REC-Beteiligung! ...
Ich hatte bei Q-Cells nachgefragt, ob die Gefahr einer Abschreibung auf die REC-Beteiligung besteht, da der gegenwärtige Wert des REC-Anteils deutlich unter dem Bilanzwert liegt? ...
hier die Antwort:
"Sehr geehrter Herr *****,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Q-Cells SE.
Es ist nach IFRS nicht so, dass die Neubewertung einer Beteiligung sich zwingend an der Kursentwicklung der jeweiligen Aktie orientiert. Es ist also nicht so, dass nach einer gewissen Zeitspanne, in der der Aktienkurs unterhalb des in der Bilanz festgestellten Wertes notiert, zwingend eine Neubewertung erfolgen muss.
Vielmehr ist zu prüfen, ob ein so genannter Triggering Event vorliegt, der eine andere Bewertung rechtfertigt. Das heißt es ist zu untersuchen, ob sich die Tatsachenlage im Vergleich zur Bewertung, die der Bilanz zugrunde liegt, so wesentlich verändert hat, dass eine Neubewertung erforderlich wird.
Die Entwicklung des Börsenkurses kann dabei nur ein Kriterium sein, das zur Einschätzung herangezogen wird, da die Preisentwicklung hier einfach zu großen Schwankungen unterliegen kann. Eine wichtigere Rolle spielt die Einschätzung der wirtschaftlichen Faktoren, die das Geschäft der betreffenden Beteiligung bestimmen." ...
Solange sich also die fundamentale Situation bei REC nicht massiv eintrübt, solange ist auch keine Abschreibung auf die REC-Beteiligung erforderlich! - Egal ob der Kurs der REC-Aktie jetzt noch Monate unterhalb des "Bilanzkurses" steht! ...
sehr beruhigend! :-)
Sincerely,
Warren B. |