Innerhalb der EU sind Edelmetalle, wie Gold, Silber oder Platin, dem Bargeld ein gleichgestelltes Zahlungsmittel. Überschreitet ihr Wert die Grenze von 10.000 Euro müssen Edelmetalle mündlich angemeldet werden. Dies gilt bei Ausreise aus Deutschland in ein EU-Mitgliedsland oder umgekehrt bei Einreise nach Deutschland aus einem EU-Mitgliedsstaat. Diese Deklarationsregelung gilt nur, wenn ein Zollbeamter nach der Höhe mitgeführter Edelmetalle fragt. Es muss nicht unaufgefordert angemeldet werden!!! Anders verhält es sich mit der Deklarationspflicht bei Grenzübertritt in oder aus Drittländern, also Ländern, die nicht zur EU gehören. Edelmetalle gelten dann nicht als Barmittel sondern als Waren und unterliegen einer schriftlichen Anmeldepflicht ab einem Wert von 300 Euro. Entscheidend ist stets der Marktwert, nicht der Nominalwert. |