Gestern hat jemand gefragt, wie es mit den Klagen steht. hier die Antworten von AR: _________________________ Guten Morgen Herr XXX, Antworten: Wie ist das mit der Klage auf Schadensersatz? Muss dafür erst die Insolvenz aufgehoben werden? Die Paketeria AG kann den Vertragspartner GenoConsult ( mit guten Erfolgsaussichten ) auf Schadensersatz verklagen. Das geht erst nach Insolvenzaufhebung. Oder die Rechte werden abgetreten und ein Dritter kann diese verwerten. Oder kann diese unabhängig von der Insolvenzaufhebung angestrengt werden und was würde ein Erfolg für die insolvente Paketeria bedeuten?
Auch wenn die Klage durch einen Dritten erfolgreich betrieben würde, wäre dies viel zu zeitraubend., Was machen eigentlich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen GENO & Co.? Wir versuchen heute die Staatsanwältin zu erreichen!!!!!! Ist die Schadensersatzklage vom Ausgang der Ermittlungen abhängig? Indirekt ja. Würde Rechtsmittelmissbrauch festgestellt, hätte das sicherlich Einfluß. Festgestellter Rechtsmittelmissbrauch wäre aber ein entscheidender Durchbruch in Sachen BGH. Und hier liegt natürlich noch eine gute Chance. Für die Strafanzeige liegt ja ein schwerwiegendes Beweisstück vor. Das schriftliche Vergleichsangebot - z.B. keine Insolvenzbehinderung bei Verzicht auf Schadensersatzklage Festgestellter Rechtsmittelmissbrauch wäre meiner Meinung nach ein Durchbruch in allen Punkten - auch für den Insolvenzplan.!!!! Auf eine gute Woche Andy Rösch ( alles meine Meinung ) _________________________ So, jetzt heißt es Daumendrücken. Wenn nämlich festgestellt wird, dass der der Einspruch zum Insolvenzplan Rechtsmittelmissbrauch ist, und darauf deutet ja das tolle Angebot von der GENO ja hin ("Wir ziehen den Einspruch zurück und lassen das Verfahren laufen, wenn es keine Schadensersatzklage gibt") , dann ist auch die Rechtsbeschwerde beim BHG für die Tonne. Und jetzt schwingt die Gebetstrommeln, geht Rosenkränze beten und Kerzen in Kirchen anzünden.  Gruß von tnzs |