aus dem Finanzkalender: ex Dividende erst 21.05.21 also heute und morgen wohl gute Kaufkurse...
Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung am 20. Mai 2021, ist die Dividende von 0,18 EUR je Aktie nach den gesetzlichen Vorgaben des § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, d.h. am 26. Mai 2021, zur Auszahlung fällig. Die Dividendenauszahlung erfolgt unabhängig davon, ob ein Aktionär an der Hauptversammlung teilgenommen hat. Relevant für die Dividendenberechtigung ist der „Ex-Dividende“ Tag (21. Mai 2021). Ein Aktionär, der am Tag zuvor eine Aktie erwirbt, erwirbt diese „Cum-Dividende“ d.h. mit Dividendenanspruch. Entsprechend verliert ein Verkäufer an diesem Tag mit dem Verkauf der Aktie auch seinen Dividendenanspruch. Dies ändert sich am Ex-Dividende Tag (21. Mai 2021). Ab diesem Tag wird die Aktie „Ex-Dividende“ gehandelt, d.h. ohne Dividendenanspruch. Entsprechend behält ein Verkäufer, der erst am Tag nach der HV verkauft, seinen Dividendenanspruch, der Käufer erhält am Zahlbarkeitstag keine Dividendenzahlung.
Die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet. Die Auszahlung erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Regelfall nicht der Besteuerung. Aus heutiger Sicht wird die Dividendenzahlung (vorbehaltlich Änderungen) auch in den nächsten Jahren aus dem steuerlichen Einlagenkonto erfolgen. |