+++ 17:23 Dortmunder Amtsgericht erklärt Corona-Schutzverordnung für ungültig +++
Ein Richter hat drei Männer freigesprochen, die im Frühjahr gegen die damals geltenden Kontaktbeschränkungen verstoßen haben sollen. Seine Begründung: Ein derart gravierender Grundrechtseingriff bedürfe eines förmlichen Gesetzes durch das Parlament - und nicht nur einer Verordnung durch die Regierung. Das Urteil (Az. 733 Owi 64/20) ist noch nicht rechtskräftig. Laut Amtsgericht hat die Staatsanwaltschaft bereits Beschwerde eingelegt, über die jetzt das Oberlandesgericht Hamm entscheiden muss. In Foren von Coronaschutz-Gegnern wurde der Richterspruch als bahnbrechend bewertet. Mit der Corona-Schutzverordnung vom 22. März, auf die sich das Urteil bezieht, wurde der erste Lockdown in Deutschland rechtlich begründet. In der Verordnung hieß es: "Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen sind untersagt." |