Beschluss des Plan:
Veröffentlichung 24.02.2014
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 153/13
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 4148 eingetragenen IVG Immobilien AG, Zandersr. 5 - 7, 53177 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Guido Pinol, Zanderstr. 5, 53177 Bonn, Dr. jur. Hans Volkert Volckens, Zanderstr. 5, 53177 Bonn, Prof. Dr. Wolfgang Schäfers, Zanderstr. 5, 53177 Bonn und Herrn Hans-Joachim Ziems, Zanderstr. 5, 53177 Bonn
Sachwalter: Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Heinrich-Heine-Allee 20, 40213 Düsseldorf,
wird Termin zur Erörterung über den Insolvenzplan vom 20.02.2014 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf
Donnerstag, 20.03.2014, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Erdgeschoss, Sitzungssaal S 0.11(Saalbau).
Der Termin dient zugleich der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen - insoweit wird der Termin mit dem Prüfungstermin verbunden.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau aus.
99 IN 153/13 Amtsgericht Bonn, 24.02.2014
Veröffentlichung 26.02.2014
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 153/13 Die am 24.02.2014/25.02.2015 im Internet zu lesende Veröffentlichung wird durch diese ersetzt.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 4148 eingetragenen IVG Immobilien AG, Zandersr. 5 - 7, 53177 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Guido Pinol, Zanderstr. 5, 53177 Bonn, Dr. jur. Hans Volkert Volckens, Zanderstr. 5, 53177 Bonn, Prof. Dr. Wolfgang Schäfers, Zanderstr. 5, 53177 Bonn und Herrn Hans-Joachim Ziems, Zanderstr. 5, 53177 Bonn
Sachwalter: Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Heinrich-Heine-Allee 20, 40213 Düsseldorf,
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 20.02.2014 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Donnerstag, 20.03.2014, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Erdgeschoss, Sitzungssaal S 0.11(Saalbau). Der Termin dient zugleich der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen - insoweit wird der Termin mit dem Prüfungstermin verbunden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer - dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
- gegen den Plan gestimmt hat.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau aus. 99 IN 153/13 Amtsgericht Bonn, 24.02.2014
Punkt eins alleine reicht nach § 253 InsO Ordnung meiner Meinung völlig aus, da der Widerspruch gegen den Plan gleichzeitig auch ein dagegen stimmen bei Teilnahme an der Abstimmung beinhaltet. Im Gesetz steht da auch kein "und"...
Also alle Aktionäre Rechtsmittel nach § 253 einlegen. Mein Tipp! Schaden kann es nix. Je nachdem weiviele da sind kann durchaus das ein juristischer hinterlistiger Inhalt des Plan sein, um soviel wie möglich an Schdenersatzverpflichtungen zu umgehen.
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