Erneuerbare Energien - Investoren fühlen sich im Aufwind Emmerich, 23.09.2011, Marco Virgillito http://www.derwesten.de/staedte/emmerich/...im-Aufwind-id5093132.html Emmerich. Der neue Energieerlass des Landes hat aber noch keine bindende Wirkung. Die Verwaltung empfiehlt ein neues Energiekonzept. Da kann man schon mal in Versuchung geraten, wenn ein Investor einem für ein Grundstück eine ordentliche Summe bietet. Immer häufiger versuchen diese Investoren in Emmerich Flächen für Windkraftanlagen zu finden. Zum Beispiel wie berichtet am Kasernen-Areal. „Es gibt findige Investoren, die schauen, wo es sonst noch Sinn macht. Oft finden sie landwirtschaftlich genutzte Flächen“, schildert Johannes Diks. Vor allem Stiftungen oder kirchliche Institutionen, die Land besitzen, denken dann schon mal eher darüber nach, dem Lockruf des Geldes nachzugeben, hat der Bürgermeister festgestellt. Erst sind neue Gesetze erforderlich Aber so einfach ist das in Emmerich nicht. Es gibt Ratsbeschlüsse, die eine Zersiedlung durch Windräder ausschließen. „Wir wollen uns nicht von Windrädern erschlagen lassen“, umschreibt es Diks. Und im gültigen Regionalplan sind für Emmerich auch keine weiteren Flächen vorgesehen. Es gibt allerdings einen neuen Erlass des Landes. NRW möchte mehr Windenergie und will die Rahmenbedingungen auflockern. Ein Erlass ist aber kein Gesetz und ist somit nicht bindend. „Die gesteigerte Anfrage (...) lässt vermuten, dass allgemein die Auffassung verbreitet ist, mit dem neuen Erlass seien alle bisherigen kommunalen Planungsvorgaben für die Steuerung solcher Anlagen aufgehoben. Dem ist nicht so“, heißt es in der Ausschussvorlage. Aus aktuellem Anlass ist das Thema Windenergie auf der Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, 27. September, 17 Uhr, im Rathaus. Derzeit zählt Emmerich acht Windkrafträder. Sechs in der Hetter in Vrasselt, zwei entlang der A 3 – hier wäre noch Raum für eine dritte Anlage. Die Verwaltung stellt klar: Bevor weitere Flächen für Windkrafträder freigegeben werden können, bedarf es einer Konkretisierung und Anpassung der landesplanerischen Vorgaben. Die Änderung des Landesentwicklungsplanes sowie die Neuaufstellung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf sind im Gange. Ist dies erledigt, dann sieht sich die Stadt in der Lage, eine geänderte planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen im Außenbereich vorzunehmen. Ferner empfiehlt die Verwaltung zunächst ein gesamtstädtisches Energiekonzept zu erstellen, was auch Aspekte wie Photovoltaik und Biogas einbezieht. 200 Meter hohe Windräder langfristig möglich Der Erlass der Landesregierung stellt also eher einen langfristigen Fahrplan dar. Was konkret sieht er vor? - Die Höhenbeschränkung für Windräder von 100 Metern soll abgeschafft werden, damit ein Repowering möglich wird. Damit ist das Austauschen älterer Anlagen gegen neue, leistungsstärkere gemeint. In Zukunft sollen Windräder von bis zu 200 Metern Höhe genehmigungsfähig sein. - Der Abstand zwischen Windparks und Wohngebieten soll nicht mehr generell 1500 Meter betragen, vielmehr ist eine Einzelfallbetrachtung erwünscht. - Bisherige Tabuflächen wie etwa Freiflächen im Wald kommen künftig auch in Frage. - Besonders zu prüfen sind Kapazitäten entlang vorhandener Infrastrukturtrassen wie Auto-, Eisenbahnen oder Überland-Stromleitungen. - Kleinwindanlagen von bis zu 50 Metern Höhe sollen als untergeordnete Nebenanlage auch in Baugebieten zulässig sein, sofern sie hauptsächlich für den Eigenbedarf genutzt werden. Die rot-grüne Landesregierung will Vorreiter beim Klimaschutz sein. Verbindliches Ziel soll eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 25 Prozent bis 2020 und um 80 bis 95 Prozent bis 2050 sein. Die Emmericher Verwaltung verdeutlicht: Ob Eignungs- oder Vorranggebiete für Windkraftanlagen in Emmerich tatsächlich zur Darstellung kommen, und welche Bindungswirkung von einer solchen Festsetzung ausgehen könnte, sei derzeit noch völlig offen. Diese Botschaft ist an die Investoren gerichtet... |