicherungen und Gewährleistungen in Bezug auf die Darlehen bei Ausreichung verletzt worden seien.

Die Deutsche Bank ist Beklagte in als Sammelklage bezeichneten Verfahren, die sich auf ihre Rolle und die anderer Finanzinstitute als Platzeure bestimmter von der IndyMac MBS, Inc. begebener RMBS beziehen. Am 8. September 2014 vereinbarten die Deutsche Bank und bestimmte weitere Finanzinstitute als Beklagte sowie die Hauptkläger, das Verfahren mit einem Vergleich beizulegen. Am 30. September 2014 erging ein gerichtlicher Entscheid zur Genehmigung und Bekanntmachung des Vergleichs. Der Termin für die Schlussanhörung wurde für den 3. Februar 2015 angesetzt. Laut Vergleichsvereinbarung werden die Beklagten insgesamt 340 Mio US-$ zahlen. Die von der Deutschen Bank anteilig zu leistende Vergleichszahlung ist nicht wesentlich.

Die Deutsche Bank ist Beklagte in einem als Sammelklage bezeichneten Verfahren, das sich auf ihre Rolle und die anderer Finanzinstitute als Platzeure bestimmter von der Novastar Mortgage Corporation begebener RMBS bezieht. Die Klage befindet sich im Stadium des Beweisverfahrens (Discovery).

Am 18. Dezember 2013 wies der United States District Court for the Southern District of New York die Ansprüche gegen die Deutsche Bank in dem als Sammelklage bezeichneten Verfahren in Bezug auf die von der Residential Accredit Loans, Inc. und ihren verbundenen Unternehmen begebenen RMBS ab.

Die Deutsche Bank ist Beklagte in verschiedenen nicht als Sammelklage bezeichneten Verfahren und Schiedsverfahren, die von angeblichen Käufern von RMBS, Gegenparteien in Geschäften mit RMBS und mit ihnen verbundenen Unternehmen einschließlich Assured Guaranty Municipal Corporation, Aozora Bank, Ltd., Commerzbank AG, Federal Deposit Insurance Corporation (als Verwalterin für Colonial Bank, Franklin Bank S.S.B., Guaranty Bank, Citizens National Bank and Strategic Capital Bank), Federal Home Loan Bank of Boston, Federal Home Loan Bank of San Francisco, Federal Home Loan Bank of Seattle, HSBC Bank USA, National Association (als Treuhänder für bestimmte RMBS-Treuhandvermögen), John Hancock, Knights of Columbus, Landesbank Baden-Württemberg, Mass Mutual Life Insurance Company, Phoenix Light SF Limited (als angeblicher Zessionar von Ansprüchen von Zweckgesellschaften, die von der WestLB AG entweder geschaffen oder geführt werden), Royal Park Investments (als angeblicher Zessionar von Ansprüchen von Zweckgesellschaften, die geschaffen wurden, um bestimmte Vermögenswerte der Fortis Bank zu erwerben), Sealink Funding Ltd. (als angeblicher Zessionar von Ansprüchen von Zweckgesellschaften, die von der Sachsen Landesbank und ihren Beteiligungen entweder geschaffen oder geführt werden), Texas County & District Retirement System und The Charles Schwab Corporation eingeleitet wurden.

Am 2. Oktober 2014 wurde mit der Bayerischen Landesbank eine vertrauliche Vergleichsvereinbarung getroffen, in der diese zugestimmt hat, dass die gegen die Deutsche Bank eingereichte Klage ohne Sachentscheidung eingestellt wird. Die finanziellen Bedingungen des Vergleichs sind nicht wesentlich für die Deutsche Bank.

Am 1. Oktober 2014 verfügte der District Court, die von der Triaxx Prime CDO 2006-1 Ltd., Triaxx Prime CDO 2006-1 LLC, Triaxx Prime CDO 2006-2 Ltd., Triaxx Prime CDO 2006-2 LLC, Triaxx Prime CDO 2007-1 Ltd. und Triaxx Prime CDO 2007-1 LLC gegen die Deutsche Bank eingereichten Klagen ohne Sachentscheidung einzustellen. Nach Dafürhalten der Deutschen Bank wurde die Klage fallen gelassen, nachdem eine vertrauliche Vergleichsvereinbarung zwischen den Klägern und bestimmten mit der Countrywide Securities Corporation verbundenen Beklagten vereinbart worden war. Die Deutsche Bank hat keinen finanziellen Beitrag zum Vergleich geleistet.

In den Klagen gegen die Deutsche Bank allein wegen ihrer Rolle als Platzeur von RMBS anderer Emittenten hat die Bank vertragliche Ansprüche auf Freistellung. Diese können sich jedoch in Fällen, in denen die Emittenten insolvent oder anderweitig nicht zahlungsfähig sind oder werden, als ganz oder teilweise nicht durchsetzbar erweisen.

Die Deutsche Bank hat mit einigen juristischen Personen, die Klagen gegen die Deutsche Bank im Zusammenhang mit verschiedenen Angeboten von RMBS und ähnlichen Produkten angedroht haben, Vereinbarungen über einen Verjährungsverzicht abgeschlossen. Es ist möglich, dass diese potenziellen Klagen eine wesentliche Auswirkung auf die Deutsche Bank haben. Zusätzlich hat die Deutsche Bank mit einigen dieser juristischen Personen Vergleiche abgeschlossen, deren finanzielle Bedingungen nicht wesentlich für die Deutsche Bank sind.

Die Deutsche Bank National Trust Company („DBNTC“) und die Deutsche Bank Trust Company Americas („DBTCA“) sind in Bezug auf ihre Rollen als Treuhänder für bestimmte RMBS-Treuhandvermögen Beklagte in einem Zivilverfahren. Am 18. Juni 2014 erhob eine Gruppe von Investoren eine Zivilklage gegen die DBNTC und DBTCA vor dem New York State Supreme Court, vorgeblich im Namen und zugunsten von 544 im Private-Label-Verfahren verwaltete RMBS-Treuhandvermögen. Dabei werden Ansprüche wegen der behaupteten Verletzung des Trust Indenture Act von 1939, Vertragsbruchs, des Verstoßes gegen treuhänderische Verpflichtungen und Fahrlässigkeit seitens der DBNTC und DBTCA wegen der angeblichen Nichterfüllung ihrer Pflichten als Treuhänder für die Treuhandvermögen geltend gemacht. Die Kläger haben inzwischen eine erweiterte Klage eingereicht. Ebenfalls am 18. Juni 2014 strengte Royal Park Investments SA/NV gegen die DBNTC ein als Sammelklage bezeichnetes Verfahren im Namen von Investoren in 10 RMBS-Treuhandvermögen an. Bei dem Verfahren, das vor dem US District Court for the Southern District of New York anhängig ist, werden Ansprüche wegen behaupteter Verstöße gegen den Trust Indenture Act von 1939, Vertragsbruchs sowie Vertrauensbruchs aufgrund der angeblichen Nichterfüllung treuhänderischer Pflichten seitens der DBNTC gegenüber den Treuhandvermögen geltend gemacht. Die DBNTC beantragte die Abweisung der Klage.

Edelmetalle. Die Deutsche Bank hat von bestimmten Aufsichtsbehörden Auskunftsersuchen in Bezug auf Edelmetall-Benchmarks erhalten. Die Bank kooperiert mit den Behörden hinsichtlich ihrer Untersuchungen. Sie ist auch Beklagte in verschiedenen als Sammelklage bezeichneten Verfahren, in denen die Verletzung kartellrechtlicher Bestimmungen der USA und des US Commodity Exchange Act aufgrund angeblicher Manipulationen bei der Ermittlung des Gold- und Silberpreises über das Londoner Gold- und Silberfixing behauptet wird.

US-Embargo. Die Deutsche Bank hat seitens bestimmter Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden Informationsanfragen hinsichtlich ihrer historischen Abwicklung von Zahlungsaufträgen in US-Dollar erhalten, die sie durch US-amerikanische Finanzinstitute für Vertragsparteien aus Ländern abgewickelt hat, die US-Embargos unterlagen. Die Anfragen richten sich darauf, ob diese Abwicklung mit US-amerikanischem Bundes- und Landesrecht in Einklang standen. In 2006 hat die Deutsche Bank freiwillig entschieden, dass sie keine US-Dollar-Geschäfte mit Kontrahenten im Iran und Sudan, in Nordkorea und Kuba sowie mit einigen syrischen Banken tätigen wird. Ferner hat sie beschlossen, aus US-Dollar-Geschäften mit diesen Kontrahenten auszusteigen, soweit dies rechtlich zulässig ist. In 2007 hat die Deutsche Bank entschieden, dass sie kein Neugeschäft in jeglicher Währung mit Kontrahenten im Iran und Sudan sowie in Syrien und Nordkorea eingehen wird beziehungsweise aus dem bestehenden Geschäft in allen Währungen mit diesen Kontrahenten auszusteigen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Darüber hinaus hat sie beschlossen, ihr Nicht-US-Dollar-Geschäft mit Kontrahenten in Kuba zu beschränken. Die Deutsche Bank stellt Informationen zur Verfügung und kooperiert hinsichtlich dieser Untersuchungen in jeder Hinsicht mit den Behörden

Rückkaufforderungen von Hypothekenkrediten

Von 2005 bis 2008 hat die Deutsche Bank im Rahmen ihres mit Wohnimmobilien abgesicherten Hypothekarkreditgeschäfts in den USA Kredite in Höhe von circa 84 Mrd US-$ in Form von Verbriefungen und circa 71 Mrd US-$ durch Veräußerung von Krediten verkauft. Gegenüber der Deutschen Bank werden Forderungen geltend gemacht, Kredite von Käufern, Investoren oder Kreditversicherern zurückzukaufen oder diese von Verlusten freizustellen, die angeblich durch eine wesentliche Verletzung von Zusicherungen und Gewährleistungen verursacht wurden. Das übliche Vorgehen der Deutschen Bank ist, begründete Rückkaufansprüche, die in Übereinstimmung mit vertraglichen Rechten geltend gemacht werden, zu erfüllen.

Zum 30. September 2014 bestanden gegenüber der Deutschen Bank noch unerledigte Rückkaufforderungen von Hypothekenkrediten, auf die nicht im Rahmen einer Vereinbarung verzichtet wurde, in Höhe von circa 4,5 Mrd US-$ (berechnet auf der Grundlage des ursprünglichen Kreditbetrags). Diese bestehen in erster Linie aus Forderungen im Hinblick auf Verbriefungen mit einem Dritten seitens der Treuhänder oder von deren Servicegesellschaften. Für diese Forderungen hat die Deutsche Bank zum 30. September 2014 Rückstellungen in Höhe von 514 Mio US-$ (407 Mio €) bilanziert.

Zum 30. September 2014 hat die Deutsche Bank für Kredite mit einem ursprünglichen Kreditbetrag in Höhe von rund 5,0 Mrd US-$ Rückkäufe getätigt, Vereinbarungen über einen Verzicht erzielt oder Ansprüche auf andere Weise beigelegt. Im Zusammenhang mit diesen Rückkäufen, Vereinbarungen und Vergleichen ist die Deutsche Bank aus möglichen Ansprüchen, die aus den oben geschilderten Kreditverkäufen der Deutschen Bank resultieren könnten, in Höhe von circa 66,0 Mrd US-$ entlastet.

Die Deutsche Bank hat mit einigen juristischen Personen, die Rückkaufforderungen von Hypothekenkrediten gegen die Deutsche Bank angedroht haben, Vereinbarungen über einen Verjährungsverzicht abgeschlossen. Diese potenziellen Forderungen könnten eine wesentliche Auswirkung auf die Deutsche Bank haben.

Die Deutsche Bank rechnet damit, dass zusätzliche Rückkaufforderungen von Hypothekenkrediten in Bezug auf die verkauften Hypothekenkredite gestellt werden. Deren Zeitpunkt und Höhe können jedoch nicht zuverlässig geschätzt werden und unter anderem von folgenden Faktoren abhängen: Entscheidungen der Gerichte zur Verjährung von Verstößen gegen Zusicherungen und Gewährleistungen, unter anderem in Bezug auf ein vor dem New York Court of Appeal ausstehendes Berufungsurteil zu einem von der Deutschen Bank begebenen durch Grundpfandrechte auf Wohnimmobilien besicherten Wertpapier.

https://geschaeftsbericht.deutsche-bank.de/2014/...indlichkeiten.html

 

04.11.14 10:50
2

2915 Postings, 4188 Tage neuhofen999TTMichael

Devisen- und Goldmanipulation
ist noch gar nichts erwiesen, die Behörden ermitteln da schon sehr lange.
Für mich fast zu lange, um da sehr belastendes Material zu finden.
Im internet ist sehr oft zu lesen, wie schwierig hier die Beweisführung ist.
Zudem war es die city-Bank, die einfach mal aus dem Bauch Strafen schätzte.

Ich als Fundamentalist, will aber wissen, was real da kommt.
Von der markt-psychologischen Seite her betrachtet, können aber die
2 "wahrscheinlichen" Strafen immer wieder benutzt werden durch die Medien,
um diesen Kurs zu drücken.
Dies macht mir mehr Angst um den Kurs, als die Strafe selbst,


 

04.11.14 12:01

2718 Postings, 5483 Tage TTMichaelsind ja nur 15 Mrd ...... :-(

Nach Angaben des französischen Finanzministeriums haben sich Frankreich und Deutschland darauf geeinigt, dass die Banken der beiden Länder jeweils €15 Mrd in den Bankenabwicklungsfonds einzahlen sollen.

vor 9 Min (11:51) - Echtzeitnachricht  

04.11.14 12:27

2915 Postings, 4188 Tage neuhofen999wo kommt dieses Geld her ?

15 Mrd , durch uns als Bankkunden ?

und wie ist die aufteilung ? welche Bank zahlt was ?  

04.11.14 13:01
1

2718 Postings, 5483 Tage TTMichaelVeto der SPD

dt. Trennbankengesetz wird schaerfer als europaeisches. Dies geht zu Lasten der DB.


Zeitung: Keine Erleichterung für Deutsche Bank bei Trennbankengesetz

Die Hoffnungen der Deutschen Bank auf eine Entschärfung des nationalen Trennbankengesetzes haben sich zerschlagen: "Die Abtrennung riskanter Geschäfte vom Kerngeschäft der Banken ist eine zentrale Lehre aus der Finanzkrise", sagte der Vizefraktionschef der SPD, Carsten Schneider, dem "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe). "Eine kurzfristige Einzellösung zur Aufweichung der großzügigen Übergangsregeln, die die Vorgängerkoalition geschaffen hat, zugunsten einer einzigen Großbank, würde diesem politischen Ziel widersprechen und ist deshalb mit der SPD nicht zu machen."

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wollte dem deutschen Branchenprimus mit Blick auf eine ausstehende europäische Regelung bei dem Gesetz entgegenkommen, mit dem risikoreiches Geschäft vom Einlagengeschäft abgekoppelt werden sollte. Doch nach dem Veto der SPD dürfte sie vom Tisch sein, schreibt das "Handelsblatt". Das Bundesfinanzministerium hatte sein Entgegenkommen mit dem Entwurf der EU-Kommission für eine EU-Trennbankenverordnung begründet. Dieser Vorschlag weicht in einigen Punkten vom deutschen Trennbankengesetz ab.

Am problematischsten gilt dabei der Umgang mit der Kreditvergabe an Hedgefonds, berichtet die Zeitung weiter. Nach dem deutschen Trennbankengesetz muss zwingend jedes Kreditgeschäft mit Hedgefonds abgetrennt werden, während die EU nicht so weit gehen will. Betroffene deutsche Banken müssen nach dem deutschen Trennbankengesetz mit der gesellschaftsrechtlichen Umsetzung im vierten Quartal 2014 beginnen, um die Abspaltung bis Juli 2016 fristgerecht zu vollenden

http://www.finanznachrichten.de/...bank-bei-trennbankengesetz-003.htm  

04.11.14 15:12

2257 Postings, 5952 Tage freakcityWann ist mit Resultaten

der Wahl in USA zu rechnen?Bin da leider nicht auf dem laufenden.Danke  

04.11.14 15:16

2257 Postings, 5952 Tage freakcityNeuhofen

in USA ist nichts mit dünnen Aktienumsätzen,liegen die letzten Tage über dem 3-Monatsdurchschnitt bei steigenden Börsen.

Wie weit die Luft reicht weiss keiner und dünner wird die schon.  

04.11.14 19:51
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1987 Postings, 4330 Tage Dinobutcher@freakcity

Ergebnisse der Wahlen erst morgen, spät Nachmittag.  

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