Rund um PC und Software
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Auf der Jagd nach den Webvideo-Piraten
65.000 Videos stellen die Nutzer des populären Videodienstes YouTube jeden Tag ins Netz, Millionen davon werden täglich angesehen. Da all diese Filme ja irgendwo herkommen müssen, überrascht es wenig, dass viele der Werke urheberrechtlich geschützt sind – TV-Aufnahmen und ganze Filme beispielsweise, aufgeteilt in 10-Minuten-Schnipsel. All das erfolgt dabei jeweils gänzlich ohne die Genehmigung der Copyright-Inhaber.
YouTube und Co. kümmern sich um dieses Problem erst dann, wenn sie darauf aufmerksam gemacht werden – schreibt der Rechteinhaber den Diensten einen Brief, schauen sie sich den Vorfall an und nehmen die Videos gegebenenfalls herunter. Doch bei der großen Anzahl hochgeladener Filme ist das eigentlich keine Lösung.
Die Medienkonzerne suchen deshalb nach einer Möglichkeit, Piratenkopien aufzudecken, noch bevor sie online gegangen sind. Mit Hilfe digitalen Rechtemanagements (DRM) soll es außerdem möglich werden, diejenigen zu schnappen, die die erste Kopie erstellten.
Entsprechende Technologien werden bereits getestet. So bastelt der Videodienst und YouTube-Konkurrent Guba an einer eigenen Software namens "Johnny". Dieses System legt einen mathematischen "Fingerabdruck" einer Filmdatei an und vergleicht ihn dann mit einer Datenbank kommerzieller Videos. Gibt es einen Treffer, kann das File dann ausgeschlossen werden.
Auch bei Großkonzernen wie Philips und Thomson werkelt man an ähnlichen Systemen. Thomson hat eine Technik entwickelt, die Wasserzeichen in Filme integriert, die sich auch beim Abfilmen mit einem Camcorder im Kino erhalten lassen sollen. So lassen sich Online-Kopien dann zumindest zu bestimmten Lichtspielhäusern zurückverfolgen.
Perfekt sind diese Technologien aber noch nicht. Einerseits existiert das schlichte Problem der gigantischen Menge an Material. Mehrere tausend Programmstunden versenden die US-TV-Netzwerke jeden Tag – wie soll man diese zerschneiden und dann mit einem digitalen Filmabdruck versehen? Und auch ein Wasserzeichen hilft nicht dabei, den ganz konkreten Piraten zu ermitteln, sondern weist nur auf die richtige Spur. Und dennoch: Neue Urheberschutzverfahren könnten den Videoangeboten dabei helfen, nicht das gleiche Schicksal zu erleiden, wie einst Napster 1.0 oder MP3.com, die unter den Klagen der Inhalteinhaber zusammenbrachen.
Tom McInerney, Gründer und CEO von Guba aus San Francisco, glaubt, dass rund ein Fünftel aller bei Videodiensten hochgeladenen Filme Piratenkopien seien. Die Sites profitierten von dem Material zwar dank erhöhtem Datenverkehr und dadurch mehr verkaufter Online-Werbung, hätten mit derlei Inhalten aber mehr Probleme als Nutzen.
So drohte etwa der US-TV-Sender NBC im Februar YouTube damit, die Seite zu verklagen, wenn sie einen Ausschnitt aus der Comedy-Sending "Saturday Night Live" nicht herunternähme. (Ironischerweise wurde der Ausschnitt vor allem dank YouTube populär.) YouTube tat wie befohlen, fing sich aber viel Kritik von seinen Nutzern ein, die es nicht verstanden, wie der Dienst bei einem "Old Media"-Dinosaurier derart schnell nachgeben konnte. Im Juli wurde YouTube dann von einem Hubschrauberfilmer verklagt, der sein Video von den Unruhen in Los Angeles 1992 auf dem Dienst gefunden hatte. Der Mann will jetzt 150.000 Dollar Schadenersatz sehen – für jede einzelne Betrachtung des Films.
Wie man also sieht, könnten YouTube & Co. gut ohne diese Probleme leben. Genau deshalb hat Guba "Johnny" programmiert, das nach dem Keanu Reeves-Charakter "Johnny Mnemonic" benannt wurde. Die Firma wurde 1998 gegründet und bot anfangs ein Werkzeug an, mit dem Bilder und Videos in den Diskussionsgruppen des Usenet indiziert wurden. Doch als die Firma damit begann, solche Inhalte zusammenzuführen, kamen auch schon die ersten bösen Briefe und Abmahnungen der Copyright-Besitzer. "Wir wollten es einfacher machen, Inhalte zu finden, demonstrierten aber nur, wie viel urheberrechtlich geschütztes Material überhaupt da draußen verfügbar ist", meint McInerney.
Das führte letztlich dazu, dass man seine Videoerkennungstechnik entwickelte. "Wir brauchten ein System, das kommerzielle Filme automatisiert identifizieren und klassifizieren konnte."
Kernstück von "Johnny" ist eine gigantische Datenbank mit digitalen Fingerabdrücken urheberrechtlich geschützter Videos. Jeder davon wurde mit Hilfe einer Wavelet-Kompressionstechnik erstellt, die aus dem Videosignal einige recht kompakte, mathematische Repräsentationen macht. Ähnliches passiert mit der Tonspur. Gleichzeitig kommt eine Bilderkennungstechnologie zum Einsatz, die die Frequenz der Szenenwechsel misst. Das komprimierte Video- und Audiosignal wird dann zusammen mit diesem Zeitwert zu einem digitalen Fingerabdruck der Datei zusammengeführt.
"Johnny" generiert diesen Fingerabdruck von jeder Datei, die auf Guba hochgeladen wird, und prüft dann, ob dieser bereits in der Datenbank steckt. Kommt es zu einer Übereinstimmung, wird die Datei zunächst zurückgehalten und einem Mitarbeiter vorgelegt, der sie sich näher ansieht. Das System sei so effektiv, sagt McInerney, dass nur ein Prozent der so markierten Videos nicht urheberrechtlich geschützt seien.
DRM-Experten sind sich allerdings nicht sicher, ob derartige Fingerabdruckstechnologien tatsächlich auf Dauer gegen Videopiraten helfen, selbst wenn die Technik bereits im Musikbereich zu funktionieren scheint. Eines der Probleme ist wie bereits erwähnt die schlichte Menge an zu prüfenden und zu markierenden Inhalten. "Das Musik-Universum ist noch relativ klein, wenn man es einmal mit all diesen urheberrechtlich geschützten Videoclips vergleicht, die da jeden Tag auf den Fernsehstationen der ganzen Welt laufen", meint etwa Bill Rosenblatt, Redakteur bei Fachdienst "DRM Watch". Eine solch gigantische und derart schnell wachsende Datenbank an digitalen Fingerabdrücken sei kaum zu erstellen: "Sie ist zu ineffizient, um damit Seiten wie Guba zu filtern."
McInerney ist da etwas hoffnungsfroher. Er glaubt, dass es unbedingt nötig sei, dass die Videodienste das Urheberrechtsproblem in den Griff bekommen: "Und wir denken, dass die beste Lösung eine technologische ist."
Quelle: http://www.heise.de/tr/artikel/77219
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Normalerweise bringt man mit dem Begriff Peer-to-Peer das Herunterladen von Daten aus Filesharing-Netzwerken in Verbindung. Doch das muss nicht sein, denn diese Technik kann man auch für andere Dinge verwenden, wie beispielsweise für das Telefonieren übers Internet.
Die Entwickler des bekannten Filesharing-Tools Kazaa haben jetzt eine neue Final-Version ihres Internet-Telefonie-Programms namens Skype zum Download bereitgestellt. Mit diesem Klienten ist es möglich, via Peer-to-Peer mit registrierten Anwendern kostenlos zu telefonieren. Die Bedienung ist dabei kinderleicht und erinnert stark an die eines Instant-Messengers.
Quelle: http://winfuture.de/news,27013.html
Skype Homepage: http://www.skype.com/intl/de/
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Die Debatte um den Anonymisierungsdienst AN.ON geht weiter: Am gestrigen Freitag trafen sich Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring, der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner, Generalstaatsanwalt Erhard Rex und Thilo Weichert, der Datenschutzbeauftragte des Landes und Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz (ULD), zu einem Gespräch über den Dienst, der Usern weitgehend anonyme Kommunikation im Internet ermöglicht. Weichert bezeichnete das Gespräch gegenüber heise online als "freundlich und konstruktiv". Ein weiterer Informationsaustausch sei geplant, eine Veränderung der Grundsatzpositionen allerdings nicht zu erkennen. Die im Gespräch vertretenen Ministerien strebten "irgendeine Art von Vorratsdatenspeicherung" für Anonymisierungsdienste an. Generell werde darüber hinaus eine Speicherung von Daten auf Vorrat auch für andere Dienste von den Strafverfolgungsbehörden angemahnt.
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Zu einem Schlagabtausch über die Zukunft des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Anonymisierungsdienstes war es gekommen, nachdem Döring gefordert hatte, die im Rahmen von AN.ON entwickelte Software vom Netz zu nehmen. Gleichzeitig hatte der SPD-Politiker die Förderung des Dienstes durch die öffentliche Hand gerügt – diese läuft allerdings zum Ende des Jahres aus und besteht derzeit lediglich aus Restbeträgen aus dem ursprünglichen Fördertopf. Die beteiligten Projektpartner sind derzeit eifrig in Planungen für die Zukunft von AN.ON, möglicherweise als Start-up-Unternehmen.
Aus Dörings Ministerium hieß es bereits vor dem Gespräch, es gehe natürlich nicht um ein Verbot von anonymer Internetnutzung oder gar von Verschlüsselung. Man habe vielmehr ein Interesse daran, eine Debatte dazu anzustoßen, wann der Anspruch auf Anonymität gegenüber dem Sicherheitsinteresse zurückzutreten habe. Wenn Räume im Netz geschaffen würden, die rechtlich oder technisch nicht mehr aufschließbar seien, könne dies zum Problem werden. Eine Stellungnahme nach dem Treffen war aus dem Ministerium noch nicht zu bekommen.
Weichert sagte, man müsse nun konkrete Vorschläge der Ministerien zu möglichen Regelungen über die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten bei Anonymisierungsdiensten abwarten. Mit Blick auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten sagte der Datenschützer: "Inwieweit Anonymisierungsdienste davon erfasst sind, ist noch völlig unklar." Als Teledienste würden Anonymisierungsdienste unberührt bleiben. Im Übrigen verwies Weichert für AN.ON auf die bestehende Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden. In Verdachtsfällen lasse sich der Verkehr von bestimmten IP-Adressen durch die Betreiber der AN.ON-Mixe realisieren, und zwar im Stil von "Quick Freeze"-Verfahren, bei denen Strafverfolger für einen aktuellen Anlass die zu diesem Zeitpunkt anfallenden Daten erhalten können.
Im Jahr 2005, betonte Weichert, habe es 42 Anfragen bei AN.ON gegeben, davon 27 von Strafverfolgungsbehörden, der Rest von privaten Parteien. Allerdings sei in keinen Fall die richterliche Anordnung vorgelegt worden, die für die Übergabe des aufgrund der jeweiligen Anforderung gespeicherten Verkehrs notwendig gewesen wäre. Auch in einem Verfahren, in dem die Münchner Staatsanwaltschaft eine Eilanordnung übersandt hatte, seien die Daten nach fehlender Bestätigung durch das Gericht ebenfalls wieder gelöscht worden. Weichert unterstrich gegenüber heise online noch einmal die geltende Rechtslage, nach der Anonymisierung nicht nur erlaubt, sondern rechtlich laut Teledienstedatenschutzgesetz (Paragraph 4 Absatz 6) geboten sei. Da Service-Provider Nutzern die Möglichkeit anonymer Nutzung oft nicht anböten, tue AN.ON dies.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77312
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Generalbundesanwältin Harms hat nach der Festnahme des 25-jährigen syrischen Staatsangehörigen Fadi A. S. am Samstag in Konstanz einen Haftbefehl ausgestellt. Die Bundesanwaltschaft geht offenbar davon aus, dass es noch weitere, bislang "unbekannte Mitglieder" der vermuteten "terroristischen Vereinigung" gibt, die den missglückten Anschlag mit Kofferbomben auf die Regionalzüge geplant hatten. Offenbar wurden auf dem Laptop von Fadi A. S., der auch "seinen Mittätern bei deren Flucht über die Türkei und Syrien in den Libanon behilflich" gewesen sein soll, Hinweise gefunden, dass dieser "im Vorfeld der Anschlagsversuche zusammen mit Youssef Mohamad E. H. im Internet nach Anleitungen zum Bau von Bomben" recherchiert hatte. Ob die Anleitungen falsch waren oder die Verdächtigen sie nicht korrekt ausführten, wird nicht berichtet. Aber es heißt: "Gemäß diesen Anleitungen wurden die bei den missglückten Anschlägen verwendeten Spreng-Brandvorrichtungen zusammengebaut."
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In einem Interview erklärte Generalbundesanwältin Monika Harms, dass man "zahlreiche Ermittlungsansätze" gefunden habe und es, im Sinne des Anklagepunkts der Bildung einer terroristischen Vereinigung, weitere Mittäter durchaus geben könne. Harms spricht von "kleinen Gruppen, die sich spontan zu Aktionen entschließen". Das sei "neu, aber nicht weniger gefährlich" als die RAF-Terrorgruppen.
Dass die Verdächtigen die offenbar im Internet gefundene Bauanleitung für eine Bombe übernahmen, auch wenn sie nicht funktionierte, dürfte Bundesinnenminister Schäuble als Bestätigung für seine kürzlich geäußerte Forderung nach einer stärkeren Kontrolle des Internet auffassen. Am Freitag bestätigte der Innenminister dies noch einmal: "Ich werde alles daran setzen, die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden – insbesondere des Verfassungsschutzes – zu verstärken, etwa in der Kontrolle des Internets." Das Kabinett ist sich einig, wie die Bundesregierung mitteilte, dass das Personal zur Überwachung des Internet aufgestockt und mehr Mittel dafür bereitgestellt werden müssen. Auch "zusätzliche Aufwendungen" seien "denkbar", hieß es.
BKA-Chef Zierke appellierte an die Internetprovider, Bauanleitungen für Bomben aus dem Netz zu nehmen. Es könne nicht angehen, dass im Internet derartige Anleitungen veröffentlicht würden, sagte Ziercke am Freitag dem WDR. Notfalls, so der BKA-Präsident, müsse dazu eine gesetzliche Regelung her. Die gibt es allerdings eigentlich schon, nämlich den § 130a, der "Anleitungen zu Straftaten" verbietet.
Derweil überschlagen sich die kreativen Einfälle der Politiker. Den Vogel abgeschossen haben dürfte wohl Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Dem Focus erklärte der Minister, dass man doch die Suche nach Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Hartz-IV-Empfänger auch auf die Sicherheit erweitern könne: "Wir suchen immer nach Möglichkeiten für gemeinnützige Arbeiten, die Empfänger staatlicher Unterstützung leisten können. Warum soll es nicht Leute geben, die in Bussen oder Straßenbahnen nach dem Rechten sehen? Das würde kaum zusätzliche Kosten verursachen, aber die Sicherheit und den Service erhöhen."
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77327
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Gestern wurde eine Beta-Version von AllPeers veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine Firefox-Erweiterung, mit der der Browser um eine Filesharing-Funktion ergänzt wird. Das Programm erlaubt es Freunden und Bekannten, über eine private Verbindung Dateien untereinander auszutauschen.
Im Gegensatz zu den großen Peer-to-Peer-Netzwerken geschieht der Dateiaustausch auf sichere und nichtöffentliche Art und Weise. AllPeers nutzt das BitTorrent-Netzwerk in Kombination mit einem sogenannten "Darknet", so dass die Nutzer während der Dateitransfers anonym bleiben.
Die Macher der Software legen Wert darauf, dass ihr Produkt nicht für die Verteilung von Dateien an ein großes Publikum gedacht ist. Dennoch dürften die Verbände der Film- und Musikindustrie bereits auf AllPeers aufmerksam geworden sein.
In der Beta-Version fehlen noch einige Funktionen, die in der fertigen Ausgabe enthalten sein sollen. Dazu gehören unter anderem ein eingebauter Chat, eine Kommentarfunktion, Tags und Unterstützung für externe Torrent-Dateien. Auf der Homepage der Entwickler findet sich eine Informtions-Tour.
Quelle: http://winfuture.de/news,27042.html
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Der Chef der Mobilfunktochter der Telekom hatte die Katze schon aus dem Sack gelassen, nun kündigt T-Mobile die neuen Tarife, mit denen eine "Preisoffensive" eingeleitet werden soll, auch offiziell an. Ziel der neuen Angebote sei es, dem "Teuerimage" des Mobilfunks entgegenzuwirken. Der durchschnittliche Umsatz pro Kunde liege in Deutschland noch deutlich unter dem europäischen Niveau, meinte Philipp Humm, Chef von T-Mobile Deutschland.
Mit Relax 1000, einem Tarif für Kunden mit Laufzeitverträgen (Postpaid) erreicht T-Mobile nach eigener Rechnung einen Minutenpreis von weniger als 6 Cent für Telefonate in alle Netze: Der Tarif kostet, verzichtet man bei Vertragsabschluss auf ein subventioniertes Handy, 59 Euro im Monat und bietet 1000 Gesprächsminuten inklusive. Will ein Kunde bei Vertragsabschluss für Relax 1000 auch ein subventioniertes Handy, muss er einen Monatspreis von 68 Euro bezahlen – und kommt auf einen Minutenpreis von 6,8 Cent, wie T-Mobile vorrechnet. Nach Aufbrauchen des im Tarif enthaltenen Gesprächsvolumens kostet eine Gesprächsminute 29 Cent; nicht verbrauchte Minuten verfallen wie bei den bisherigen Tarifen auch am Monatsende. Eine SMS kostet bei Relax 1000 19 Cent. Der neue Tarif ersetzt Relax 600, der 600 freie Gesprächsminuten für 79 Euro bot. Bei Relax 400 (400 freie Gesprächsminuten) senkt T-Mobile den Monatspreis auf 49 Euro ohne und 54 Euro mit subventioniertem Handy.
Auch eine Flatrate, die alle Gespräche mit anderen T-Mobile-Kunden und ins deutsche Festnetz umfasst, bietet T-Mobile künftig. Bislang hatte der Netzbetreiber lediglich sein T-Mobile Flat im Angebot, bei dem für 24,95 Euro im Monat Gespräche mit anderen T-Mobile-Kunden und diejenigen Telefonate kostenlos waren, die aus der Homezone geführt wurden. Die von der Homezone unabhängige Flatrate Max kostet Vertragskunden nun 35 Euro pro Monat; darin enthalten sind auch alle SMS im T-Mobile-Netz. Will der Kunde bei Vertragsabschluss ein subventioniertes Handy, wirds auch bei Max teurer: Dann kostet die Flatrate 44 Euro pro Monat. Für Prepaid-Kunden gibt es mit Xtra Smart ebenfalls einen neuen Tarif: Neun Cent pro Minute kosten hier Gespräche ins deutsche Festnetz und mit anderen T-Mobile-Nutzern; Gespräche in andere deutsche Mobilfunknetze schlagen mit 29 Cent pro Minute zu Buche. Bei Xtra Smart muss der Kunde sein Guthaben aber mit mindestens 30 Euro aufladen. Die günstigen Tarife für die Gesprächsminute gelten jeweils für einen Monat nach dem Aufladen des Xtra-Smart-Kontos; danach verlangt T-Mobile 29 beziehungsweise 49 Cent pro Minute.
Die neuen Tarife gibt es bei T-Mobile ab dem 4. Oktober, nur Relax 1000 lässt sich bereits ab dem 1. September buchen; die Vertragslaufzeiten für die Postpaid-Tarife betragen mindestens 24 Monate. T-Mobile erhofft sich, mit "diesen Sorglos-Angeboten die Handynutzung" steigern zu können – getreu dem Vorhaben von Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke, mit einer Produkt- und Preisoffensive den Umsatz- sowie Kundenschwund bei dem Telekommunikationskonzern zu stoppen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77360
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Kabel Deutschland (KMG) erhöht ab September die maximale Download-Bandbreite der Internet-Zugänge über TV-Kabel. War bisher bei 6200 kBit/s (im Paket "Professional" für 49,90 Euro/Monat) das Limit erreicht, sollen ab dem 1. September 10,2 MBit/s möglich sein. Bestandskunden können ohne Kosten zum erhöhten Downstream wechseln, erneuern damit aber den Vertrag und haben ab diesem Zeitpunkt wieder eine Laufzeit von 12 Monaten. Die maximale Upload-Geschwindigkeit von 420 kBit/s in diesem Tarif bleibt davon unberührt. Auch bei den kostengünstigeren Paketen bleibt alles beim Alten.
Ebenfalls neu im Portfolio ist eine "binationale Telefon-Flatrate": Für 39,90 Euro wird Kabel Deutschland ein VoIP-Paket namens "Flat Türkei" anbieten. Die Kunden können damit ohne zusätzliche Kosten ins deutsche und türkische Festnetz telefonieren, müssen sich allerdings mindestens für 12 Monate an dieses Angebot binden. "Sollte dieses Telefonieangebot gut angenommen werden, wollen wir auch noch ein Komplettpaket inklusive Internet-Zugang speziell für türkischsprachige Mitbürger anbieten", erklärte KDG-Sprecher Marco Gassen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77351
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Mit FairUse4WM lassen sich also die Zeitsperren und ähnliche Maßnahmen abschalten, die verhindern sollen, dass Musikstücke, die von Online-Anbietern wie Napster vertrieben werden, nach dem Ablauf des Abonnements weiterhin angehört werden können.
Die Autoren wollen mit ihrem Programm nicht die illegale Verbreitung von Musikdateien fördern, sondern lediglich eine Möglichkeit schaffen, die Stücke im Rahmen des "Fair Use" ohne Umstände hören zu können. Microsoft dürfte wenig begeistert sein. Schließlich beruht das gesamte Geschäftsmodell der Online-Musikhändler auf dem DRM-Schutz der angebotenen Titel.
Es ist davon auszugehen, dass das Unternehmen alles versuchen wird, um die Umgehung des DRM-Schutzes wieder unmöglich zu machen. In Deutschland ist das Umgehen eines digitalen Kopierschutzes illegal, weswegen wir darum bitten, keine Download-Links oder ähnliche Verweise auf FairUse4WM in den Kommentaren anzubieten.
Quelle: http://winfuture.de/news,27071.html
Weil Winfuture drauf verzichtet mach ich das auch mal lieber. Wenn jemand das Programm haben will soll er nach download FairUse4WM googeln, da findet man viele Treffer. Das Programm ist Freeware, also kostenlos.
Mfg
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In den USA ist der Online-Shop eMusic schon lange ein Begriff, immerhin werden dort jeden Monat vier bis fünf Millionen Titel heruntergeladen. Damit liegt das kleine Unternehmen im direkten Vergleich direkt hinter iTunes von Apple. Jetzt ist eMusic auch in Europa angekommen.
eMusic bietet MP3-Dateien ohne Schutzmechanismen wie beispielsweise DRM mit einer Bitrate von 192 kbit/s an. 40 Dateien kosten im Paket 12,99 Euro und müssen innerhalb eines Monats heruntergeladen werden. Ein einzelner Titel würde gerade mal 33 Cent kosten, wird aber nicht angeboten. Wer große Monats-Pakete kauft, kann den Preis sogar bis auf 23 Cent drücken. Das Angebot besteht größtenteils aus kleineren und Independent-Labels. Die Auswahl ist vor allem in den Genres Alternative und Elektro sehr groß.
eMusic Europe kann ab sofort genutzt werden. Im Vergleich zur USA wurden die Preise angepasst, die Bezahlmöglichkeiten allerdings noch nicht. Bisher kommen nur die Besitzer einer Kreditkarte in den Genuss des Dienstes. Dies soll sich aber in Zukunft ändern. Wer noch unentschlossen ist, kann das kostenlose Probe-Abo über 25 Songs nutzen. Die verschiedenen Abos sind monatlich kündbar.
Quelle: http://winfuture.de/news,27080.html
Homepage: http://www.emusic.com/
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Einen Computerarbeitsplatz ohne eigenen Computer, unter diese etwas seltsame Schlagzeile haben Siemens Business Services (SBS) einen gemeinsam mit BITel gestarteten Modellversuch für einen neuen Service gestellt. Dahinter verbirgt sich eine Thin-Client-Lösung für Privatnutzer: Die Unternehmen wollen Endverbrauchern wesentliche Computerfunktionen über das Internet bieten, auch wenn diese gar keinen eigenen vollständigen Rechner besitzen. Mit dem zunächst im Großraum Bielefeld angebotenen Service offerieren die Unternehmen gegen eine monatliche Gebühr etwa für Internet-Zugang, Textverarbeitung und E-Mail über das Internet – und das, verspricht die IT-Beratungstochter von Siemens, "alles ohne Anschaffung eines PC, lästige Software-Pflege, Virenschutz und besondere IT-Kenntnisse".
Von Fujitsu Siemens werde eine Thin-Client-Lösung aus Monitor, Tastatur und Maus geliefert und eine Verbindungsbox, die per Modem über die Telefonleitung Zugang zum Rechenzentrum von BITel verschafft. Der Lokalcarrier, eine Tochter der Stadtwerke Bielefeld und Gütersloh, ist in seinem Rechenzentrum für den Speicherplatz der Anwender und für die Software zuständig. Eine monatliche Gebühr von 49 Euro müssen die Kunden bezahlen; laut SBS stehen dann "sämtliche gängigen Programme für Internet, E-Mail, Text- und Bildbearbeitung" zur Verfügung. Das Angebot soll vor allem ältere Menschen ansprechen, die häufig den Aufwand für Anschaffung und Pflege eines Computers scheuten, sagte Alfred Kerscher, Geschäftsführer von BITel. "Firmenkunden nutzen einen Thin-Client-Service von uns seit vielen Jahren", meint Christian Oecking, bei SBS für das Outsourcing-Geschäft zuständig.
Ganz neu ist die Idee allerdings nicht: "Das Netz ist der Computer" tönte beispielsweise Oracles Larry Ellison vor gut 10 Jahren und propagierte den Netzwerk-Computer (NC), der mittels eines leistungsfähigen Netzwerks dem Endanwender sämtliche Leistungen erbringen sollte. Neben Firmen sollten schon damals vor allem Bildungseinrichtungen und Heimanwender zur Anwenderschaft der NCs gehören. Auch der Unix- und Server-Spezialist Sun unternahm mehrere Anläufe, Thin-Client-Architekturen zu einem Massenmarkt zu machen – konnte damit aber nie so recht reüssieren, während Ellison seine hochtrabenden Plänen ganz begrub, mit denen er explizit gegen das Bündnis von Intel und Microsoft sowie dessen "Microsoft PC" antrat.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77376
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Die US-amerikanische "Stop Badware Coalition" rät Computer-Nutzer davon ab, die Software AOL 9.0 zu installieren. Die im Januar gegründete Allianz aus Wissenschaftlern und Verbraucherschützern, die von Google, Sun und Lenovo unterstützt wird, hat nach einer ersten Begutachtung die Software als "Badware" eingestuft. Dazu hat nach einem aktuellen Bericht unter anderem beigetragen, dass ohne Wissen des Nutzers zusätzliche Software installiert werde und dass sich AOL 9.0 nicht komplett deinstallieren lasse. Nach Angaben von StopBadware.org habe AOL bereits von dem Bericht Kenntnis genommen und mitgeteilt, dass derzeit an einem Bugfix für die Deinstallationsfunktion gearbeitet werde.
Unter "Badware" fasst die Koalition Programme wie Spyware, Malware und betrügerische Adware zusammen, mit der Unternehmen Online-Verhalten ausspionieren, auf infizierten Rechnern gezielt Werbung platzieren beziehungsweise Passwörter auskundschaften können oder den Rechner auf andere Weise ohne Einwilligung des Nutzers manipulieren. An AOL 9.0 moniert StopBadware.org weiter, dass AOL-Bookmarks und die -Toolbar zum Internet Explorer hinzugefügt werden und Nutzer nach Erscheinen des Popup "Update now" lediglich die Möglichkeit haben, "OK" anzuklicken. Auch werde ohne Einwilligung des Nutzers die "AOL Deskbar" der Windows-Taskbar hinzugefügt.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77374
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Seit geraumer Zeit arbeitet man beim One Laptop Per Child Project daran, einen Computer für die ärmsten Menschen dieses Planeten zu schaffen. Mit dem sogenannten "100-Dollar-Laptop" will man Kindern in der dritten Welt eine Möglichkeit bieten, am Informationszeitalter teilzuhaben.
Der vom taiwanischen OEM-Hersteller Quanta produzierte Mini-Laptop hat nun seinen offiziellen Namen bekommen. Unter der Bezeichnung "2B1: The Children's Machine" soll das Gerät ab Ende des Jahres vertrieben werden. Derzeit erwartet man noch weitere Bestellungen von den Regierungen einiger Länder.
Erst vor kurzem hatte Thailands Premierminister Thaksin Shinawatra bekannt gegeben, dass er jedem Grundschüler einen "100-Dollar-Laptop" zur Verfügung stellen und herkömmliche Schulbücher abschaffen will. Letztenendes wird der 2B1 weit über 100 US-Dollar kosten - aktuell rechnet man mit 140 US-Dollar.
Neben einem AMD-Prozessor mit 400 Megahertz Taktfrequenz, besonderen WLAN-Funktionen und der speziellen Art der Stromversorgung (das Gerät ist "aufziehbar") sticht vor allem das neuartige TFT-Display hervor. Mit einer maximalen Auflösung von 1200x900 Bildpunkten bei sieben Zoll Diagonale bietet es 200 DPI, deutlich mehr als aktuelle Notebook-Displays. Dadurch können Bilder extrem scharf dargestellt werden.
Quelle: http://winfuture.de/news,27082.html
BlaBla Kindern aus der 3. Welt Möglichkeit geben BlaBla. Geht natürlich gar nicht um den schnöden Mammon.
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Intel hat mitgeteilt, dass man mit der Auslieferung der ersten Core 2 Duo Prozessoren für Notebooks begonnen hat. Es ist davon auszugehen, dass diese neuen doppelkernigen CPUs rechtzeitig vor dem Weihnachtsgeschäft für einen Leistungsschub bei Laptop-Computern sorgen werden.
Die neuen CPUs, deren Code-Name "Merom" lautet, kommen laut Intel bereits kurz nach Einführung in fast 200 Notebook-Modellen von verschiedenen Herstellern zum Einsatz. Es handelt sich dabei um die mobile Variante der bereits seit einiger Zeit erhältlichen "Conroe"-Prozessoren, der Core 2 Duo CPUs für den Desktop.
Erste neue Geräte wurden bereits von Firmen wie Samsung, Alienware, Dell und Hewlett-Packard vorgestellt oder angekündigt. Apple wird die aktuell verwendeten Core Duo Chips der Vorgängergeneration wahrscheinlich noch vor Ende des Jahres durch Core 2 Duo Technologie ersetzen.
Intel verspricht eine Verdopplung der Leistung bei Notebook-PCs. Es heisst, die neuen Chips seien gegenüber ihren Vorgängern leistungsfähiger, verbrauchen dabei aber weniger Strom und arbeiten bei einer niedrigeren Temperatur. Dadurch sollen kompaktere Systeme möglich werden, so dass Notebooks noch flacher werden sollen, verspricht Intel.
Die Preise für die neuen "Merom" Core 2 Duo Prozessoren bewegen sich bei Abnahme in Einheiten von 1000 Stück zwischen 209 und 637 US-Dollar. AMD dürfte in Kürze die Preise seiner Mobil-Prozessoren nach unten korrigieren, um mit Intel konkurrieren zu können.
Quelle: http://winfuture.de/news,27096.html
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Szene-Dokumentation über Filesharing veröffentlicht
Die Betreiber des größten BitTorrent-Trackers der Welt, der bekannten Pirate Bay, haben den ersten Teil einer Reihe von Dokumentationsfilmen zum kostenlosen Download bereit gestellt. Der Film mit dem Titel "Steal This Film" soll einen unverfälschten Blick auf das Phänomen Filesharing erlauben.
Die Dokumentation konzentriert sich hauptsächlich auf die Entstehung des Torrent-Trackers The Pirate Bay. Auch Filesharing-Netzwerke werden ausführlich behandelt. Nach Angaben der Macher, wollte man einen Film schaffen, der von den Mitgliedern der Filesharing-Gemeinschaft annerkannt werden würde.
Es habe bereits eine Reihe von Versuchen gegeben, das Phänomen zu dokumentieren, diese seien aber von Mitgliedern der "alten Medien" unternommen worden. Diesen alten Medien fehlt es jedoch angeblich an Verständnis, wodurch P2P-Systeme als Bedrohung angesehen werden. Sie seien einfach nicht in der Lage, das Ganze angemessen zu dokumentieren.
In den kommenden Monaten sollen neue Teile veröffentlicht werden, wenn die Finanzierung gesichert werden kann. Der Download des ersten Teils ist in zwei Varianten möglich. Es gibt den Film im iPod-Format und in DVD-Form. Beide Downloads werden natürlich über das BitTorrent-Netzwerk abgewickelt.
Quelle: http://winfuture.de/news,27097.html
Den Film kann man auf http://www.stealthisfilm.com/ ziehen. Dazu benötigt man einen BitTorrent-Client, wie z.B. Azureus, den man z.B. hier: http://azureus.sourceforge.net/ runterladen kann. Wer sich damit auskennt wird eh wissen was er mit welchem Programm zu machen hat. Auf der StealthisFilm Seite muß oben die gelbe Schrift für die jeweilige Version angeklickt werden, um den Tracker zu erhalten.
Mfg
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Der neue Wi-Fi-Standard 802.11n sorgt derzeit bei vielen interessierten Kunden für Verwirrung. Eigentlich wurde die Technologie von den zuständigen Stellen noch nicht zertifiziert, so dass von einem Standard eigentlich keine Rede sei kann. Dennoch verkaufen zahlreiche Hersteller Produkte, die die neue Technik nutzen.
Viele dieser Geräte sind untereinander nicht kompatibel, da viele Hersteller eine eigene Variation der Vorgaben des Standards einsetzen. Hinzu kommt, dass die bereits erhältlichen 802.11n-Produkte wahrscheinlich nicht mit Geräten zusammenarbeiten können, die nach der Zertifizierung des Standards entwickelt werden.
Die Wi-Fi-Allianz, ein Zusammenschluß von Unternehmen, der die Interoperabilität von WLAN-Produkten überwacht, will nun mit der Zertifizierung von Geräten beginnen, die aktuell schon erhältlich sind. Damit will man für einen "Quasi-Standard" sorgen, auf den sich die Verbraucher beim Kauf verlassen können.
Die Abnahme der Produkte soll in zwei Phasen abgewickelt werden. Ab März 2007 soll mit der Zertifizierung nach einem vorläufigen Entwurf des Standards begonnen werden. Sobald die Standardisierungsorganisation IEEE den Entwurf ratifiziert, will man den Zertifizierungsprozess auf den neuesten Stand bringen.
Der neue WLAN-Standard soll Übertragungsraten von bis zu 600 Megabit pro Sekunde ermöglichen. Mit einer derart hohen Bandbreite wäre es kein Problem, auch datenintensive Inhalte über ein Funknetzwerk zwischen zwei Abspielgeräten auszutauschen.
Seit rund einem Jahr stockt allerdings der Zulassungsprozess. Ursprünglich sollte er bis zum Frühjahr 2007 abgeschlossen sein, doch nun rechnet man mit der Ratifizierung durch die IEEE nicht mehr vor 2008.
Quelle: http://winfuture.de/news,27102.html
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Universal Music will über einen neuen, werbefinanzierten Download-Dienst DRM-geschützte Songs in den USA und in Kanada kostenlos anbieten. Dafür hat das Plattenlabel eine Kooperation mit dem in Gründung befindlichen Unternehmen SpiralFrog geschlossen. Spiralfrog.com soll voraussichtlich noch in diesem Jahr mit der Betaphase starten, heißt es in einer Mitteilung. Das New Yorker Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, "illegalem Filesharing" und "Piraten-Sites" eine legale, kostenlose Alternative entgegenzusetzen.
SpiralFrog-CEO Robin Kent weist auf Untersuchungen hin, nach denen die Verbraucher bereit seien, durch die Rezeption von unaufdringlicher, kontextbezogener Werbung für den Konsum zu "bezahlen". Das Geschäftsmodell sei es, die durch Werbung generierten Umsätze mit den beteiligten Plattenfirmen zu teilen. Für die Werbetreibenden sei die anvisierte Zielgruppe der 13- bis 34-Jährigen "traumhaft"
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77418
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Microsoft aktualisiert Windows Media DRM-Schutz
Erst gestern berichteten wir über das Tool FairUse4WM mit dem sich das in von Online-Musikläden vertriebenen Musikdateien enthaltene digitale Rechtemanagement auf simple Art und Weise abschalten lässt. Microsoft hat, wie jetzt bekannt wurde, bereits mit einer Gegenmaßnahme reagiert.
Die Partner des Unternehmens, die die DRM-Funktionen von Windows Media Audio Dateien verwenden, um über das Internet verkaufte Musikstücke vor illegaler Vervielfältigung zu schützen, erhielt eine Mitteilung, in der es hieß, dass man eine Komponente aktualisiert hat, so dass die Software ihre Wirkung verliert.
Microsoft hat die sogenannte "Idividualized Blackbox Component" (IBX) so verändert, dass von FairUse4WM vorgenommenen Modifizierungen in Windows Media Audio Dateien nicht mehr zu ihrem gewünschten Effekt führen. Die Online-Musikhändler sollen ihre Kunden nun zu einem Update der Windows Media Komponenten ihrer Wiedergabegeräte und Software bewegen.
Es ist also davon auszugehen, dass Kunden von Firmen wie Napster und Musicload in Kürze aufgefordert werden, ihren Rechner mit einem entsprechenden Update auf den neuesten Stand der Kopierschutztechnologie zu bringen. Durch FairUse4WM könnte ihr gesamtes Geschäftsmodell nutzlos werden, weshalb man sich in Redmond anscheinend zu einem schnellen Handeln gezwungen sah.
Quelle: http://winfuture.de/news,27108.html
Kann aber nicht lange dauern bis der wieder geknackt ist.
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Der US-Suchmaschinenhersteller Google bietet gescannte Bücher, deren Copyright abgelaufen ist, nun auch zum Download als PDF-Datei an. Bislang konnten Werke wie Dantes Inferno nur am Bildschirm betrachtet werden, nun können Interessierte sie auch herunterladen und ausdrucken. Google Book Search platziert dafür neben den Suchergebnissen einen Download-Button mit Angabe der Datenmenge. Goethes Faust beispielsweise kommt in der englischsprachigen Ausgabe aus dem Jahr 1847 auf 3,5 MByte.
Unterdessen hat die Universität von Kalifornien ihre vor knapp drei Wochen mit Google getroffene Vereinbarung für das Einscannen von Büchern veröffentlicht. Daraus geht eine Laufzeit von maximal sechs Jahren hervor, die aber früher beendet werden kann. Google verpflichtet sich, von den Nutzern für die Suche und das Betrachten der Suchresultate von Werken, die nicht urheberrechtlich geschützt sind, keine Gebühren zu verlangen.
Google hat laut Vertrag Zugang zu mindestens 2,5 Millionen Bänden; dem Unternehmen wird erlaubt, in den ersten sechs Monaten täglich 600 Bücher zu digitalisieren. Die Autorenvereinigung Authors Guild und die Association of American Publishers, die in den USA gegen Googles Buchprojekt wegen "massiver Copyright-Verletzungen" klagen, wird interessieren, dass der Vertrag zwischen der Universität und Google eine Funktion vorsieht, über die Urheberrechtsinhaber Einspruch gegen die Digitalisierung erheben können. (anw/c't)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77473
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Wer sich heute einen schnellen Internet-Zugang über DSL zulegen will, muss fast immer einen Telefonanschluss als Grundvoraussetzung erwerben. Geht es nach der Europäischen Union, wird sich dies in Zukunft ändern. Die EU will die Deutsche Telekom dazu zwingen, DSL-Zugänge ohne Telefonanschluss zu ermöglichen.
Die EU-Kommission hat zu diesem Zweck einem Vorschlag der Bundesnetzagentur zugestimmt. Darin heisst es, dass die Telekom Anbietern von DSL-Anschlüssen einen "IP-Bitstromzugang" bereitstellen muss, wodurch das Surfen im Netz auch ohne einen Festnetztelefonanschluss möglich wäre.
Die Telekom soll bis Ende September förmlich zu der Maßnahme aufgefordert werden. Bis Anfang nächsten Jahres könnte das Ganze dann bereits umgesetzt sein. Die Neuregelung kommt vor allem den Wiederverkäufern von DSL-Zugängen der Telekom zugute. Auch die Nutzer von Voice-Over-IP Telefonie würden profitieren, weil die Gebühren für den Telefonanschluss wegfallen.
Bei der Deutschen Telekom reagierte man auf die Nachricht wenig positiv. Man versuche, in allen 25 Märkten der EU die gleiche Gesetzgebung durchzusetzen, hieß es. Auch andere Telefonanbieter wie Arcor und Versatel fürchten nun, dass die Investitionen in ihre eigenen Netze keinen Sinn mehr haben. Beim Branchenverband der Internet-Wirtschaft begrüßt man die Entscheidung der EU hingegen.
Die Bundesnetzagentur will die neue Regulierungsmaßnahme auch beim neuen VDSL-Netz der Telekom durchsetzen. Über die besonders schnelle DSL-Variante will das Unternehmen in Zukunft Multimediadienste und Fernsehen anbieten. Bei einer Bandbreite von bis zu 52 Megabit pro Sekunde natürlich kein Problem. Die Telekom fürchtet nun um die Investitionen in das neue Netz.
Quelle: http://winfuture.de/news,27122.html
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Die schwedische Piratenpartei (Piratpartiet) hat vor kurzem ihr Wahlprogramm für die am 17. September in ihrem Heimatland Schweden stattfindenden Wahlen vorgestellt. Die Gründer der Partei um den IT-Spezialisten Rickard Falkvinge hoffen auf viele Stimmen, um ihre Ziele im schwedischen Parlament vertreten zu können.
Die im Manifest der Piratenpartei festgelegten Thesen werden wahrscheinlich die Basis für weitere Parteien dieser Art bilden, die sich in ganz Europa in Gründung befinden, oder schon bestehen. Das Manifest lässt sich im Wesentlichen auf drei Punkte reduzieren: "Geschützte Integrität in einer offenen Gesellschaft", "Private Kommunikation und Filesharing" und "Die Verbreitung von Kultur und Wissen ist eine positive Sache".
In Schweden haben auch die "großen" Parteien, darunter die Grünen, die Moderate und die Linke Partei, ihre Wahlprogramme angepasst, um der wachsenden Popularität von Filesharing Rechnung zu tragen. Seit den fragwürdigen Aktionen der Polizei gegen den größten BitTorrent-Tracker der Welt The Pirate Bay wird in dem skandinavischen Land über Filesharing debattiert.
Um in das schwedische Parlament, den Reichstag, einzuziehen, muss eine Partei mindestens 4 Prozent der Wählerstimmen erhalten. Es müssten also rund 225000 Menschen die Piratenpartei wählen. Ein Ziel das in einem Land, in dem fast jeder Bürger schon einmal Kontakt mit dem Phänomen Filesharing hatte, nicht unerreichbar scheint.
Das Wahlprogramm kann hier: http://torrentfreak.com/...e-party-presents-their-election-manifesto/
eingesehen werden.
Quelle: http://winfuture.de/news,27127.html
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Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) hat den Entwurf für ein neues Verfassungsschutzgesetz vorgestellt, das es ermöglicht, eine ganze Reihe von Sonderbefugnissen, die dem Verfassungsschutz im Rahmen der Terrorbekämpfung zugestanden wurden, erheblich zu erweitern. Nun sollen auch die Aktivitäten inländischer Terrorzellen im Internet überwacht werden können, weil sich die Sicherheitslage mit den misslungenen Terroranschlägen verändert habe: "Bisher war die Terror-Gefahr abstrakt. Jetzt ist sie konkret", sagte der Innenminister.
Die Auskunftsbefugnisse werden, wie es im Innenministerium heißt, in einem "ausgewogenen Verhältnis zwischen Bürgerrechten und Befugnissen des Verfassungsschutzes" erweitert und an die "die neue Bedrohung durch so genannte "Home-grown-Netzwerke" angepasst". Nach dem Vorhaben soll der Verfassungsschutz Auskünfte von Banken, Fluglinien, Postdiensten und Telekommunikationsunternehmen auch in Bezug auf "inländischen Terroristen" verlangen können. Wolf versichert: "Es ist nur der Extremist betroffen, von dem schwerwiegende Gefahren ausgehen – wie etwa ein geplanter Anschlag auf eine Synagoge." Der Verfassungsschutz habe dabei keine freie Hand, die G-10-Kommission des Parlaments müsse jeder Maßnahme zustimmen.
Dabei soll der Verfassungsschutz aber auch auf Rechner von mutmaßlichen Terroristen über das Internet zugreifen können, die Rede ist vom Zugriff auf "Internet-Festplatten": "Die verstärkte Beobachtung der modernen Kommunikationswege des Internets ist unverzichtbar im Hinblick auf ihre zunehmende Bedeutung für den internationalen Terrorismus", meinte Wolf. Das sei bereits seit 1994 im Verfassungsschutzgesetz NRW verankert. Notwendig werde der Zugriff auf das Internet, da die mutmaßlichen Terroristen im Internet nach Anleitungen zum Bau von Bomben gesucht hätten.
Konkret heißt es in der Gesetzesvorlage, dass die Verfassungsschutzbehörde folgende Maßnahmen anwenden darf: "heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen beziehungsweise die Suche nach ihnen sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel."
Der Landtag berät am heutigen Donnerstag das erste Mal über den Entwurf zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. Heftige Kritik kam bereits von Seiten der SPD. Karsten Rudolph, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, warnt davor, dass der Verfassungsschutz damit die ihm im Rahmen der Bekämpfung des internationalen Terrorismus eingeräumten Kompetenzen auf alle Bereiche ausdehnen könnte. Den Zugriff auf private Rechner bezeichnete er, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, in einem Telefonat mit Hartwig Möller, dem Leiter des NRW-Verfassungsschutzes, als "staatlich organisierten Hausfriedensbruch" und "verfassungswidrig". Möller wies diese Kritik zurück, da die Rechte des Verfassungsschutzes nicht erweitert, sondern nur transparenter gemacht würden. Innenminister Wolf warf der SPD vor, die Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes nicht verstanden zu haben und die Menschen "durch falsche Behauptungen zu verunsichern".
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77519
Der gläserne Mensch und die dreckigsten verlogensten beschissensten Regierungsmitglieder die wir je hatten.
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Anti-Malware Programm A-Squared HiJackFree 2.0 auf: http://www.emsisoft.de/de/software/download/
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zur Nachricht:
Norwich testet kostenloses öffentliches WLAN
Die ostenglische Stadt Norwich testet einem Bericht der BBC zufolge ein kostenloses WLAN-Angebot für ihre Bürger und Angestellten und hat dazu verschiedene Bezirke mit der drahtlosen Funktechnik ausgerüstet. "Wir wollen sehen, wie Menschen WLAN nutzen und wie sich ein derartiges Angebot wirtschaftlich auswirken kann", erklärt Paul Adams, Mitglied des Stadtrates von Norwich.
Für das auf 18 Monate angelegte Projekt haben die Stadt und die East of England Development Agency 1,1 Millionen Britische Pfund (rund 1,63 Millionen Euro) investiert und das Ortszentrum und zahlreiche öffentliche Einrichtungen und Bildungszentren wie etwa die Universität mit einem Netz von Antennen ausgestattet. Um nicht zu sehr mit kommerziellen WLAN-Anbietern zu konkurrieren, stellt Norwich nur eine Bandbreite bis zu 256 KBit/s zur Verfügung; Nutzer müssen sich zudem nach jeweils 60 Minuten neu einloggen. Angestellten aus dem öffentlichen Dienst stehen bis zu 1 MBit/s zur Verfügung.
Da es sich um ein ungesichertes Netzwerk handelt, rät Projektleiter Kurt Frary allen Nutzern zu den üblichen Vorsichtsmaßnahmen, wie etwa einer Firewall und einer Anti-Virus-Software. Bei geschäftlicher Verwendung des drahtlosen Netzes sollte ein VPN eingerichtet werden. Während des inzwischen dreiwöchigen Probebetriebes seien keine nennenswerten Probleme aufgetreten, erklärt Frary. Die Zahl der Verbindungen habe sich von 1.800 in der ersten Woche ohne Engpässe auf zuletzt über 3.000 erhöht. (map/c't)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77550
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Nachdem in den letzten Tagen bereits Meldungen durch das Netz flatterten, dass die zweite Betaversion des Browsers Firefox 2.0 veröffentlicht wurde, steht diese seit kurzem nun wirklich zum Download bereit. Bei den anderen Meldungen handelte es sich um tägliche Nightly-Builds.
Firefox 2.0 bietet zahlreiche neue Features, durch die sich die Bedienung vereinfachen und die Sicherheit erhöhen soll. Angefangen bei einem Phishing-Schutz, über Suchvorschläge für die Suchmaschinen von Google und Yahoo bis hin zu einer Rechtschreibkorrektur für Textfelder auf Internetseiten.
Mit der neuen Beta 2 führen die Mozilla-Entwickler allem voran eine überarbeitete Benutzeroberfläche ein. Das neue Interface soll für eine verbesserte Benutzbarkeit sorgen aber die altbekannte Nutzungserfahrung beibehalten. In den Veröffentlichungsnotizen findet sich eine lange Liste weiterer Änderungen.
Quelle: http://winfuture.de/news,27159.html
Download: http://www.winfuture.de/downloadstart,1157039097,1643.html
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Es gibt eine Vielzahl von Web-Browsern, die um die Gunst der Nutzer werben, doch nur wenige sind wirklich populär. Derzeit teilen sich der Internet Explorer und Mozilla Firefox einen Großteil des Marktes. Nun kommt ein neuer Konkurrent dazu, der vor allem durch den Schutz der Privatsphäre des Anwenders punkten will.
Der sogenannte "Browzar" verfügt über spezielle Funktionen, durch die Privatsphäre des Nutzers geschützt werden soll. Es werden keinerlei Nutzungsdaten abgespeichert, wodurch der Browser keinerlei "Spuren" im Internet und auf dem Host-System hinterlassen soll.
Die meisten Browser speichern zahlreiche Informationen zu den Aktionen des Anwenders automatisch ab. Sie bieten zwar Löschfunktionen, die teilweise jedoch nur umständlich zugänglich sind. Dadurch verzichten viele Benutzer auf deren Verwendung, wodurch sich im Nachhinein problemlos nachvollziehen lässt, wie das Internet genutzt wurde.
Der kostenlose Browzar löscht alle im Cache, der Browser-Historie, den Cookies und weiteren Orten abgespeicherten Daten automatisch. Die Macher wollen mit ihrem Produkt vor allem Anwender und Firmen ansprechen, die sicherstellen wollen, das keinerlei Informationen über die Nutzung des Internets nach deren Ende gespeichert werden. Vor allem für öffentlich zugängliche Computer dürfte Browzar also interessant sein.
Browzar steht vorerst nur für Windows in einer Beta-Version zum Download bereit. Mit nur 264 Kilobyte ist die Größe des Downloads sehr gering bemessen. In Zukunft soll der neue Browser auch für Apples Betriebssytem Mac OS X und Linux zur Verfügung gestellt werden. Im Laufe des nächsten Monats soll zudem eine erste Final-Version veröffentlicht werden.
Quelle: http://winfuture.de/news,27150.html
Homepage und Download: http://www.browzar.com/