Die Frage stellt sich nicht mehr,da durch die Beauftragung der SdK,welche das Mandat angenommen hat,und gleichzeitig K.Nieding Vorstandsmitglied bei der DSW ist ( konkuriender Verein zu SdK ), Nieding der Auffassung war,kein Mandat zu Steinhoff anzunehmen.( Verständlich,ehrlich ,nachvollziehbar ) So leicht wirst Du also auch keine Einschätzung darüber bekommen,als einzelner eine Kostenfrage, zum anderen müsste sich auch Nieding mit diesem besonderen Fall (jetzt noch ) sehr intensiv befassen. Wahrscheinlich ist es jedoch so,da nur der Instanzenweg ausgeschlossen ist. Verfahrensfehler bzw.die irrige Annahme des Gerichtes,das Steinhoff nach den Grundsätzen des WHOA beantragt hat,tatsächlich jedoch einen bewussten Umgehungscharakter an den Tag gelegt hat,den das Gericht auch hätte bemerken müssen,also das WHOA gar nicht hätte als Verfahren zulassen dürfen, kann man auf jeden Fall juristisch angreifen. Zu den Aussichten,kann weder ich,und auch ein versierter Anwalt auf Anhieb nichts sagen. Ich denke,Nieding ist durch,da es nun für einzelne oder wenige schlicht zu teuer ist,und eine Vorfinanzierung kaum noch in Frage kommt.Hier hätte erstmal Öffentlichkeit und Fachwelt interessiert werden müssen,denn wenn man Vorfinanziert,will man ja wenigstens das eingegangene Risiko über die eigene Aufwertung und Erweiterung der guten Reputation und der Außenwirkung wieder reinhaben. Sorry,ich kann da nicht helfen und halte die Sache für Geschichte. Das diese Prüfung ,welche sich geradezu aufdrängt,von AMS nicht gesehen wird,no comment. Allerdings kann es hierzu notwendig sein,die schriftliche Begründung des Urteiles abzuwarten. Im besten Falle liefert diese Begründung sogar den juristischen Ansatzpunkt dafür,das WHOA von Steinhoff rechtsmißbräuchlich in Anspruch genommen wurde. |