Press Release
Singulus Technologies Aktiengesellschaft Alzenau
- Wertpapier-Kenn-Nummer 723 890 -
Zuteilung von Berichtigungsaktien
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 8. Mai 2000 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital von EUR 18.101.448,-- aus Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung eines Teilbetrages von EUR 18.101.448,-- der anderen Gewinnrücklage in Grundkapital auf EUR 36.202.896,-- zu erhöhen. Ausgegeben werden 18.101.448 neue Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,-- mit voller Gewinnanteilberechtigung für das Geschäftsjahr 2000. Dieser Beschluß ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg eingetragen worden.
Den Aktionären stehen aufgrund ihres Aktienbesitzes im Verhältnis 1:1 Berichtigungs-aktien zu, so daß auf je 1 alte Aktie im Nennbetrag von EUR 1,-- ein neue Aktie im Nennbetrag von EUR 1,-- entfällt.
Die neuen Aktien erhalten die gleiche Wertpapier-Kenn-Nummer wie die alten Aktien (723 890). Sie sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt wurde. Die Aktionäre erhalten aufgrund ihrer Bestände an alten Aktien nach dem Stand vom 2. Juni 2000, abends, am 5. Juni 2000 von ihrer Depotbank Gutschrift über die Berichtigungsaktien auf Girosammeldepot. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist laut Satzung ausgeschlossen.
Die kraft Gesetzes zum Börsenhandel im Neuen Markt zugelassenen Berichtigungsaktien werden ab 5. Juni 2000 an der Frankfurter Wertpapierbörse in die Notierung der alten Aktien einbezogen. Vom gleichen Tag an versteht sich die Notierung der Singulus Technologies-Aktien "ex Berichtigungsaktien".
Die Berichtigungsaktien werden unseren Aktionären kostenfrei gutgeschrieben. Die bei der Ausgabe der neuen Aktien anfallende Provision der Depotbanken wird von uns übernommen. Die Depotbanken werden gebeten, sich wegen der Erstattung dieser Provision mit der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, in Verbindung zu setzen.
Alzenau, im Mai 2000
Der Vorstand |