ich schmeiße das nur mal so in den Raum. Das man mit einer einstweiligen Verfügung auch in den Niederlanden vielleicht das Whoa Verfahren zeitlich ersteinmal stoppen könnte und auf Grundlage der nachweislichen Untreue des MGM sowie der unabdingbaren Sonderprüfung sowie alles an strafrechtlichen Informationen zusammen bringt etc., um die Verfügung, sprich den Stopp des Whoa Verfahrens zu erreichen.
Wir würden dadurch Zeit gewinnen und der Druck wird erhöht auf Steinhoff. Damit würden wir doch ersteinmal Zeit gewinnen. Und es wäre wieder ein Rückschlag für die Gläubiger. der 30.06.2023 rückt näher und die Zeit läuft für uns. Beantragen könnte die SDK es doch, was hindert sie daran, wenn man das trifftig begründen kann. Wenn die niederländischen Advokaten schnell sind, ist über die Verfügung innerhalb von 2 Wochen entschieden. Natürlich hängt es davon ab, was die SDK in in der Hinterhand als Beweise hat. Mhh.
Zitiert: Ein einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein einfacher und schneller Weg, eine vorläufige gerichtliche Entscheidung zur Sicherung von Ansprüchen zu erwirken, wenn die Voraussetzungen (das Bestehen eines glaubhaft zu machenden Anspruchs, dringlicher Handlungsbedarf) vorliegen. Da die Regelung „nur vorläufig“ ist, ist eine Hauptsacheklage anhängig zu machen, sofern der Antragsgegner eine etwa erlassene einstweilige Verfügung nicht auch ohne entsprechende Klage für die Zukunft anerkennt.
Alle Parteien erhalten vom Gericht eine Ladung zur mündlichen Verhandlung bzw. Anhörung. In dieser Ladung ist angegeben, wann und wo die mündliche Verhandlung stattfinden wird. Grundsätzlich sind die Parteien jedoch nicht verpflichtet, persönlich an der Anhörung teilzunehmen. Teilweise kann ein persönliches Erscheinen jedoch von Vorteil sein, da den Parteien die Möglichkeit gegeben wird, eine mündliche Erklärung über die Angelegenheit abzugeben und den Fall persönlich zu schildern. Zudem hat der Richter die Möglichkeit, Frage an Sie zu stellen und die Antworten in seine Entscheidung mit einzubeziehen.
Bei der einstweiligen Verfügung in den Niederlanden handelt es sich nicht um ein abschließendes bzw. endgültiges Verfahren. Da es sich um „vorläufigen“ Rechtsschutz handelt, findet im Anschluss grundsätzlich ein Hauptsacheverfahren sin den Niederlanden statt. Die einstweilige Verfügung ist lediglich dazu da, um Ihre Ansprüche zu sichern, bis es zu einem endgültigen Urteil im Hauptsacheverfahren kommt. Die Entscheidung des Eilverfahrens hat darüber hinaus keinen Einfluss auf die Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Vielmehr handelt es sich um ein separates Verfahren, auch wenn die Folgen einer einstweiligen Verfügung in der Praxis häufig sehr weitreichend sind.
Ein vorläufiger Rechtsschutz!!! |