Wenn schon mal vernünftige Antworten gegeben werden, was ja nicht oft vorkommt, dann haben mindestens 80 % der Kollegen die Frage nicht verstanden. Was wird denn hier dauernd von PKV doziert, wenn in #1 ausdrücklich steht: "meine gesetzliche" ?
Also nun kompetent: Die BKK Fahr bietet eine Beitragsrückerstattung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Mitglied im Sportverein, Nichtraucher usw.). Das geht modulmässig aufwärts bis - glaube ich - 240 Euro. Kannst Dich ja einmal dort erkundigen. Von anderen GKV-Kassen ist mir nicht bekannt, dass es ein ähnliches Modell gibt... Außerdem isr die BKK Fahr solvent, so dass vermutlich nicht die Gefahr bestehen dürfte, dass Sonderbeiträge erhoben werden. |