Vertrag ist Vertrag. Verträge muss auch Gazprom einhalten, wie die Zahlungen an den ukrainischen und die an den polnischen Gasbetreiber.
Jetzt wird immer so getan, als gäbe es nur die Einbahnstraße gegen Gazprom, aber Vertrag ist Vertrag. Auch so rin kleines Gericht kann durch sein Urteil Milliarden an Ersatzzahlungen an Gazprom verursachen, denn was für Gazprom an Urteilen in Schweden fixiert wurde, ist dann auch anders herum gültig.
Wenn Gazprom die NS2 nicht nach gültigen Verträgen nutzen darf, kann Gazprom von der EU den Ausfall von 30 Jahren Laufzeit einklagen und dies wären ca. € 900 Milliarden Strafzahlungen von Deutschland an Gazprom.
Ich hoffe die Anzigazpromtraktion freut sich, dass dann ihr persönliches Sparschwein für den Vertragsbruch an Entschädigung zahlen muss.
Und kommt mir nicht mit der Krim, denn dad war nach den Verträgen. Alles was die Krim und Russland danach betrifft, das steht wegen Krimannektion zu recht, aber such die vorherigen Verträge stehen halt. Lernt euch mal an die Verträge zu halten. |