Aktueller Sachstand
1.1 Prozessfinanzierung: kein Angebot für Sammelklagen
Das Prozessfinanzierungsthema gestaltet sich schwieriger, als wir noch im Juni/Juli angenommen haben.
Wir haben eine Reihe von Einzelfällen bei einem kleinen deutschen Prozessfinanzierer unterbringen können. Dieser nimmt jedoch nur Einzelklagen ab EUR 250.000 Streitwert an, und zudem sind derzeit bis auf weiteres seine Finanzierungskapazitäten erschöpft.
Aufgrund des großen Interesses an einer Prozessfinanzierung haben wir eine Vielzahl von Gesprächen mit allen großen, etablierten Prozessfinanzierern geführt. Nach einem anfänglich starken Finanzierungsinteresse hat uns bisher jedoch kein Einziger von den Großen ein konkretes, rechtsverbindliches Finanzierungsangebot vorgelegt. Soweit wir hören, geht das nicht nur uns so, sondern allen in diesem Bereich tätigen Anwaltskanzleien und Anlegerverbänden. Das einzige verbindliche Finanzierungsangebot, das auf dem Tisch liegt, sieht die Finanzierung der Prozesse über eine schwach kapitalisierte niederländische Trägergesellschaft vor. Ein solches Angebot können wir Ihnen aber nicht empfehlen, denn im Falle einer Prozessniederlage schützt es nicht ausreichend vor Kostenforderungen der Gegenseite, erfüllt also seinen eigentlichen Zweck nicht mit ausreichender Sicherheit.
Wenn wir nach den Gründen fragen, warum sich die Prozessfinanzierer mit einer Zusage so schwertun, so hören wir meistens: „Wir wollen uns aus geschäftspolitischen Gründen nicht mit EY anlegen“. Der Hintergrund ist, dass die meisten Prozessfinanzierer auch noch andere Geschäfte betreiben, zum Beispiel Unternehmensübernahmen und -fusionen finanzieren. Und dort, in diesen weiteren Geschäftsbereichen, treffen sie häufig auf EY. Wir nehmen an, dass sie diese Kontakte für die Zukunft nicht beschädigen wollen. Dagegen lässt sich allerdings kaum etwas tun.
Da es insgesamt sehr unwahrscheinlich ist, dass wir (oder Dritte) Ihnen in absehbarer Zeit eine seriöse Prozessfinanzierung für ein Klageverfahren anbieten können, wollen wir Ihnen aufzeigen, wie Sie Ihren Schaden kompensieren und ohne Prozessfinanzierung weiter vorgehen können. Mehr dazu weiter unten, im übernächsten Abschnitt.
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