Die Entlastung des Aufsichtsrats oder des Vorstand hat etwas mit Haftung und Schadenersatzansprüche zu tun. Die Haftung bezieht sich auf die damals handelnden Personen - also hat der neue Vorstand damit nichts zu tun. Positiv ist aber, dass er die Vertagung der Entlastung auf der HV beantragt.
Folgender Hintergrund ist denkbar:
Zunächst hängt dieses vermutlich mit dem Klageverfahren Utz Claasen zusammen.
Worst Case für den Aufsichtrat und den Aktionären:
UC darf seine Antrittsprämie behalten und bekommt noch eine Abfindung.
In diesem Fall ist es denkbar, dass ein finanzieller Rückgriff auf den Aufsichtsrat genommen werden soll, nämlich wenn die bei Abschluss des Vertrages erheblichen murks gemacht haben.
Gewinnt SM den Prozess, dann ist jedenfalls durch den Vertragsabschluss mit UC kein Schaden entstanden, in diesem Fall gäbe keine Haftung des Aufsichtrates und man könnte ihn später entlasten.
Die gleiche Problematik trifft den Vorstand und hier insbesondere UC. Wird UC entlastet, dann könnte SM kein Schadenseratz für seine Fehler einfordern....
Letztlich ist der Schritt zu begrüßen und die Aktionäre sollten davon langfristig profitieren können. Auch schafft diese Vorgehensweise wirklich Vertrauen in den Vorstand. |