aber was PM damit de facto erreichen will, erschließt sich mir nicht. Nur 16% d. Shares sind im Streubesitz und auch eine Verdopplung der Anzahl ändert nicht die % Zahl.
Bei einem Aktiensplit handelt es sich um eine Maßnahme, bei der eine Aktiengesellschaft den Nennwert der Aktien herabsetzt oder die Anzahl der ausgegebenen Aktien erhöht, um den Kurs einer börsennotierten Aktie zu reduzieren und die Aktie damit leichter handelbar zu machen.
Die Durchführung eines Aktiensplit muss in der Hauptversammlung beschlossen werden. Diese Maßnahme ist eigentlich rein psychologischer Natur, da sich an den Beteiligungsverhältnissen zunächst nichts ändert. Die einzelne Aktie verbilligt sich im Börsenpreis, ohne dass sich das Eigenkapital der Gesellschaft oder der Wert des Aktienbestandes eines einzelnen Aktionärs ändert.
Im Rahmen der Euroeinführung wurden in Deutschland viele Aktien von einem nominellen Nennwert von üblicherweise 50 DM auf Stücke im Nennwert von 5 , 1 oder nennwertlose Stückaktien umgestellt. Die Anzahl der Aktien im Depot erhöhte sich ohne Änderung des Depotwertes für diese Aktien.
Während bei Stückaktien ein Aktiensplit vergleichsweise einfach durch eine entsprechende Satzungsänderung möglich ist, müssen eigentlich bei einem Aktiensplit bei Nennbetragsaktien alle Effekte ausgetauscht werden. In der technischen Durchführung werden die bisherigen Aktien eingezogen und durch Aktien mit einem niedrigeren Nennwert aber gleicher WKN bzw. ISIN ersetzt. Dieses ist einer der Gründe, weshalb Aktiensplits früher nur selten durchgeführt wurden. Mittlerweile liegen die meisten Aktien jedoch gesammelt in Form von Globalaktien vor, so dass bei einem Aktiensplit lediglich die wenigen physisch vorliegenden Globalaktien ausgetauscht werden müssen. |