Frau Schlau, da du es nicht lassen kannst, meine Postings als angeblich falsch zu melden, sehe ich mich veranlaßt, tatsächlich mal nachzuschauen, was die Insolvenzordnung (InsO) zu Aquas Zahlen sagt. Du wolltest es ja nicht anders. Zunächst möchte ich vorwegschicken, daß jede Firma, die in Deutschland ansässig ist und in Deutschland tätig ist, auch dem deutschen Insolvenzrecht unterliegt. Daran ändert auch die Rechtsform einer amerikanischen Inc. überhaupt nichts. Nach §16 InsO ist die Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, daß ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Eröffnungsgründe können sein: - gemäß §17 InsO Zahlungsunfähigkeit (für Aqua Society z.Zt. nicht zutreffend) - gemäß §18 InsO Drohende Zahlungsunfähigkeit (für Aqua Society z.Zt. nicht zutreffend) - gemäß §19 InsO Überschuldung Überschuldung liegt nach §19 Abs.2 InsO vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Nach den in den Filings vom 26.09.2011 und vom 12.10.2011 veröffentlichten Bilanzzahlen war das Vermögen der Aqua Society Inc. zum Bilanzstichtag weit davon entfernt, die bestehenden Verbindlichkeiten zu decken. Zum 30.09.2010 standen 1.154.678$ Assets 3.997.141$ Liabilities gegenüber, woraus sich ein Defizit (negatives Eigenkapital) von -2.842.463$ ergab. Zum 30.06.2011 standen 1.629.676$ Assets 5.343.600$ Liabilities gegenüber, woraus sich ein Defizit (negatives Eigenkapital) von -3.713.924$ ergab. Bei einer solchen Verschuldung, die das vorhandene Vermögen übersteigt, sollten alle Alarmglocken schrillen. Diese Verschuldung läßt sich nur durch Beschaffung von neuem Eigenkapital reduzieren, nicht jedoch mit der Aufnahme neuer Verbindlichkeiten. In den drei Quartalen vom 30.09.2010 bis zum 30.09.2011 hat Aqua Society sein Defizit jedoch nicht verringert, sondern im Gegenteil um sage und schreibe 871.461$ weiter erhöht. Je größer daß Defizit wird, umso weniger glaubwürdig wird es, daß "die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich" ist. Damit aus dem Defizit von -3.713.924$ keine Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung und damit ein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren wird, müßte Aqua im Umfang von mindestens dieser Summe Rangrücktritte der Gläubiger nachweisen. Diese sind im vorliegenden Filing nicht ersichtlich. Auch sonst sind im Filing keine Fakten angegeben, die "die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich" machen. www.gesetze-im-internet.de/inso/...94.html#BJNR286600994BJNG000100000 www.sec.gov/Archives/edgar/data/1213111/...9311004088/exhibit99-1.htm |