(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ich denke, der Artikel gilt für Fremde, Zugewanderte und auch hier geborene Deutsche... oder sollte ich mich irren..? Sind am Ende gar AfD Mitglieder aus dem Schutzbereich des Grundgesetzes entfernt worden...?
Somit wäre die Diskriminierung von AfD Mitgliedern ein eindeutiger Verstoß gegen das Grundgesetz.
Denke, die etablierten Parteien werden bald das GG ändern u. in einer BT Sitzung drüber abstimmen... solange die AfD noch unter 40% ist... ;-) |