Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Wechseln zu: Navigation, Suche
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (kurz: UG haftungsbeschränkt), umgangssprachlich auch als Mini-GmbH bezeichnet, wurde im Zuge der Reform des deutschen GmbH-Rechts durch das am 1. November 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)[1] als existenzgründerfreundliche Variante der herkömmlichen GmbH eingeführt. Die in § 5a GmbHG geregelte UG (haftungsbeschränkt) stellt keine neue Rechtsform dar. Vielmehr handelt es sich um eine GmbH mit einem geringeren Stammkapital als dem für die gewöhnliche GmbH vorgeschriebenen Mindeststammkapital von 25.000 Euro und mit einem besonderen Rechtsformzusatz. Sie ist juristische Person, (im Regelfall) voll körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig und muss ihre Jahresabschlüsse nach Maßgabe der §§ 325, 326 HGB veröffentlichen.
"Über die Handlungen der übrigen Marktteilnehmer können nur diese Auskunft erteilen; ich gehe aber davon aus, dass jeder seine eigenen Gründe für sein Handeln hat. .... Ich habe mich u.a. deshalb als Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt, damit das Gremium vollständig und Beschlussfähig ist - der Aufsichtsrat muss sich aus drei Personen zusammensetzen ....
gar nicht mehr mit, mit dem Kurs.. das geht ab hier.... neueste Umsätze: 11:57:07 0,209 1300 11:56:46 0,209 2150 11:56:15 0,226 5000 11:55:14 0,205 5300 11:53:56 0,20 12000 11:52:43 0,229 5000 11:51:43 0,23 30000 11:51:02 0,222 38000