Die Bedenken der geringen Handelbarkeit, welche ich in #304 angesprochen habe, sind ehrlich gesagt immernoch vorhanden. Es ist zum einen natürlich mit dem Problem verbunden, dass es in kritischen Marktlagen oder schlechten Unternehmensmeldungen keinen liquiden Markt gibt, der den Verkaufsdruck kompensiert und den Kurs somit in nicht-geahnte Tiefen stürzen lässt. Zum anderen (was das eher neuere Problem für Privatinvestoren im Small- und MidCap-Bereich darstellt) ruft es wie von Dir angesprochen die Gefahr des Delisting und somit einer Entwignung der Aktionäre auf den Plan. Solange diese Problematik nicht vom Gesetzgeber anlegerfreundlich geändert wird, trägt man dieses Enteignungsrisiko in den Reihen der kleineren Werte einfach mit, was natürlich dann wiederum zu einem Bewertungsabschlag führen muss.
Habe hierzu eben einen recht interessanten Artikel im Handelsblatt gelesen:
http://www.handelsblatt.com/finanzen/...n-seite-all/10162396-all.html"Als der BGH das Delisting vereinfachte, dachten Investoren, dass kleine Unternehmen mit geringem Streubesitz und niedrigem Börsenumsatz von der Börse flüchten würden. Aufgerüttelt hat viele nun der Fall Magix: Der Multimedia-Softwarehersteller ist profitabel, 31 Prozent der Aktien sind breit gestreut. Doch Magix begründet den Rückzug nun ausgerechnet damit, dass die Finanzsituation mit 18 Millionen Euro netto in der Kasse so komfortabel sei, dass Eigenkapital vom Aktienmarkt nicht benötigt werde."
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Wir haben zwar bei Hypoport einen Streubesitz von 37%, aber wie das Beispiel Magix zeigt, scheint auch dies kein Beruhigungsmittel darzustellen. Solange der Gesetzgeber diese Enteignungsproblematik nicht beseitigt hat, gilt es also weiterhin als Kleinanleger im Small/Midcap-Bereich vorsichtig zu sein und die Werte mit einem kleinen Abschlag zu versehen.