ein falscher Grund für die Verschiebung genannt wurde, wäre das offensichtlich ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Wenn es also zuträfe, dass nicht die Wirtschaftsprüfung, sondern die Finanzierung zur Verschiebung führte, hätten wir einen Klagegrund.
Deshalb glaub ich das nicht - der Grund für die Verschiebung wird schon der sein, der da steht.
Über die Finanzierung sagt die Meldung nichts. Mir jedenfalls ... |