ROUNDUP: Staatsanwaltschaft will Bewährungsstrafe für freenet-Chef Spoerr 15:45 23.01.09
HAMBURG (dpa-AFX) - Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat für den langjährigen freenet-Chef Eckhard Spoerr eine Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen verbotener Insidergeschäfte gefordert. Auch der mitangeklagte Finanzvorstand der Telekommunikationsfirma, Axel Krieger, soll nach dem Willen der Anklage zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt werden. Angesichts ihrer "herausragenden Vermögensverhältnisse" sollen die Manager außerdem eine Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, verlangte Oberstaatsanwalt Uwe Hitziger - Spoerr 300.000 Euro und Krieger 150.000 Euro. Die Verteidigung verlangte Freisprüche.
Den Angeklagten sei nicht das Firmenwohl wichtig gewesen, "sondern das Wohl ihrer eigenen Brieftasche", sagte Hitziger. Das Urteil wird am kommenden Freitag (30. Januar) erwartet. Nach einem Machtkampf mit freenet-Großaktionären hatte Spoerr kurz vor Weihnachten seinen Rücktritt für diesen Freitag angekündigt.
AKTIENVERKÄUFE
Die Anklage wirft Spoerr und Krieger vor, bei Aktienverkäufen im Juli 2004 bereits von den schlechten Geschäftszahlen gewusst zu haben, die im Folgemonat zu einem dramatischen Kurseinbruch führten. Dennoch hätten sie jeweils gut 60.000 Firmenaktien aus einem Sondervergütungsprogramm für den Vorstand veräußert und damit je rund 1,17 Millionen Euro verdient. "Kaufmännisch und menschlich ist das Verhalten der Angeklagten durchaus zu verstehen", sagte der Oberstaatsanwalt - schließlich seien die Werte "dahingeschmolzen".
In der Öffentlichkeit hätten die Manager die tatsächliche Entwicklung des Unternehmens "gekonnt verschleiert", sagte Hitziger. Der Anklagevertreter warf ihnen "übersteigertes Gewinnstreben" und "persönliche Profitmaximierung" vor.
VERTEIDIGUNG: VORWÜRFE HALTLOS
Die Verteidigung wies die Anklagevorwürfe dagegen als haltlos zurück. "Er hat kein Insiderwissen ausgenutzt, als er die Aktien veräußert hat", sagte Kriegers Rechtsanwalt Otmar Kury. Die Manager hätten mit ihrer "zügigen und marktschonenden Veräußerung" einen bereits 2003 gefassten Vorstandsbeschluss umgesetzt. Oberstaatsanwalt Hitziger sagte, solche Beschlüsse stünden nicht über dem Gesetz.
Schon beim Prozessauftakt hatten die Angeklagten betont, sie hätten den Aktienverkauf bereits Monate zuvor beschlossen. Spoerrs Verteidiger Hanns Feigen sagte, der Vorwurf, Insiderwissen ausgenutzt zu haben, sei "irrig"./ra/DP/she |