Verfassungsrichterkandidaten benötigen aus gutem Grund den Rückhalt eines großen Teils des Bundestags. Sie müssen – nicht nur wissenschaftlich – einen tadellosen Ruf haben.
Letztlich war der freiwillige Rückzug folgerichtig und notwendig. Auch eine hervorragende Juristin ohne Objektivität oder fehlender Überzeugungsfähigkeit wäre eine Fehlbesetzung im BVerfG.
Und mit den gleichen Argumenten wurde damals übrigens Brosius-Gersdorfs Doktorvater abgelehnt, Horst Dreier, 2008, lange vor dieser Kampagne. Es ist ein Märchen, die Ablehnung würde nur auf der Kampagne basieren - die Gegenkampagne die hier so läuft ist kein bisschen sachlicher.
Robert Seegmüller der letztes Jahr von den Grünen abgelehnt wurde war ebenso renommiert und auch geeignet - da hat sich hier niemand so echauffiert. Und für gutes oder schlechtes Vorgehen der Fraktionsführung können weder Kandidaten noch Abgeordnete etwas, letztere müssen dennoch frei und nach Gewissen wählen, genau das ist unsere Demokratie! |