"9. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht mitgeteilt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Dies bedeutet, dass aus der Insolvenzmasse zwar die Verfahrenskosten gedeckt sind, die Masse jedoch nicht ausreicht, um die sonstigen Masseverbindlichkeiten bei Fälligkeit in voller Höhe zu erfüllen (§ 208 Abs. 1 InsO)."
ein investor wird kaum die aktionäre übernehmen. nein ...
aktionäre sind teilhaber, keine gläubiger...
nenne mir bitte den fall wie du das geld der aktionäre retten willst. das einzige ist weiterführung... möglich? |