So sieht Deutschlands Zukunft aus

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neuester Beitrag: 07.02.23 20:53
eröffnet am: 06.04.16 12:01 von: reginchen2 Anzahl Beiträge: 29834
neuester Beitrag: 07.02.23 20:53 von: deluxxe Leser gesamt: 4411783
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26.07.17 10:45
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79561 Postings, 9410 Tage KickySchleichende Islamisierung im Kampf gg Hunde

" Im englischen Manchester werden seit einigen Wochen Flugblätter verteilt, die ein öffentliches Verbot von Hunden fordern. Unter dem Slogan „Zeigen Sie Respekt für uns und unsere Kinder und begrenzen die Anwesenheit von Hunden in der Öffentlichkeit“ fordert die moslemische Kampagnengruppe „Öffentliche Reinheit“ zum radikalen Hundeverbot auf. Hunde haben im klassischen Islam keinem besonderen Stellenwert. Ihre Haltung ist lediglich außerhalb des Hauses gestattet. Die Vorstellung vieler praktizierender Muslime geht davon aus, dass der Kontakt mit den Tieren unrein macht.  ...Wie die „Kronenzeitung“ jetzt berichtet, wurde jüngst eine „54jährige Hundebesitzerin vor ihrem Gartentor von einer muslimischen Somalierin niedergeschlagen. Ein Hund der Wienerin war ihr nahe gekommen....( Ihr Knie wurde dabei zerschmettert) Aus vielen arabisch-muslimischen Ländern sind Videos bekannt, wo immer wieder grausamste Misshandlungen gegenüber Tieren gezeigt werden. .."
http://www.theeuropean.de/egidius-schwarz/...der-dschihad-gegen-hunde

ich kann das nur bestätigen, kürzlich forderte mich ein Moslem in der U-Bahn unfreundlich auf , den Hund zurück zu nehmen...2 Moslemfrauen auf der Bank an meinem Platz forderten das auch obwohl es keinen Leinenzwang bisher gibt in Berlin. In der Bahn stehen die Moslems auf, wenn ich mich neben sie setze...  

26.07.17 11:06
10

14454 Postings, 7938 Tage inmotionEinhaltung der Asylregeln

https://www.welt.de/politik/ausland/...Einhaltung-der-Asylregeln.html

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen zentralen Punkt der EU-Asylgesetzgebung geklärt, der indirekt auch die Situation zahlreicher Flüchtlinge in Deutschland betrifft. Die Luxemburger Richter urteilten am Mittwoch, dass ein Grenzübertritt auch dann „illegal“ sein könne, wenn ein EU-Staat die Einreise aus humanitären Gründen und in einer außergewöhnlichen Situation gestattet. Folglich gilt auch dann das Prinzip der Dublin-III-Verordnung, wonach Menschen in dem EU-Staat Asyl beantragen müssen, wo sie zuerst europäischen Boden betreten haben.

...........

Das wirft viele Fragen auf.............................  

26.07.17 11:15
10

4936 Postings, 9343 Tage n1608Dieses Urteil unterstreicht noch einmal

die Illegalität von Merkel´s "Wir schaffen das" und millionenfachem Durchwinken von Flüchtlingen nach D.  

26.07.17 11:21
2

14454 Postings, 7938 Tage inmotionEinhaltung der Asylregeln ...

das Mindeste was ich erwarte ist, das ab heute die Regeln eingehalten werden.....
Das wird Italien zwar nicht gefallen aber nicht unser Problem.

Eine Rückabwicklung wird kaum möglich sein......  

26.07.17 11:57

21598 Postings, 4528 Tage WeckmannIch möchte da erst mal die schriftliche Urteils-

begründung abwarten. Denn in dem Verfahren vor dem EuGH ging es ja nicht um die Frage, ob Österreich oder Slowenien die Asylverfahren hätten durchführen dürfen, sondern darum, ob Slowenien und Österreich sich auf eine Zuständigkeit Kroatiens berufen durften.
Und Dürfen heißt nicht Müssen, da die Dublin-III-Verordnung ja auch einige Ausnahmen zu dem Grundsatz der üblichen Zuständigkeit enthält.  

26.07.17 12:54
2

79561 Postings, 9410 Tage KickyFaustschläge bei Pegida-Demonstration

" Zwei Männer aus Stuttgarts linker Szene werden wegen gefährlicher Körperverletzung bei einer Pegida-Demonstration verurteilt.
Stuttgart - Er sagte, ich Nazi solle mich verpissen, und hat mir direkt eine abgezogen.“ Mit blumigen Worten schilderte ein 46-Jähriger vor dem Amtsgericht Stuttgart,...Neben einer Geldbuße von 2000 Euro müssen die Männer auch an die Verprügelten jeweils 1000 Euro zahlen. Angesichts ihrer einschlägigen Vorstrafen stellte die Richterin den Männern aus der Stuttgarter linken Szene eine „ungünstige Kriminalprognose“. "

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/...-4d90-89b5-8ca783953b43.html  

26.07.17 12:58

79561 Postings, 9410 Tage KickyLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 26.07.17 13:17
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unerwünschte Verlinkung

 

 

26.07.17 13:00
2

79561 Postings, 9410 Tage KickyEuGH Urteil zu Dublinregel

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/...-47df-badb-6c5539050b31.html

" Beide Länder sahen jedoch Kroatien in der Pflicht, die Asylverfahren abzuwickeln. Denn nach der sogenannten Dublin-Verordnung ist jener Mitgliedstaat für die Prüfung eines Antrags zuständig, in dem der Flüchtling zuerst europäischen Boden betritt. Die Richter bestätigten diese Auffassung.
Wenn ein EU-Staat aus humanitären Gründen die Ein- oder Durchreise erlaube, entbinde ihn das nicht von seiner Zuständigkeit für die Prüfung der Asylanträge. Der Grenzübertritt sei in solchen Umständen weiter als illegal zu werten.Die Richter folgten damit nicht den Argumenten der EuGH-Generalanwältin, die unter den damaligen ungewöhnlichen Umständen ein Abweichen von den Dublin-Regeln für rechtens hielt..."

offenbar wertet man hier epochtimes als unzulässig  

26.07.17 13:03

79561 Postings, 9410 Tage KickyEuGH Urteil zur Umverteilung v.Flüchtlingen

26.07.17 13:10
8

12417 Postings, 7976 Tage .Juergen"Durchwinken" war illegal

"EU-Richter bestätigen Dublin-Regeln

Tausende Menschen reisen zu Beginn der großen Flüchtlingswelle über Kroatien in andere EU-Staaten weiter - und stellen dort Asylanträge. Nun erklärt der Europäische Gerichtshof diese Praxis für illegal. Kroatien ist nach EU-Recht für die Migranten zuständig."

http://www.n-tv.de/politik/...igen-Dublin-Regeln-article19954429.html

Dieses Urteil geht heute durch die Medien. Interessanterweise wird aber in diesem Zusammenhang nicht erwähnt - das dem zufolge  Deutschland über 1 Million Asylanten gar nicht hätte ins Land und aufnehmen dürfen - da bekanntermaßen in dem EU Land Asyl gestellt werden muss indem man zuerst angekommen ist.
Dieser Rechtsbruch von Merkel + Co.wird in diesem Zusammenhang natürlich nicht erwähnt und weiter Totgeschwiegen.
Stattdessen kommen auch hier wieder so unsinnige Kommentare wie - Orban und andere sind Schuld und Merkel wollte nur die festsitzenden 30.000 nach DE als  Ausnahme rein lassen und aufnehmen.
Manchmal frage ich mich - wie es möglich ist - so ein verquertes und unrealistisches Denken zu verinnerlichen und dieses auch noch arrogant und selbstherrlich in der Öffentlichkeit rum zu posaunen. .  

26.07.17 13:57
4

7523 Postings, 5217 Tage ChartlordNicht ausliefern !

Alle festgenommenen IS-Kämpferinnen dürfen nach rechtsstaatlicher Auffassung nicht an ihre Heimatländer ausgeliefert werden.

Nur im Irak besteht rechtsstaatlich die Möglichkeit sie für alle Verbrechen angemessen zu bestrafen. Angemessen ist in diesem Zusammenhang natürlich nur die Anwendung der Verhältnismässigkeit der Mittel, die gerade in Deutschland für diese Fälle nicht vorhanden ist. Hier würde unter dem Deckmantel der Humanität den Tätern nicht die angemessene Strafe zu Teil werden, die sie in Ansehung der Taten und der Opfer begünstigt und/oder verschont.

Im Strafverfahren nach deutschem Recht würde eine Anklageerhebung alle Anklagepunkte gar nicht erst vorbringen, weil die zu erwartende Strafe für diese Fälle nicht ins Gewicht fallen würde. Also ist es rechststaatlich lupenrein und angemessen diese deutsche Vorschrift bei der Anklageerhebung im Irak entsprechend anzuwenden, und zwar auf alle Anklagepunkte, die die deutsche Staatsanwaltschaft nach deutschem Recht in Deutschland erheben könnte.

Dies ist aber für den Tatbestand des bewaffneten Angriffs auf den Irak nicht möglich. Das kann nur ein Gericht im Irak entscheiden. Allenfalls ein deutsches Gericht, was die irakische Strafgesetzgebung anwenden müsste wäre denkbar. Nur leider ist das nicht möglich, weil für diesen Fall die Todesstrafe einzig vorgesehen ist, die von einem deutschen Gericht nicht verhängt werden darf.

Also geben wir dem irakischen Staat die Möglichkeit rechtsstaatliche Gerechtigkeit walten zu lassen. Die Prozeßbeobachter sollten in diesem Zusammenhang darauf achten, dass die Angehörigen der Opfer angemessen vertreten sind, dass keine religiöse Anwendung von islamischer Willkür stattfindet, und dass die gleichen Prozeßbedingungen wie im gerade zu Ende laufenden NSU-Prozeß herrschen.

Oder

wir sorgen dafür, dass die Täterinnen nicht einer nationalen Gerichtsbarkeit zugeführt werden und genau wie in den Nürnberger Prozessen einem internationalem Trubunal zugeführt werden, das aus Mitgliedern besteht, die nicht dem Herkunftsland der Täterinnen (=Deutschland) angehören. Angemessen wäre da Saudi Arabien, Iran und Irak. Ersatzweise könnte man auch Syrien nehmen.

Die einzige strittige Frage wäre, ob es gestattet ist die sterblichen Überreste auszuliefern, wenn zu befürchten ist, dass christliche Verwandte die Grabstätte zu einem Wallfahrtsort mißbrauchen. Da würde juristisches Neuland betreten werden, das mit dem Fall Rudolf Heß nicht zu vergleichen ist.

Im Namen des (irakischen) Volkes !

Der Chartlord  

26.07.17 13:57
1

21598 Postings, 4528 Tage WeckmannDer EuGH hat nicht darüber entschieden, ob Slowe-

nien und Österreich Asylverfahren hätte betreiben dürfen, sondern ob Kroatien zuständig war.

S. aus der Pressemitteilung: "Der Gerichtshof hebt ebenfalls hervor, dass die Aufnahme dieser Drittstaatsangehörigen dadurch  erleichtert  werden kann, dass  andere  Mitgliedstaaten,  einseitig oder  in abgestimmter  Weise  im  Geist  der  Solidarität,  von  der  „Eintrittsklausel“  Gebrauch
machen, die es ihnen gestattet, bei ihnen gestellte Anträge auf internationalen Schutz
auch  dann  zu  prüfen,  wenn  sie  nach  den  in der Dublin-III-Verordnung festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig sind." https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/...df/2017-07/cp170086de.pdf (dort der vorletzte Absatz; bitte auch den folgenden Absatz dort lesen).

Demnach durfte die BRD wohl die vielen Flüchtlinge aufnehmen und ihre Anträge bearbeiten.

Da sollte man aber vielleicht auch noch auf die ausführliche Urteilsbegründung warten.  

26.07.17 14:16
8

7523 Postings, 5217 Tage ChartlordDas ist Blödsinn,

weil damit ein einzelnes Land faktisch in die Lage versetzt wird durch die übermäßige Aufnahme von Flüchtlingen die anderen Länder tatsächlich über den Umweg der (natürlich dann unzulässigen) Quotenregelung zu nötigen praktisch beliebig viele Flüchtlinge aufzunehmen. Das ist offener Rechtsmißbrauch, der die Souveränität der Staaten abschafft.

Ganz erstaunlich, dass dieser Tatbestand nicht gleichzeitig Gegenstand der Feststellung war. Da kommt es dann auch nicht mehr auf die Begründung an.

Der Chartlord  

26.07.17 14:23
2

21598 Postings, 4528 Tage WeckmannÄh, wenn mich nicht alles täuscht, haben einige

EU-Länder die Grenzen "geöffnet" und so die Weiterreise in andere EU-Länder und nach D ermöglicht.  

26.07.17 14:25
5

7523 Postings, 5217 Tage ChartlordRichtig,

aber nur nachdem Deutschland erklärt hatte, dass es diese aufnimmt !
Nicht vorher !


Der Chartlord  

26.07.17 14:30
3

69033 Postings, 7941 Tage BarCodeEs stand Deutschland frei,

Flüchtlinge aufzunehmen und das Asylverfahren abzuwickeln. Daran war nix illegal. Diesen Akt der Solidarität gegenüber den maßlos überforderten Ungarn und Kroaten hat das Gericht ausdrücklich gebilligt.
Es hat nur festgestellt, dass weder Kroatien noch die Flüchtlinge dagegen Einspruch erheben können, wenn über Kroatien in die EU eingereiste an Kroatien rücküberstellt werden.
Sie MÜSSEN aber nicht rücküberstellt werden.
-----------
Alles ist relativ.

26.07.17 14:34
1

21598 Postings, 4528 Tage Weckmann#25259: Das Verfahren läuft doch noch. Ein

Urteil wird erst für September erwartet.  

26.07.17 14:34
2

69033 Postings, 7941 Tage BarCodeEs gehört zu den

politischen Widerlichkeiten insbesondere von Seiten Ungarns, dass sie sich als Helden der Flüchtlingsabwehr aufspielen und auf Merkels Flüchtlingspolitik einhacken, obwohl es genau sie waren, die mit der Lage überhaupt nicht mehr klar kamen und quasi darum gefleht haben, dass D und Österreich ihnen welche abnehmen.  
-----------
Alles ist relativ.

26.07.17 15:13
4

21598 Postings, 4528 Tage WeckmannSven Lau: 5 1/2 Jahre Haft wegen Unterstützung

einer ausländischen terroristischen Vereinigung
Einer der bekanntesten deutschen Islamisten, Sven Lau, ist als Terrorhelfer verurteilt worden.
 

26.07.17 16:16
6

12417 Postings, 7976 Tage .Juergen#25263,#25265

Neben dem Rechtsbruch, steht auch die Verantwortung für die vielen Gewalttaten die in der Folge verübt wurden. Von den vielen Opfern und deren Angehörigen hört man nur selten etwas.
Es gibt auch keine genaue Statistik seit Herbst 2015 um das ganze Ausmaß zu verdeutlichen.

Bemerkenswert auch, man hört und liest kaum etwas über das Ergebnis der vielen Strafanzeigen gegen Merkel. Wobei ich aber auch nicht erwarte das es in DE Strafverfahren respektive Verurteilungen  gegen Verantwortliche in Regierungspositionen geben wird.  

26.07.17 17:02
3

21598 Postings, 4528 Tage Weckmann#25270: Dass es keinen Rechtsbruch gab, hat mal

wieder wohl nur der rechte Flügel nicht mitgekriegt.

Und was soll aus den Strafanzeigen schon werden? Die Verfahren werden eingestellt, da es keine entsprechenden Straftaten gab.  

26.07.17 18:38
1

79561 Postings, 9410 Tage KickyIm Irak droht Linda W. die Todesstrafe

chartlord das ist doch nicht zu fassen, was du da forderst, wie unmenschlich kann man denn sein?

"Die Schülerin war im Sommer 2016 verschwunden. Im Frühjahr desselben Jahres hatte die damals 15-Jährige begonnen, sich mit dem Islam zu beschäftigen. Über Internetchats soll sie mit IS-Anhängern in Kontakt gestanden haben. Sie begann zu fasten, betete heimlich und bat ihren Schuldirektor darum, mit Kopftuch in die Schule kommen zu dürfen. Medienberichten zufolge ist die Teenagerin zunächst nach Istanbul gereist. Von dort ist sie, wohl mit der Hilfe von IS-Kämpfern, am Grenzübergang Bab al-Hawa nach Nord-Syrien eingereist. Von dort soll sie anschließend in die irakische IS-Hochburg Mossul gelangt sein, wo sie mutmaßlich mit einem tschetschenischen Kommandeur verheiratet wurde...."
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/...resden-is-kaempferin

"Im Irak droht Linda W. für die Unterstützung des IS und eine mögliche Heirat mit einem IS-Kämpfer die Todesstrafe. Würde sie nach Deutschland ausgeliefert werden, müsste sie sich wahrscheinlich einem Verfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung stellen, wie es gegen viele Rückkehrer eingeleitet wird. Allerdings besteht zwischen Deutschland und dem Irak kein Auslieferungsabkommen.  ..."
.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/...hihadistin-haft-irak

Der Bundesnachrichtendienst bemüht sich in Absprache mit dem Auswärtigen Amt darum, die deutschen Frauen nach Hause zu holen. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte, mit den zuständigen irakischen Behörden werde "über Möglichkeiten der Zusammenarbeit" gesprochen. Ein Auslieferungsabkommen mit dem Irak gebe es aber nicht."
https://www.morgenpost.de/politik/...telt-gegen-IS-Kaempferinnen.html  

26.07.17 19:19
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2268 Postings, 5376 Tage tobiraveDeutschland hat kein Recht gebrochen, indem man

möglichst viele Leute aufnehmen wollte, um die Asylberechtigung zu  prüfen.

Aber wie sieht das innerhalb Deutschland aus? Und ist es gut und sinnvoll, wenn ein EU - was Staat macht was er will, ohne mit betroffenen anderen EU-Staaten das ab zusprechen, wo es für diesen Fall gemeinsam beschlossene Regeln gibt?
Mir ist nicht bekannt, dass es in Deutschland ein Amt gibt, was der Machtbefugnis eines Königs oder Diktator entspricht.  Wo der Bestimmer sagen was er will, unabhängig von Deutschen Gesetzen und Vereinbaarungen mit Dritten, auch wenn diese Dritten nicht schlechter gestellt werden.

,
Also die Mehrheit will und wollte nicht, dass soviele sogenannten Flüchtlittee nach Deutschland kommen und genau das ist es, was die Kanzlerin  ganz alleine angeordnet hatte. Es ist ein deutscher Rechtsmissbrauch. Die Kanzlerin macht inzwischen was sie will, egal welche Verträge oder Gesetze es gibt.  

26.07.17 19:22
4

59475 Postings, 4086 Tage Lucky79In der Tat. ...

Merkwürdiges 'Urteil'...

Wessen Brot ich ess...
dessen Lied ich singe.  ;)  

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