"Du bist mit der Aktie immerhin an der Firma beteiligt und somit steht Dir als Aktionär ein Teil der Insolvenzmasse zu, theoretisch, die Praxis wird nach einer Rangordnung bearbeitet und da kommen erst einmal andere Instanzen wie Banken, Auftragnehmer usw. dran"
Der Aktionaer hat nur Anspruch auf den Teil der Insolvenzmasse, der uebrig bleibt, nachdem alle Glaeubiger befriedigt und alle Kosten des Verfahrens beglichen sind. In der Praxis kommt das fast nie vor, da dann die Insolvenz meist vermeidbar ist und es gar nicht zu einem Verfahren kommt.
Die Rangordnung hat also nichts mit Theorie und Praxis zu tun, sondern mit dem Umstand, dass der Aktionaer kein Glaeubiger, sondern Eigentuemer ist. Er ist es im Grunde, der insolvent ist (bildlich gesprochen). Waere es keine Kapitalgesellschaft, sondern ein Einzelkaufmann, waer er selbst der Schuldner.
Richtig ist, dass hier zunaechst nur Tochtergesellschaften insolvent sind. Es ist dennoch unwahrscheinlich, dass man die Mutter (bzw. deren Aktionaere) unbehelligt laesst und stattdessen die Glaeubiger verzichten muessen. Ganz ausgeschlossen ist das aber nicht, da die Struktur etwas verschachtelt ist und dabei eventuell Luecken in der Haftung bestehen koennten.
Oder dass tatsaechlich nur Zahlungsunfaehigkeit vorliegt, die ueberwunden werden kann, und keine Ueberschuldung. Angesichts verschiedener Berichte in Bezug auf die Projekte waer ich da aber nicht zu optimistisch. |