RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung RHÖN-KLINIKUM AG 01.08.2012 08:30 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG Die UBS AG, Zürich, Schweiz, hat uns nach § 25a WpHG folgendes mitgeteilt: Der Stimmrechtsanteil der UBS AG an der RHÖN-KLINIKUM AG, Salzburger Leite 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale, Deutschland, hat am 27. Juli 2012 die Schwelle von 5% unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten). Die Stimmrechtsanteile der UBS AG setzten sich zu diesem Zeitpunkt im Einzelnen wie folgt zusammen: Der Stimmrechtsanteil auf Basis von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG betrug 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten). Von den Stimmrechtsanteilen aus Instrumenten nach § 25a WpHG waren 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten) mittelbar gehalten. Der Stimmrechtsanteil auf Basis von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG betrug 3,04% (entspricht 4.198.305 Stimmrechten). Von den Stimmrechtsanteilen aus Instrumenten nach § 25 WpHG waren 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten) mittelbar gehalten. Der Stimmrechtsanteil auf Basis von Stimmrechtsanteilen nach §§ 21, 22 WpHG betrug 2,64% (entspricht 3.645.946 Stimmrechten). Bad Neustadt a. d. Saale, 1. August 2012 Der Vorstand ----------- Grüne Sterne beruhen auf Gegenseitigkeit! |