Ihre Aussage ist aus mehreren Gründen zumindest zweifelhaft.
1. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen gilt seit 01.10.2020 nur für Unternehmen, die noch zahlungsfähig sind. 2. das Ganze betrifft sowieso eher kleinere Unternehmen oder auch EinMannBetriebe. Das ist aber nicht die typische Klientel der DB, wenn überhaupt betrifft es eher Sparkassen und Volksbanken 3. nicht eingerechnet sind die Sicherungen bei den Banken. Wenn z.B. ein Kleinunternehmer pleite geht und sein Hypothekendarlehen nicht mehr zahlen kann, die Immobilie aber bloss noch zu 50 % belastet ist, wird die Bank wohl keinen Verlust machen.
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