Es geht um die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017. Jedes Mal hat Cem Özdemir nach eigenen Angaben die Sonderzahlungen in der Steuererklärung angegeben, also 4 mal, und da soll ihm nicht aufgefallen sein. dass er diese Sonderzahlungen auch der Bundestagsverwaltung hätte mitteilen müssen? Außerdem dürften die Veranlagungen für diese 4 Jahre inzwischen schon lange durchgelaufen sein, d. h. ebenfalls bei der Überprüfung der Bescheide hätten ihn diese Sonderzahlungen wiederum 4 mal an die Mitteilungspflicht erinnern müssen. Für mich ist das also wenig glaubhaft, was von Özdemir kommt. Plausibler halte ich es, dass eher Versuche der( 4 mal ) bzw. vollendete Steuerhinterziehung bei Özdemir vorliegen könnten. Wissen kann ich das natürlich nicht, da alles dem Steuergeheimnis unterliegt. Özdemir könnte diese Zweifel beseitigen, indem er seine Steuerklärungen veröffentlicht. Dabei könnte er alle übrigen Angaben schwärzen lassen, so dass seine Privatsshäre geschützt bleibt. |