Kapitalerhöhung? Ob mit oder ohne Bezugsrecht für uns Altaktionäre, schön sind Kapitalerhöhungen eigentlich nie wirklich. Kapitalerhöhungen börsennotierter Unternehmen kamen in den letzten Jahren leider häufiger vor. Die Commerzbank führte einige Kapitalerhöhungen durch, um u.a. den in der Not eingestiegenen Bund wieder unter die 25 % Sperrminorität zu drücken. Die Deutsche Bank führte eine Mammut-Kapitalerhöhung durch, weil sie die Postbank übernehmen und sich für steigende Eigenkapitalanforderungen rüsten wollte. Sky erhöhte das Kapital, weil irgendwie mal wieder nicht genug Geld da war. Nun sind Kapitalerhöhungen generell nach meiner Überzeugung für Anleger eine ärgerliche Sache! Plötzlich will ein Unternehmen, dessen Aktien man hält, mehr Geld von einem. Oder noch schlimmer: Es will mehr Geld – aber von anderen. Und man selbst, als Kleinanleger, darf nur zuschauen.
Denn natürlich gibt es einige Möglichkeiten zur Durchführung einer Kapitalerhöhung. Ärgerlich sind sie alle, unmittelbare Vorteile für Altaktionäre bringen sie eigentlich niemals mit sich. Nur die Nachteile sind relativ – je nachdem, ob Altaktionäre ein Bezugsrecht haben oder nicht. Die Nachteile einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts. Bei Kapitalerhöhungen ohne Bezugsrecht für Altaktionäre werden die neuen Aktien im beschleunigten Platzierungsverfahren ausgegeben, d.h. in der Regel an einige wenige institutionelle Anleger. Dieses Verfahren hat natürlich auch seine vermeintlichen Vorteile – niedrige Kosten und eine schnelle, unbürokratische Durchführung der Kapitalerhöhung zum Beispiel. Diese Vorteile, so hofft man als Altaktionär, kompensieren die schwer wiegenden Nachteile: Eine Kapitalerhöhung verwässert die Ertragskraft der alten Aktien. Nach der Kapitalerhöhung verteilt sich der gleiche Gewinn auf mehr Aktien als zuvor. Der Gewinn je Aktie sinkt! Erfolgt die Kapitalerhöhung zu einem Preis unter dem Buchwert, wie es häufiger der Fall ist, sinkt auch der Buchwert je Aktie. Und schließlich sinkt auch der Anteil der Altaktionäre am Eigenkapital des Unternehmens. Hat man als Altaktionär das Recht, die neuen Aktien zu zeichnen, dann wird der Verwässerungseffekt dadurch ausgeglichen. Bei Kapitalerhöhungen ohne Bezugsrecht für uns sieht es leider schlecht aus!!! Ich habe Halloren wirklich sehr lieb und möchte meinen Anteil wirklich nicht teilen. Rein rechtlich existieren aber auch bei solchen Kapitalerhöhungen Mechanismen zum Schutz der bestehenden Aktionäre. § 186 Aktiengesetz: „Ein Ausschluß des Bezugsrechts ist insbesondere dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.“ „Insbesondere dann“ und „nicht wesentlich unterschreitet“ klingt allerdings wenig schrecklich. Von diesen Schutzmechanismen mal abgesehen bleibt einem Altaktionär aber nur die Möglichkeit auf eine möglichst schnelle und lohnende Verwendung des frischen Kapitals zu hoffen, so dass die Nachteile ausgeglichen werden. Ich sag ja: riskante und nervige Angelegenheit. Die Nachteile einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht für Altaktionäre. Das heißt allerdings nicht, dass eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht für Altaktionäre, die so genannte Bezugsrechtsemission, notwendigerweise schön wäre. Zwar wird der Verwässerungseffekt dabei durch das Recht auf neue Aktien entschärft. Dafür muss man als Aktionär allerdings beginnen nachzudenken: Will ich überhaupt neue Aktien? Und wenn ja: wie viele? Soll ich überzeichnen, in der Hoffnung, dass mir mehr Aktien zugewiesen werden, als mir gemäß meiner Aktienzahl zustehen? Oder soll ich meine Bezugsrechte über die Börse verkaufen? Die letztere Frage stellt sich dann doch nicht immer. Und das ist das eigentlich Ärgerliche. Kapitalerhöhungen mit Bezugsrecht für Altaktionäre sind nämlich wiederum mit und ohne (geregelten) Bezugsrechtshandel möglich. Wird ein Bezugsrechtshandel organisiert, dann bedeutet das: Bei der Emission handelt es sich um ein öffentliches Angebot. Ein Prospekt muss erstellt werden. Das kostet Zeit und Geld. Die Konsequenz: Oft gibt es keinen Bezugsrechtshandel. Und der Altaktionär ist in einer schlechten Position. Die Verwässerung seines Kapitals kann deutlich stärker ausfallen als bei einer, stets ziemlich kleinen, Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts. Gleichzeitig gibt es keine (oder nur wenig vertrauenerweckende) Möglichkeiten, die Bezugsrechte zu verkaufen. Um keinen Verlust zu erleiden, ist der Altaktionär also gezwungen, seine Position aufzustocken. Und wenn jemand vor der Kapitalerhöhung 1000 Aktien im Wert von 8.000 Euro besaß, dann besitzt er anschließend womöglich 1200 Aktien im Wert von 8.800 Euro. Keine große Sache, aber eben doch ein Nachkauf. Dass dabei auch noch Kosten anfallen, macht die Sache zusätzlich unschön.
Hinzu kommt der ewige Verdacht, dass zumindest gesunde Unternehmen Kapitalerhöhungen eher dann in Angriff nehmen, wenn ihre Aktien überbewertet sind. Eine Kapitalerhöhung ausgerechnet in einer Situation der Unterbewertung wäre jedenfalls schlechtes Management. Und wieder hat man als Kleinaktionär etwas, worüber man sich mal gründlich Gedanken machen kann.
Fazit: Obwohl Kapitalerhöhungen natürlich ein legitimes Mittel der Unternehmensfinanzierung sind und auch für die Altaktionäre unter Umständen ein gutes Geschäft sein können, kann ich persönlich prima verzichten.. Und jetzt kommen wir mal ja den Realitäten bei Halloren, die Beschlüsse wurden auf der HV 2010 gefasst. Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals sowie Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts und Änderung von § 3 Abs. 7 der Satzung (Grundkapital, Aktien). Das derzeitige Genehmigte Kapital (§ 3 Abs. 7 der Satzung unserer Gesellschaft) läuft zum 31.12.2010 und damit bereits vor der für das Jahr 2011 geplanten ordentlichen Hauptversammlung aus. Daher soll es durch ein neues Genehmigtes Kapital in Höhe von € 2.300.000,00 (das entspricht 50 % des aktuell bestehenden Grundkapitals) ersetzt werden, wobei das bestehende Genehmigte Kapital nur und erst dann aufgehoben werden soll, wenn sichergestellt ist, dass das neue genehmigte Kapital zur Verfügung steht. Bei Ausnutzung dieses neuen genehmigten Kapitals soll der Vorstand ermächtigt sein, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Also im Extremfall könnten nach diesem Beschluss aus 2010 insg. 2.600.000 neue Aktien ohne Zugriffsrecht der Altaktionäre auf den Markt geworfen werden, für mich eine absolute Horrorvorstellung!
Ich kann mir eine grundsätzliche Sinnhaftigkeit einer Kapitalerhöhung nur im Zusammenhang mit der Fälligkeit der Unternehmensanleihen aus 2009/10 vorstellen. Im Zeitraum von Nov. 2014 bis Juli 2015 werden hier 18 Millionen Euro fällig. Wenn ich jetzt die 18 Millionen durch einen angenommenen Ausgabekurs der neuen Aktien von 7,50 € teile bin ich bei 2.400.000 neuen Aktien.
Natürlich könnte sich die Firma auf diesem Weg von einem Großteil der aktuellen Verbindlichkeiten befreien, aber der Wert der dann insg. über 7 Millionen Aktien wäre gegenüber heute höchstwahrscheinlich nicht höher. Außerdem wären Dividenden von 0.25-0,33 € je Aktie endgültig Geschichte, denn teilen tut weh!!!
Börsengeflüster sieht Halloren wie ich als eine gesunde Firma. Eine gesunde Firma sollte in diesen Zeiten extrem niedriger Zinsen, das extrem niedrige Zinsniveau für neue Anleihen nutzen. Die EZB spricht offen über Negativzinsen, es sollte also möglich sein neue Anleihen für 5 Jahre bei 3 bis 4 % p.A. an den Markt zu bringen Auf diesem Weg könnte man die Zinsaufwendungen p.A. um mind. 400.000,- € senken.
Kapitalerhöhung kann man in der Not machen, heute sollte man die extrem niedrigen Zinsen nutzen.
Mein Fazit, die nächsten HV in fünf Wochen kann ja sehr heiter werden |