Ein Einschreiben mit Rückschein könnte der Empfänger bezüglich der Annahme verweigern, so dass es eben als nicht zugestellt gilt. Wenn der Empfänger natürlich unterschrieben hat (dem Jaffe tut bestimmt schon die Hand weh), dann gilt es als zugestellt.
Ein Einwurf-Einschreiben, das im Postfach gelandet ist (über Sendungsverfolgung abrufbar) gilt als zugestellt, auch wenn der Empfänger das nicht möchte, nicht öffnet und negiert.
Problematisch ist es natürlich, wenn der Empfänger den Inhalt bestreitet. Also behauptet, dass im Briefumschlag garkein Unterlagen waren. Um dies zu umgehen, müsste man einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen.
Ich bezweifle aber, dass es in München ausreichend Gerichtsvollzieher gibt, die 300.000 Schadensmeldungen per Fahrrad persönlich zustellen können. Zumindest nicht pünktlich??? |