Auf der HV wurde der konkrete Zeitpunkt der Kapitalherabsetzung nicht genannt. Zumindest ein Fragezeichen steht auch noch hinter selbiger. Der Vertreter einer Aktionärsvereinigung hat seinen Einspruch zu Protokoll gegeben. Sie gibt im die Möglichkeit, innerhalb von 1 Monat Widerspruch gegen den Beschluss einzulegen.
Allerdings sind die Chancen eines solchen Widerspruchs eher gering. Ich habe mich mit dem Aktionärsvertreter nach der HV noch kurz unterhalten und er war auch der Auffassung, dass juristisch wohl wenig zu machen sei, möglicherweise verzichtet er sogar auf den juristischen Widerspruch, insofern wird die Herabsetzung wohl tatsächlich kommen. |