Senator weist erneut falsche Berichterstattung der Prior Börse zurück Corporate-News übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------- Richtigstellung zum Bericht der Prior Börse vom heutigen Tage: Aufgrund der tendenziösen und unrichtigen Berichterstattung der Prior Börse vom 17. April 2002 sieht sich Senator zur folgenden Richtigstellung veranlasst. Es trifft nicht zu, dass Senator sich über "seine Kundschaft" bei der "ominösen Position Weltvertrieb" ausschweigen würde. Auf mehreren Veranstaltungen wurden hier die Abnehmer genannt (u. a. Sony/Columbia Tristar, Universal, Miramax, Paramount, FilmFour, Sogepaq, Instituto Luce, Gaga, New Metro, Metropolitain, Planeta, Nexo). Diese Informationen wären auch der Prior Börse erteilt worden, hätte sie jemals diesbezüglich bei Senator angefragt. Als nächstes wird erneut eine angebliche Niederlegung des Mandats von Arthur Andersen erwähnt. Wie bereits in der Presseerklärung vom 25. März 2002 in Übereinstimmung mit Arthur Andersen klargestellt wurde, bestand tatsächlich niemals ein Mandatsverhältnis mit Arthur Andersen hinsichtlich des Jahresabschlusses 2001, das niedergelegt werden konnte. Vielmehr erfolgte dann aus Dispositionsgründen bei Arthur Andersen deren Ersatz durch BDO, wobei den gesetzlichen Erfordernissen genügt wurde, anders als die Prior Börse bereits zuvor falsch berichtete. Auch bei den Ausführungen zu der Bewertung der Beteiligung an CinemaxX wird verkannt, dass nach den IAS-Regeln nicht der Börsenkurs von CinemaxX maßgebend ist, sondern vielmehr der sogenannte Value in Use. Dieser bestimmt sich nach den zukünftigen Vorteilen von Senator aus der Beteiligung. Senator hat nachweislich aufgrund der Kooperation mit CinemaxX Vorteile insbesondere im Marketing, zudem laufen aufgrund der gemeinsamen Anstrengungen die Filme von Senator in den Kinos des Multiplex-Marktführer CinemaxX überdurchschnittlich gut. Der dadurch bedingte höhere Umsatz und Ertrag - im übrigen auch zugunsten von CinemaxX - rechtfertigt den bestätigten Value in Use. Auch die Goodwillabschreibung bei CinemaxX ist in Übereinstimmung mit den IAS erfolgt. Die Abschreibungsdauer von 20 Jahren orientiert sich an der durchschnittlichen Mietvertragslaufzeit der Kinos. Im übrigen hatte Senator bereits eine vorsorgliche Teilwertabschreibung auf die Beteiligung in 2000 vorgenommen. Ebenfalls ist die Äußerung zum weiteren Goodwill von 8,5 Mio. EUR nicht nachvollziehbar ("Produktionsfirmen, um die es aber sehr still geworden ist"). Eine dieser Firmen, X-Filme Creative Pool GmbH ("Lola rennt"), eröffnete beispielsweise mit Tom Tykwers Film "Heaven" die diesjährige Berlinale. Unverständlich ist zudem die Kritik an den Forderungen von 57 Mio. EUR. Die durchschnittliche Forderungslaufzeit ist mit 145 Tagen besser als der Branchendurchschnitt. Zum anderen wurden von diesen im Jahresabschluss 2001 ausgewiesenen Forderungen zwischenzeitlich bereits mehr als die Hälfte beglichen. Auch zu den Filmlizenzen von Senator werden die Tatsachen nicht richtig dargestellt. In dem zitierten Wert von 181 Mio. EUR sind zum einen auch andere immaterielle Vermögensgegenstände enthalten. Tatsächlich gab es zudem auch einen Anstieg von Filmlizenzen, aber nicht aufgrund von "Abschreibungsmodalitäten", sondern aufgrund von umfangreichen neuen Investitionen (183 Mio. Euro), insbesondere im Rahmen von internationalen Eigenproduktio-nen. Hinsichtlich der "Abschreibungsmodalitäten" ist vielmehr zu berücksichtigen, dass Senator anerkanntermaßen einer der konservativsten Abschreibungsmethoden folgt, auch nach Anpassung der Abschreibungsquoten an tatsächliche Umsatzverläufe im Jahresabschluss 2001. Senator Entertainment AG Karl-W. Homburg Leitung IR / Corporate Communications Tel.: +4930 88091 612 Fax : +4930 88091 616 mailto: investor@senator.de Ende der Mitteilung, (c)DGAP 17.04.2002 -------------------------------------------------- |