Für Prosecco in den typischen goldenen Dosen besteht ein europäisches Geschmacksmuster, wodurch wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegen Nachahmer durchgesetzt werden können. Neben der Marke Rich ist die Dose als farbige Formmarke und als Bildmarke in allen Mitgliedstaaten der EU geschützt.
Für Günther Aloys hat der Streit Rich gegen Aldi „David gegen Goliath“-Charakter mit Symbolwirkung. Denn Aldi sei nicht der einzige, der am Aloys-Erfolg mitnaschen möchte. So wurde der goldene Prosecco „Thurn und Taxis“ (Prinz Emanuel von Thurn und Taxis) ebenfalls mit einer einstweiligen Verfügung verboten, desgleichen Dosensprudel, wie der „Prosecco Bella Aura“ des Münchener Weinhandels Saffer oder Dosenprosecco „Seccbomb“ von der canmax AG aus Baden.
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