Zum Schutz der Marktintegrität Für das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Funktionieren des Marktes
SNB-Schweizerische Nationalbank Die gewollte und vereitelte Volksbeteiligung
Dem Schweizer Volk die Teilhabe an der ihm vom Gründungsgesetzgeber ausdrücklich gewidmeten Notenbank zu ermöglichen und damit das angeschlagene Vertrauen in die Finanzwirtschaft wiederherzustellen, könnte eine Aufgabe sein.
Nur ca. 2.500 Aktionäre sind nicht das Volk und ca. 50.000 SNB-Aktien für Privataktionäre reichen nicht für die vom Gründungsgesetzgeber ausdrücklich gewollte Volksbeteiligung. Dazu müsste die Aktienanzahl erhöht werden.
Das Vertrauen in die Finanzwirtschaft ist angeschlagen. Doch das Volk könnte mit gestalten. Diese Möglichkeit hat der Gründungsgesetzgeber der Schweizerischen Nationalbank 1907 ausdrücklich geschaffen. Er hat nahezu die Hälfte der damals wie heute nur 100.000 Aktien den Privataktionären gewidmet. Indes die Anzahl der Aktien und der Privataktionäre ist verschwindend gering. Lässt sich der Wille des Gründungsgesetzgebers vollstrecken ? Ja. Dazu wird die Aktienanzahl erhöht, und das Volk wird von den Medien über die ihm 1907 zugeteilte Notenbank informiert. Heute gibt es nur ca 50.000 Aktien für private Aktionäre. Derer sind es ca. 2.500. Diese sind nicht das Volk, und ca. 50.000 Aktien reichen nicht für die Volksbeteiligung. Durch Kapitalmassnahmen, wie bspw. einen Aktiensplit, also einer Erhöhung der Aktienanzahl, lässt sich die Anzahl der Aktien erhöhen.
Gründung und aktueller Stand 1897 gab es den ersten Gründungsversuch einer Notenbank in der Schweiz, als reine Staatsbank. Das war nicht mehrheitsfähig. Ein weiterer Gründungsversuch als reine Privatbank scheiterte ebenfalls. 1907, nach zehn Jahren Gründungsringen folgte die Mischbank aus Staatsbank und Privatbank. 60.000 Aktien für Kantone, Kantonalbanken und Gemeinden. 40.000 Aktien für private Aktionäre. Heute sind es jeweils 50.000 Aktien. Die Aktien sind bis heute börsennotiert in Zuerich. Aus der armen Schweiz von damals wurde eine reiche, und mit ihr und dem guten Management der Notenbank eine reiche Nationalbank : Sie hat per Ende 2022 ein Eigenkapital i.H.v. ca 60 Mrd CHF. Auf 100.000 Aktien entfällt somit ein innerer Wert von CHF 600.000 pro Aktie. Dieser ist für die Aktionäre nicht verwertbar, wie es sich weitgehend bei Aktien so verhält, gleichwohl ist es der innere Wert jeder einzelnen Aktie. Dieser wird auch so in den Kantonsbilanzen ausgewiesen.
Beispielsweise weist der zweitgrösste Aktionär, der Kanton Zuerich, den Eigenkapitalanteil seiner heute wie damals 5.200 Aktien mit ca. 3 Mrd CHF Eigenkapitalanteil aus, in seinem Finanzbericht per Ende 2022. S. 146
Der Gründungsgesetzgeber wollte ausdrücklich die Volksbeteiligung. Vereitelt wird diese insbesondere durch das Ausreden tonangebender Medien und der nur 50.000 Aktien für das ganze Volk. Nur ein chancengleicher Kapitalmarkt ermöglicht der Allgemeinheit, ihre Verbundenheit mit der SNB zum Ausdruck zu bringen, beispielsweise durch eine grössere Aktienanzahl. Zu schade, die Nationalbank heute nur ca. 2.500 Aktionären zu überlassen, zumal es nach der Gründung bereits ca. 10.000 Aktionäre gab. Vielleicht eine Aufgabe für das neu besetzte Finanzdepartement. Mit dieser kapitalmässigen Teilhabe, kann die Allgemeinheit ihre basisdemokratische Befähigung prüfen, gesellschaftliche Belange von nationaler Tragweite mit zu gestalten. Denn Mitbeteiligung folgt Mitverantwortung Mitbestimmung Mitgestaltung. Zudem führt die direkte Einbindung der Bevölkerung in finanzwirtschaftlich-politische Entscheidungen von ihrer Kontrahentenposition weg, hin zu ihrer Integration, ganz im Sinne des damaligen Gesetzgebers, der zehn Jahre Gründungsringen für die nahezu hälftige Beteiligung des Volkes an der SNB aufbrachte.
Wie also kann sich die Gesamtbevölkerung an der SNB beteiligen ?
Über die Börse in Zürich gibt es derzeit nur ca. 50.000 Aktien für Privataktionäre.
In Zürich treffen die Nachfrage nach Aktien sowie das Angebot von Aktien aufeinander. Das findet in einem sogenannten Orderbuch an der SIX statt :
Zunehmende Nachfrage führt grundsätzlich zu steigenden Kursen, abnehmende Nachfrage zu fallenden Preisen.
Die wirkliche Volksbeteiligung lässt sich nur mit einer grösseren Aktienanzahl verwirklichen. Die Teilhabe der Bevölkerung an der Nationalbank ist Gesetzgeber gewollt, und auch möglich. 2.500 Aktionäre sind schliesslich NICHT das Volk. Nicht die Nachfrage nach Aktien muss reduziert werden, sondern das Angebot an Aktien muss erhöht werden, für ein zivilgesellschaftliches Gegengewicht in der Finanzwirtschaft und zur Verankerung der Nationalbank in der Bevölkerung.
Vielleicht gibt es auch Gedanken über eine Volksinitiative zur Vollstreckung der vom Gründungsgesetzgeber gewollten Volksbeteiligung.
Information zur SNB-Beteiligung ist KEINE Aktienempfehlung, sondern ein Beitrag zur Umsetzung der vom Gründungsgesetzgeber ausdrücklich gewollten Volksbeteiligung. 50.000 Aktien reichen dafür NICHT. |