Da hat der Stoiber das mit dem Zug zum Flughafen ja besser erklärt.
Mieteinnahmen werden in der Jahressteuererklärung unter Einahmen aus Mieteigentum versteuert und werden mit dem Steuerfreibetrag verrechnet, solltest du eigentlich wissen wenn du Mieteinahmen versteuern musst. Stichwort Einkommenssteuer Anlage V.
Dividenden fallen unter Kapitalertrag hierfür wird Kapitalertragssteuer fällig. Hier wird der Sparerfreibetrag belastet. In der Regel nutzt man heute den Freistellungsauftrag eher für die depotführende Bank. Diese führt die Kapitalertragssteuer im übrigen über den Freibetrag hinaus direkt ab. Da vor dem 10.1. nichts weltbewegendes auf den meisten Konten passieren dürfte - wird also mit der Auszahlung der Dividende dieser Freibetrag belastet oder eben nicht.
Deswegen ist Apfeln nicht gleich Birne !
Ein anderer Ansatz wäre ob VW das Ganze als Kapitalerhöhung bewertet und die Einnahmen aus dem Porsche IPO auf der Einlagenseite verbucht und dann die Dividende steuerfrei ausgezahlt wird. Oder VW das ganze als Gewinn verbucht und damit die Dividende ganz normal die Kapitalertragssteuer sofort am Tag der Auszahlung fällig wird. Dazu findet man aber nichts.
Ist das relevant ? Ja, es ist schöner wenn man eine Aktien zum Nennwert verkaufen kann als wenn man jedes mal noch irgendwelche Kosten berücksichtigen muss. Das kann man zwar berücksichtigen aber es nervt. Klarheit bringt dann eigentlich nur die Belastung des Sparerfreibetrages oder man schaut ob man die Dividende oder die Dividende -25% ausgezahlt bekommt.
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