Erstmal vielen Dank, StRa, für die Informationen und Quellen!
Beim klärenden Blick ins Gesetz hat sich mir auch eine weitere, bislang offene Frage, erschlossen, nämlich die nach der Gewinnermittlung bei Teilverkäufen aus einer mehrfach zu unterschiedlichen Kursen eingekauften Position. § 20 Abs. 4 S. 7 EStG sagt dazu "Bei vertretbaren Wertpapieren, die einem Verwahrer zur Sammelverwahrung im Sinne des § 5 des Depotgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Januar 1995 (BGBl. I S. 34), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 502) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung anvertraut worden sind, ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden." In Normaldeutsch: Soweit die Aktien in einem Depot liegen, wird steuerlich immer davon ausgegangen, dass die als erstes gekauften Aktien auch als erstes verkauft wurden. Kann gerade bei BioNTech, wo viele schon früh zu Kursen unter 30 EUR eingestiegen sind, einen nicht unerheblichen Unterscheid machen. Hätte ich z.B. heute 100 Stk. zu 82 EUR verkauft, und zu 79 EUR zurückgekauft, wären das für mich 300 EUR Gewinn gewesen, fürs Finanzamt jedoch über 6.200 EUR, weil ich sehr früh und damit zu sehr niedrigen Kursen bei BioNTech eingestiegen bin. [Man gut, dass ich nicht getradet habe - so viel Verlust habe ich gar nicht mehr im Topf, bin bei LH letztlich doch noch glimpflich rausgekommen.] Köln, zu Deiner Frage (soweit nicht schon von jemand anderem beantwortet): Die Verrechnungsbegrenzung auf 10.000 EUR / Jahr bezieht sich allein auf Verluste i.S.d. Abs. 2. Satz 1 Nr. 3, d.h. Termingeschäfte. Zu Aktien besagt § 20 Abs. 6 S. 4 ESTG: "Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden". D,h,, andere Wertpapiere wie z.B. Anleihen, Fonds, ETFs, oder eben auch Options- und Termingeschäfte bleiben hierbei aussen vor. |