Die Mitarbeiter des Unternehmens arbeiten fleißig mit den Wirtschaftsprüfern zusammen, und das Unternehmen erwartet, dass die Prüfung der Emittentenerklärungen abgeschlossen und die Emittentenerklärungen bis spätestens 15. April 2020 eingereicht werden.
Eine Deadline ist für mich keine Veröffentlichung für die Aktionäre. Für mich heißt das, das sie Die Unterlagen bis dato einzureichen haben. Natürlich dauert es dann noch bis zur Veröffentlichung, das sollte aber jedem klar sein. Wichtig ist erstmal die Einreichung zu dem genannten Termin!
das ist Punkt 1
Selbst wenn es zu einer weiteren Verlängerung käme ( sollte es überhaupt möglich sein, zwecks Covid19 etc.) wäre es auch kein Problem, für mich zumindest. Man darf nicht die Umstände unterschätzen die im Moment weltweit herrschen.
Alles in allem ist wichtig was schwarz auf weiß da steht.
ps. bitte keine nicht wieder a fangen mit ......es kann doch nicht so schwer sein ein Bericht trotz covid zu erstellen ! ( keiner kennt die Umstände dort! ) ich auch nicht aber abwegig wäre es nicht. Also immer beide Seiten in Betracht ziehen. |