Auf Seite 4:
Am 25. Februar 2019 startete der Trust eine Ausschüttung von 50,0 Mio. USD an LTI-Inhaber. Infolgedessen wurden die Tranche 4 LTIs (wie im Plan definiert) vollständig bezahlt. Siehe Erläuterungen zu den Auswirkungen von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag auf die Finanzergebnisse in Punkt 7 dieses Berichts __________________________________________________
Zur Besteuerung (Seite 5)
Einkommenssteuerbehandlung in den USA Der Trust als Liquidationstrust soll als "Grantor Trust" für andere als die im Folgenden beschriebenen Zwecke der Einkommensteuer auf Bundesebene in den USA in Bezug auf den DCR-Teil des Trust qualifiziert werden. Ein Grantor Trust als Pass-through-Entität wird im Allgemeinen nicht als separate steuerpflichtige Einheit behandelt, und es ist daher nicht zu erwarten, dass der Trust einer anderen Einkommensbesteuerung der USA unterliegt als der unten beschriebenen in Bezug auf den DCR-Teil des Trust. Stattdessen wird jeder LTI-Inhaber für die Zwecke der US-Bundeseinkommensteuer als direkter Eigentümer eines unteilbaren Teils des zugrundeliegenden Vermögens des Trusts (mit Ausnahme derjenigen, die aufgrund strittiger Forderungen im DCR gehalten werden) behandelt, der sein relatives wirtschaftliches Interesse an dem Trust widerspiegelt. Dementsprechend wird jeder LTI-Inhaber so besteuert, als ob er direkt Erträge, Gewinne, Abzüge oder Verluste in Bezug auf seinen Anteil an den zugrunde liegenden Vermögenswerten des Trusts erhält, unabhängig davon, ob eine gleichzeitige oder angemessene Barausschüttung durch den Trust an den Inhaber erfolgt. Der Trust wird den LTI-Inhabern ein Steuerinformationsschreiben mit Steuerinformationen für ihre Steuererklärungen 2018 am oder um den 1. April 2019 zur Verfügung stellen. LTI-Inhaber werden dringend gebeten, ihre eigenen Steuerberater hinsichtlich ihrer eigenen Einreichungsanforderungen und der angemessenen steuerlichen Berichterstattung über diese Informationen in ihrer Erklärung zu konsultieren...
Anm. ranger: Für mich klingt das nach einer Erklärung die ausschließlich auf US Bürger abzielt. --------------------------------------------------
Seite 7:
Gemäß dem Plan erhalten die Inhaber von Ansprüchen der Klasse 18 ("Nachrangige Ansprüche") Ausschüttungen vor den Inhabern von Ansprüchen der Klassen 19, 21 und 22 (die ehemaligen Inhaber von Beteiligungen an WMI ("Beteiligungen")). Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die ausstehenden zulässigen nachrangigen Forderungen auf 38,2 Mio. USD und 8,4 Mio. USD an Zinsen nach der Antragstellung. Darüber hinaus hat das Konkursgericht während des Konkursverfahrens des Schuldners angeordnet, dass bestimmte Forderungen der Klasse 17B (im Plan definiert als WMB Nachrangige Schuldverschreibungen) dem Niveau der Klasse 18 nachrangig sind. Solche Ansprüche der Klasse 17B bleiben bestritten und nicht liquidiert. Die Wertberichtigung von nachrangigen Forderungen (einschließlich WMB Nachrangigen Schuldscheindarlehen) würde sich auf den Betrag der Ausschüttungen auswirken, die ansonsten den Inhabern von Beteiligungen zur Verfügung stünden. Weitere Informationen zu diesen Fragen finden Sie unter Punkt 3 dieses Formulars 10-K unter "WMB Subordinated Debt Misrepresentation Claims".
Darüber hinaus hat das Konkursgericht, wie in Ziffer 3 dieses Formblatts 10-K unter "Mortgage Pass-Through Litigation" näher erläutert, erklärt, dass es einem Kläger erlauben wird, seinen Anspruch erneut entweder als allgemeine ungesicherte Forderung (wie im Plan definiert) oder als nachrangige Forderung, wie vom Gericht festgestellt, einzureichen, wenn den Inhabern nachrangiger Forderungen Rückforderungen zur Verfügung stehen. Am 25. Februar 2019 startete der Trust eine Ausschüttung von rund 50,0 Mio. USD an die LTI-Inhaber. Nach erfolgter Ausschüttung wurden die LTIs der Tranche 4 (wie unten oder im Plan definiert) vollständig ausgezahlt. Infolgedessen ist der Trust der Ansicht, dass der vorgenannte Anspruchsteller nun berechtigt ist, seinen Anspruchsnachweis erneut einzureichen. Eine solche erneute Anmeldung und die endgültige Lösung einer solchen Forderung (einschließlich des Prioritätsstatus) kann sich auf den Betrag der Ausschüttungen auswirken, die ansonsten sowohl den Inhabern nachrangiger Forderungen als auch den Inhabern von Beteiligungen zur Verfügung stünden.
Basierend auf den derzeit prognostizierten Werten für das Treuhandvermögen, der Höhe der zulässigen und strittigen nachrangigen Forderungen und den Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung des Treuhandvermögens hält das Management es derzeit für unwahrscheinlich, dass der Trust Barausschüttungen an Inhaber von Beteiligungen vornehmen wird. --------------------------------------------------
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