Auf den vorherigen Seiten dieses Forums wurde angeregt, die BaFin über das Treiben rund um Greenvironment zu informieren. Und auch den Schreibern von sharedeals.de wurde "Vergeltung" angedroht. Was kann die BaFin unternehmen? Vielleicht so vorgehen, wie die BaFin es in ihren Veröffentlichungen als Anleitung dafür veröffentlichte:
Zitat aus dem Bafin-Journal August 2011 Seite 3:
„Alle natürlichen und juristischen Personen, die ... im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit für die Erstellung von Finanzanalysen oder deren Weitergabe verantwortlich sind, haben dies gemäß § 34c Wertpapierhandelsgesetz der BaFin ... anzuzeigen.
Nicht von der Anzeigepflicht erfasst sind ... Journalisten, wenn diese einer ... Selbstregulierung unterliegen“.
Das könnte g e g e n eine formaljuristische Ermittlungsbegründung gegen das Geschreibsel im sharedeals vorgebracht werden; wenn sharedeals als Journalisten einzustufen wären.
A b e r: die BaFin könnte ein „europäisches Einfallstor“ in ihrer Faktensammlung gegen sharedeal finden: Zitat aus dem Bafin-Journal August 2011 Seite 3: "In den Artikel 5 und Artikel 1 Absatz 2c Marktmissbrauchsrichtlinie ist klar bestimmt, dass >>die Verbreitung jeglicher Informationen, die falsche oder irreführende Signale in Bezug auf Finanzinstrumente geben, einschließlich der Verbreitung von Gerüchten oder falscher bzw. irreführender Nachrichten<< verboten sind."
Die BaFin könnte das sharedeals-Geschreibsel der Staatsanwaltschaft mit einer Wertung bezüglich des Verstosses gegen die o.a. Artikel an die Staatsanwaltschaft geben – und zumindest ergäbe sich daraus ein Schuss vor den Bug der Verfasser der unsäglichen sharedeals-Schreibereien. |