"Die Einspeisevergütung für kleine Anlagen ist nicht in Gefahr", erklärte Müller am vergangenen Mittwoch in Berlin. Für eine Kürzung bestehe keinerlei Veranlassung, weil 75 kW-Anlagen nicht der Grund seien für die Steigerung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Dem Staatssekretär zufolge ist bisher keine Anlage auf Basis des neuen EEG in Betrieb genommen worden. Sowohl das Bundeslandwirtschaftsministerium als auch der Fachverband Biogas gingen davon aus, dass es in den kommenden vier Jahren maximal 200 neue Anlagen in dieser Größenklasse geben werde. Damit würde sich die neue 75-kW-Anlagen-Klasse allenfalls marginal auf die EEG-Umlage auswirken. Erneute und voreilige Änderungen am novellierten EEG, das am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, würden vom Agrarressort schließlich auch aus Gründen des Vertrauensschutzes abgelehnt.
Die Irritationen waren nach einem Schreiben der Fraktionsspitzen von Union und FDP entstanden, in dem die Regierung aufgefordert wird, Umsetzungsvorschläge zur Stabilisierung der EEG-Umlage vorzulegen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auf eine mögliche Reduzierung der Einspeisevergütung für kleine Biogasanlagen verwiesen. Die bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm begrüßte die Aussagen Müllers. Behm nannte die besondere Vergütung von 75 kW-Anlagen im Rahmen der EEG-Novelle eine "Errungenschaft der Agrarpolitiker", die nicht aufgegeben werden dürfe.