Auch wenn Nagartier kein ernsthaftes Interesse an dieser Information hat und vielleicht auch gar nicht in der Lage ist, sie zu verstehen (so oft wie er dieselbe Frage stellt), möchte ich es hier noch einmal wiederholen:
Eine sogen. "kleine AG" ist weder verpflichtet, einen Konzernabschluss zu erstellen, noch den Einzel- oder den Konzernabschluss prüfen zu lassen. Wenn wir das alles machen, dann auf freiwilliger Basis: Für unsere Fremd- und Eigenkapitalgeber.
Wir veröffentlichen auf freiwilliger Basis einen Konzernabschluss und lassen diesen auch prüfen. Wenn man den Konzernabschluss prüfen lässt werden in diesem Zusammenhang auch die Einzelabschlüsse geprüft. Separate Prüfvermerke gibt es für Einzelabschlüsse nicht. Das wird genau so auch bei Siemens, SAP & Co. gehandhabt.
Da der Konzernabschluss und die Prüfung dessen freiwillig sind, gibt es auch keine Fristen. Nur im regulierten Markt muss ein testierter Konzernabschluss bis zum 30. Juni vorliegen. Die WFA-Aktie ist allerdings noch nicht Teil des regulierten Marktes. |