Abschließend sei einmal zu den bisherigen Ausführungen von AF bemerkt:
Ich bitte höflichst mal über Steuergesetze nach zu denken. Außer geäußerte Fakten, bei dehnen zum Teil die Quellen zur Belegung tatsächlich fehlen, soll man Aktien in dem Land handeln, wo sie zuhause sind. z.B. USA. Man soll sich dort ein Konto eröffnen, sein Geld quasi dort parken und dort handeln. Dabei gilt aber zu beachten, Ihr Lieben, sobald Ihr Euch vom Konto im Ausland (z.B. USA) Geld/Gewinne auf Euer Konto in Deutschland überweist, müsst Ihr es hier, was eigentlich inzwischen seit Längerem bekannt ist, übers Finanzamt auch noch mal versteuern. Sonst wird das u.U. als Geldwäsche bestraft. Quelle ist in den Ausführungen der Finanzämter zu finden.
Es belege mir bitte Jemand das Gegenteil mit Quellenangabe.
Vor diesem Hintergrund sehe ich AF s Ausführungen sehr kritisch.
Vielen Dank für Eure geschätzte Aufmerksamkeit.
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