ich find das gut dass richter ihre urteile so begründen wie ich. ;D
"Wer geschützte Werke im Web nur betrachtet, also nicht ausdruckt oder herunterlädt, verstößt dadurch nicht gegen das Urheberrecht, hat der Europäische Gerichtshof entschieden."
begründung : "Die Kopien auf dem Bildschirm und im Cache der Festplatte eines Computers, die für das Betrachten einer Webseite erstellt werden, erfüllen nach Ansicht der Richter die Voraussetzungen, um vom Schutz der europäischen Urheberrechtsrichtlinie ausgenommen zu werden. Schließlich seien diese vorübergehend, flüchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens."
hauw..der EuGH hat gesprochen
http://www.heise.de/newsticker/meldung/...hme-geschuetzt-2217209.html |