Die BAFIN hat zurückgeschrieben, dass, wenn die das Pflichtangebot nicht machen, Sie die Kontrolle über die erworbenen Aktien verlieren. Dürfte in DE so Gesetz sein, dass die verbleibenden Anleger nicht gelinkt werden. Sonst gibt es zu einem laufendem Verfahren keine Auskunft.
Sie aber so aus, als ob die nur 2 Möglichkeiten haben:
- Pflichtangebot mit 2,37 abgeben
- Die erwrobenen Anteile schmeissen, wenn Sie die restliche Kohle nicht zusammen bringen
Aber nur meine Meinung. |