Der Wasserwerferprozess – Rückblick und aktueller Stand Liebe Freundinnen und Freunde der Wahrheit, gerne erzähle ich ergänzend zu den wöchentlichen Berichten in der Kontext-Wochenzeitung etwas über den Wasserwerfer-Prozess beim Landgericht Stuttgart. Dort sind zwei Polizeibeamte, am Schwarzen Donnerstag als sogenannte Einsatzabschnittsleiter im Schlossgarten tätig, angeklagt. Sie waren das Bindeglied in der Befehlskette zwischen den einzelnen Polizisten, die vor Ort ihren Dienst taten oder das, was sie für ihren Dienst hielten, und dem Polizeiführer Stumpf mit seinem Führungsstab, die sich im Präsidium am Pragsattel fein raus hielten. Ob sich auch andere, weit oben in der Politik angesiedelt, fein raus hielten, will ich hier mal nicht diskutieren, obwohl ich nach Lektüre vieler Dokumente im Staatsministerium dazu eine klare Meinung habe. Zurück zu unseren beiden Angeklagten: Ihnen wird nicht etwa vorgeworfen, für Verletzungen durch Pfefferspray, Reizgas, Schlagstöcke, Wasserwerfertreffer insgesamt verantwortlich zu sein. Ihnen wird auch nicht vorgeworfen, sich nicht um die medizinische Behandlung der Verletzten gekümmert zu haben. Sie sind auch nicht angeklagt, weil Pfefferspray verbotenerweise gegen Kinder sowie ohne Einhaltung des Mindestabstandes gegen Hunderte Menschen eingesetzt wurde. Nein, die Staatsanwaltschaft hat schon 2013 – entsprechend der Weissagung ihres früheren Chefermittlers Häußler vom Dezember 2010 – festgestellt, dass alles rechtmäßig gewesen sei bis auf Wasserwerfertreffer an Köpfen. Da hat sie gerade mal 9 Verletzte gefunden. Wie sie auch insgesamt nur 130 Verletzte gezählt hat.
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